Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/16/0281 E 9. November 2000 RS 1 Stammrechtssatz Gegenleistung ist nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 31.3.1999, 96/16/0213) auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die Bebauun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Dafür, dass jemand als Bauherr angesehen werden kann, ist keinesfalls entscheidend, dass er möglicherweise noch geringfügige Änderungen in der Planung bestimmen kann (Hinweis E 18. Dezember 1995, 93/16/0072). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000160082.... mehr lesen...
Mit "Kaufvertrag und Anwartschaftsvertrag zur Begründung: von Wohnungseigentum" vom 4. Dezember 1991 erwarben die beschwerdeführenden Gesellschaften gemeinsam mit der A GmbH von der S GmbH und von der I GmbH mit Wirksamkeit 1. April 1991 Miteigentum an den Liegenschaften EZ 25 und EZ 2177, jeweils KG Urfahr, wobei mehrere Grundstücke auf das Grundstück 1663 als die "vertragsgegenständliche Liegenschaft" zusammengelegt wurden. Mit Grundbuchsgesuch vom 24. Juli 1995 (eingelangt am 6... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GGG 1984 TP9 litb Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/0052 2000/16/0054 2000/16/0053
Rechtssatz: Als Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr ist der Betrag heranzuziehen, der der Ermittlung der Grunderwerbsteuer zug... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwGG §42 Abs3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/0052 2000/16/0054 2000/16/0053
Rechtssatz: Werden die Grunderwerbsteuerbescheide der Finanzlandesdirektion ... mehr lesen...
Am 16. August 1996 schlossen die Beschwerdeführer als Käufer mit den Ehegatten R. und V. W. als Verkäufer einen Kaufvertrag über Teile der Liegenschaft EZ. 118, Grundbuch 43107 Mauthausen, im Ausmaß von rund 412 m2, die sie jeweils zur Hälfte erwarben. Als Kaufpreis wurden S 268.307,-- vereinbart. Auf dieser Liegenschaft (wie auch auf anderen Teilen des Grundstücks der Verkäufer) war die Errichtung eines so genannten Sternhauses (es handelt sich dabei um eine patentierte Ausführung im... mehr lesen...
Erst- und Zweitbeschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 21. Februar 1996, Grundstücke in der KG 45624 Gallneukirchen von der Libau WohnungseigentumsgesmbH. In Beantwortung einer Anfrage des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (im folgenden kurz: Finanzamt) vom 25. März 1996 wurde dem Finanzamt u.a. mitgeteilt, dass der Auftrag zur Planung des Gebäudes von der Libau WohnungseigentumsgmbH gegeben worden sei. Auf die Frage, welchen Einfluss die Beschwerdeführer auf d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0282
Rechtssatz: Beim vorliegenden Projekt eines Vierfamilienhauses ist es auszuschließen, dass die Abgabepflichtigen zum Grundstückskauf auch zugelassen worden wären, wenn sie das von ihnen ausgewählte Segment d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/0040
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind dann, wenn Grundstückskäufer auf Grund eines ihnen vorgegebenen Vertragsgeflechtes in ein bereits fertig geplantes Bauprojekt eingebunden werden, auch die Baukosten zur Gegenleistung iSd § 5 A... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0282
Rechtssatz: Gegenleistung ist nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 31.3.1999, 96/16/0213) auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Erbringt d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 9. Jänner 1991 wurde der Suter + Suter GmbH von der Baubehörde I. Instanz der Landeshauptstadt Linz auf Grund ihres mit 4. April 1990 datierten und am 7. Dezember 1990 bei der Behörde eingelangten Bauansuchens die Bauplatzbewilligung erteilt. Mit Bescheid vom 17. Jänner 1991 erteilte diese Behörde für das Bauvorhaben: Neubau eines Büro-, Wohn-, und Geschäftshauses mit einer Tiefgarage, Umbau des bestehenden Hauses Hauptstraße 12 in ein Wohn- und Geschäftshaus und Erri... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0520 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/16/0169 E 27. Juni 1991 VwSlg 6614 F/1991 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0520 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/16/0213 E 31. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Gegenleistung ist alles, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muss. Erbringt der ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt ein Bauunternehmen. Den Gewinn aus dieser Tätigkeit ermittelt sie gemäß § 5 EStG 1988. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Buch- und Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1990 bis 1992 traf der Prüfer die Feststellung, dass eine Verbindlichkeit (erhaltene Anzahlung für in Zukunft zu leistende Baumeisterarbeiten) in Höhe von 1 Mio S, als deren Gläubigerin die W GmbH & Co KG (im Folgenden W KG) aufscheine, im Jahr 1992 gewinnerhöhend aufz... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;HGB §196 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht bereits den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, dass Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen, wenn mit dem Versuch der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger praktisch nicht mehr zu rechnen ist (Hinweis Nowotny in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in der am 23. Jänner 1997 beim Finanzamt eingereichten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1996 die Berücksichtigung von Aufwendungen für den Sohn Lukas, für den erhöhte Familienbeihilfe bezogen worden sei, als außergewöhnliche Belastung. In dem am 23. April 1997 erlassenen Einkommensteuerbescheid für 1996 wurden Pauschbeträge in Höhe von insgesamt S 43.200,-- nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen de... mehr lesen...
Zur in der Bilanz der Beschwerdeführerin, einer GmbH, für das Jahr 1992 gewinnmindernd geltend gemachten Rückgängigmachung eines Forderungsverzichtes des "ehemaligen Alleingesellschafters" JG in Höhe von rd. 1,479.000 S ist in der Begründung: des Finanzamtes zum (endgültigen) Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 1992 vom 7. September 1994 zu lesen, diese stelle einschließlich der von der Beschwerdeführerin getragenen Kapitalertragsteuer eine verdeckte Gewinnausschüttung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;EStG 1988 §36;EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein bedingter Schuldnachlass verpflichtet den nach dem Niederstwertprinzip bilanzierenden protokollierten Kaufmann (§ 5 Abs 1 EStG 1988), die Verbindlichkeit in der Bilanz we... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer zeigten am 13. November 1986 den Erwerb des 234 m2 großen Grundstückes Nr. 1335/89, EZ 1038, KG Putzing-Wolkersdorf, von der W.-Industrieanlagenbau GesmbH in Putzing um den Kaufpreis von S 363.500,-- an. Sie begehrten die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2a GrEStG 1955. Das auf diesem Grundstück in der Folge errichtete Reihenhaus wurde mit Kaufvertrag vom 1. Juli 1991 von den Beschwerdeführern an A. und M.B. verkauft. Über Aufforderung des Finan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0220
Rechtssatz: Dass das Vertragswerk in mehrere Urkunden auf mehrere Vertragspartne... mehr lesen...
Am 24. Mai/26. Mai/31. Mai und 15. Juni 1994 bzw. 19. April 1995 schlossen die drei Beschwerdeführer mit der Marktgemeinde Telfs (= Beschwerdeführerin zu 98/16/0231), Alfons Parth (= Beschwerdeführer zu 98/16/0230), Barbara Meil (= Beschwerdeführerin zu 98/16/0229) und Sibylle Gspan (= Beschwerdeführerin zu 98/16/0238) eine als "Realteilungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung mit - auszugsweise - folgendem Inhalt: "I. Die nachstehend angeführten Vertragsparteien sind Eigentüme... mehr lesen...
Am 24. Mai/26. Mai/31. Mai und 15. Juni 1994 bzw 19. April 1995 schlossen die vier Beschwerdeführer, darunter als Drittbeschwerdeführerin die Marktgemeinde Telfs, mit Franz Markt (= Beschwerdeführer zu 98/16/0232), Ing. Friedrich Mayr (= Beschwerdeführer zu 98/16/0233) und Josef Waldhart (= Beschwerdeführer zu 98/16/0234) die in den Entscheidungsgründen des hg Erkenntnisses vom heutigen Tage, Zlen 98/16/0232, 0233 und 0234, auszugsweise wiedergegebene, als "Realteilungsvertrag" bezeic... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Tirol32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs3;GrEStG 1987 §3 Abs1 Z5;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;ROG Tir 1994 §86 Abs1;ROG Tir 1994 §86 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0230
98/16/0231
98/16/0238
Rechtssatz: Kein RS. European Ca... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §2 Abs3;GrEStG 1987 §3 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/16/0234 98/16/0233 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/09 91/16/0119 3 VwSlg 6692 F/1992 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 3 Abs 2 GrEStG 1987 ist nur anzuwenden, wenn eine w... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. Mai 1996 erwarb die Erstbeschwerdeführerin von der Zweitbeschwerdeführerin Liegenschaften der EZ 565, 741, 921 und 942 der KG A in einem Gesamtausmaß von 90.775 m2 um den Kaufpreis von S 302,500.000,--. Punkt 2.1 und 2.2 der Vertragsurkunde lauten: "(2) Der Kaufpreis gemäß Abs. (1) schlüsselt sich auf wie folgt: (2.1) Liegenschaft 'Westteil': S 69,600.000,-, wobei S 15,800.000,- auf das Bürogebäude 'West' entfallen, (2.2) Liegenschaft 'Ostteil': S 232,900.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §509;GebG 1957 §33 TP9;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass beim Verkauf einer Liegenschaft unter Vorbehalt des Fruchtgenusses der Wert dieser vorbehaltenen Nutzung der Gegenleistung zuzurechnen ist (Hinweis E 23.9.1953, 1861/51, VwSlg 814 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 94/16/0085 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH (Hinweis: E 21.11.1985, 84/16/0093) kommt in der Gegenleistung der Wert zum Ausdruck, den das Grundstück nach den Vorstellungen der Vertragspartner hat. Zur Gegenleistung gehört jene Leistung... mehr lesen...
Aus den Beschwerdeschriften und den ihnen beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer haben sich (zusammen mit anderen) als Miteigentümer der Liegenschaft EZ 57 KG 75454 Villach mit Wohnungseigentumsvertrag vom 21. September 1996 Wohnungseigentum dergestalt eingeräumt, dass u.a. die Erstbeschwerdeführerin einen Mindestanteil von 1320/8545 Anteilen verbunden mit der Wohneinheit 3 (Nutzfläche 142,33 m2) und der Zwei... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 23. Juli 1991 erwarben der Beschwerdeführer und seine Ehefrau von der Aura Wohnungseigentumsgesellschaft mbH in Wien je einen Hälfteanteil an dem neu geschaffenen Grundstück Nr 2450/28 Grundbuch 16111 Guntramsdorf im Ausmaß von 294 m2 um den Kaufpreis von S 552.720,--. Der über diesen Erwerbsvorgang eingebrachten Abgabenerklärung war außer der Vertragsurkunde auch eine Kopie eines nicht unterfertigten "Werkvertrages" zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehegatt... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. April 1993 erwarb die Beschwerdeführerin von der NKS Bau GmbH eine bestimmt bezeichnete Liegenschaft um den Kaufpreis von S 423.543,--. Im Abgabenverfahren wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz festgestellt, dass der Verkäuferin bereits mit Bescheid vom 31. August 1992 die Baubewilligung zur Errichtung einer aus sechs Häusern bestehenden Einfamilienhausanlage auf näher bezeichneten Grundstücken, darunter dem kaufgegenständlichen Grund... mehr lesen...