RS Vwgh 1995/7/18 91/14/0047

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Veröffentlicht am 18.07.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Da der Firmenwert als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist, kommt eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht, wenn an die Stelle des erworbenen Firmenwerts ein selbstgeschaffener tritt und der Teilwert des Firmenwerts in seiner Gesamtheit nicht unter die Anschaffungskosten gesunken ist (Hinweis E 26.1.1968, 1678/67, VwSlg 3715 F/1960; E 26.11.1991, 91/14/0160; E 5.3.1986, 84/13/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140047.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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