RS Vwgh 1999/9/30 97/15/0016

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Veröffentlicht am 30.09.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §14 Abs1;
EStG 1988 §24;
EStG 1988 §6 Z9 lita;
UStG 1972 §4 Abs7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/20 93/13/0088 3

Stammrechtssatz

Aus Sicht des § 14 Abs 1 BAO ist als wesentliche Grundlage eines Transportunternehmens der Fuhrpark anzusehen, der dem Betriebsübernehmer die Fortführung des Betriebes ermöglicht (Hinweis E 31.5.1983, 81/14/0058).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150016.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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