Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1 Abs1;UmwG 1954 §2;
Rechtssatz: Leistungen verlieren durch ihre Erbringung an Dritte nicht ihren Charakter als Gegenleistung, wenn sie für den Erwerb der Grundstücke erbracht werden. Die vertragliche Übernahme von Leistungen, sei es gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten durch... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Höhe der Gegenleistung bei einem Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 strittig. Der gesamte Kaufpreis des Kaufgegenstandes betrug laut dem im Beschwerdefall maßgebenden Anwartschaftsvertrag S 1,685.000,--. In dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr angefochtenen Bescheid vertritt die belangte Behörde die Ansicht, dieser Kaufpreis sei die Gegenleistung und damit Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Ob der Beschwerdeführer diesen Barkaufpreis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH (Hinweis: E 21.11.1985, 84/16/0093) kommt in der Gegenleistung der Wert zum Ausdruck, den das Grundstück nach den Vorstellungen der Vertragspartner hat. Zur Gegenleistung gehört jene Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstückes gewährt oder die der Veräußere... mehr lesen...
Zu Beginn des Jahres 1988 befand sich auf einem im Bereich der Stadt Wien befindlichen, im Eigentum dreier physischer Personen stehenden Grundstück (in der Folge nur: Grundstück) ein der Straße zugewandtes, denkmalgeschütztes, revitalisierungsbedürftiges Haus. Der restliche Teil des Grundstückes war mit desolaten Wirtschaftsgebäuden bzw überhaupt nicht bebaut. Am 23. März 1988 richtete HC, der sowohl gemeinsam mit einer zweiten physischen Person ein Atelier für Architektur und Bau... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §1151;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/27 90/16/0169 2 Stammrechtssatz Gegenstand eines Kaufvertrages kann ohne weiteres auch eine künftige Sache oder eine Sache sein, hinsichtlich welcher zur Erfüllung des Vertrages bestimmte Eigenschaften durch den Verkäu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei richtiger rechtlicher Würdigung der tatsächlichen Geschehensabläufe ist die Rolle des Bauherrn, wenn nicht davon ausgegangen werden kann, der Erwerber im Bauherrenmodell habe zusammen mit anderen Miteigentümern das Grundstück bebaut, nur dem jeweiligen Initiator des Bauherrnmodell... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z5;GrEStG 1987 §1 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/27 90/16/0169 6 Stammrechtssatz Im Rahmen der sogenannten "Bauherrenmodelle" unterliegen der Grunderwerbsteuer - als zwei getrennte Steuerfälle - der Verkauf des unbebauten Grundstücks (Miteigentumsanteils) durch den Grund... mehr lesen...
Über Antrag der damaligen grundbücherlichen Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1160, bestehend aus den Grundstücken 941/31 Garten und 941/32 Garten, der E-Gesellschaft m.b.H. in L, erteilte die zuständige Baubehörde mit Bescheid vom 27. Oktober 1988 auf Grund der Planung durch Architekt Mag. W eine Baubewilligung zur Errichtung einer Reihenhausanlage bestehend aus sechs Einfamilienhäusern und sechs Garagen. Mit Kaufvertrag vom 27. August 1990 veräußerte die E-Gesellschaft m. b.H. die ob... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß betreffend den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, zur Erreichung der Bauherrneigenschaft der Auftrag zur Errichtung z... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag vom 12. November 1991 übertrug Ana R. ihrem Vater, dem Beschwerdeführer, ein Forstgut in der KG N. In der Vertragsurkunde verpflichtete sich der Beschwerdeführer zur Übernahme einer Kreditschuld in Höhe von S 306.186,--. Das Finanzamt schrieb für diesen Rechtsvorgang mit Bescheid vom 28. August 1992 sowohl Grunderwerbsteuer als auch Schenkungssteuer vor. Gegen den Schenkungssteuerbescheid wurde Berufung erhoben, während der Grunderwerbsteuerbescheid unang... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Was Gegenleistung ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt; jede nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z4;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Wird vom Hypothekargläubiger die Liegenschaft rechtsgeschäftlich erworben, so zählt zur Bemessungsgrundlage neben dem Kaufpreis auch der Wert der Forderung des nunmehrigen Erwerbers. In diesem Sinne wird auch im § 5 Abs 1 Z 4 GrEStG 1987 angeordnet, daß beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Geg... mehr lesen...
Mit Abgabenerklärung gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (im folgenden: GrEStG) zeigte die Drittbeschwerdeführerin (im folgenden: Verkäuferin genannt) am 9. April 1990 an, daß die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer (im folgenden auch Käufer genannt) das Grundstück Nr. 1869/4, je zur Hälfte erworben hätten. Die Gegenleistung wurde mit S 202.352,66 angegeben, davon seien S 50.000,-- für Aufschließungskosten und S 8.520,66 für bauliche Vorleistungen wie Bauplatzerkl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0195
92/16/0201
92/16/0202
Rechtssatz: Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL. Das muß nicht unbedingt der i... mehr lesen...
Mit einer als "Tausch- und Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. April 1992 erwarb die Stadtgemeinde Z von der Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 190, KG Z, gegen die Hingabe des Grundstückes 7/1 LN aus der EZ 3 KG Z. Die Beschwerdeführerin leistete eine Tauschaufgabe (in der Urkunde als "Wertausgleich" bezeichnet) in der Höhe von S 4,000.000,--. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten befindet sich ein Schreiben des Finanzamtes Z (Bewertungsstelle) vom 29. Jul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 28. März/2. April 1991 aus der Konkursmasse der H.m.H.-Gesellschaft mbH in R, vertreten durch den Masseverwalter Rechtsanwalt Dr. H in L, die Liegenschaft EZ. 862 samt der darauf befindlichen Werkshalle, dem Bürogebäude und dem Lagerplatz erworben. Der Kaufvertrag hat nachstehenden, auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "II. 2. Auf der Liegenschaft ist ein Pfandrecht zugunsten der Volksbank X registrierte Genosse... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mag zwar der tatsächlich für eine Liegenschaft erzielte Kaufpreis im allgemeinen einen Hinweis für die Feststellung des gemeinen Wertes ergeben (Hinweis E 4.2.1971, 288/69, VwSlg 4180 F/1971), so wird ein solcher vor dem Abbruch des auf der Liegenschaft befindlichen Gebäudes gelegener Kaufv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1055;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Kaufpreis ist die bestimmte Summe Geldes zu verstehen, die der Käufer dem Verkäufer für die Überlassung des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß zuzuwenden hat. Schuldübernahmen einer auf der Liegenschaft hypothekarisch ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Entgeltlichkeit verlangt nicht Gleichwertigkeit der Leistungen (Hinweis OGH 12.12.1985, 7 Ob 671/85, SZ 58/209). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X04 Im RIS seit 14.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160093.X03 Im RIS seit 14.01.2002 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Aus der Begriffsbestimmung des gemeinen Wertes gem § 10 Abs 2 BewG 1955 ergibt sich, daß die im konkreten Fall angestrebte, jedoch nicht näher begründete Ermittlung des gemeinen Wertes mit einem Fünffachen des Einheitwertes jeder Grundla... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Beim Grundstückstausch ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom gemeinen Wert der getauschten Grundstücke zuzüglich einer Tauschaufgabe zu berechnen (Hinweis E VS 16.12.1965, 501/64, VwSlg 3379 F/1965; E 26.3.1991, 15/3502/78; E 28.1.1993, 92/16/0120, 0121, 0122). Eu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1055;ABGB §1345;ABGB §1346;ABGB §1357;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erwirbt der Käufer eine mit Hypothek belastete Liegenschaft und die alleinige Zahlungsverpflichtung für den hypothekarisch gesicherten Kredit, wobei der Käufer schon vor Abschluß des Kaufvertrages für den Kredit die Haftung als Bürde u... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin schloß am 11. Mai 1992, der Zweitbeschwerdeführer am 16. Juni 1992 und die Drittbeschwerdeführerin am 6. November 1992 mit der Unterberger & Dierl Bauträgergesellschaft mbH (Verkäuferin) jeweils einen im wesentlichen gleichlautenden (Abweichungen betreffen insbesondere die Anzahl der Grundstücksanteile, die Bezeichnung der Wohnungseinheiten sowie die Höhe der Gegenleistung) Kaufvertrag. Der Kaufvertrag der Erstbeschwerdeführerin hat auszugsweise folgende... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0123
93/16/0124
Rechtssatz: Alle Aufwendungen eines vertraglich an ein bestimmtes Objekt gebundenen Käufers - auch für die Herstellung des Gebäudes - sind Bestandteil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung und damit der Bemessungsgr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0123
93/16/0124
Rechtssatz: Ist der Inhalt eines Kaufvertrages der Erwerb eines Anteiles an einem Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Wohnhaus schaffen sollte, dann entspricht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer (als Käufer) schloß am 18. April 1991 mit E (als Verkäuferin) einen Kaufvertrag über den Erwerb von vorläufig 225/1491 Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft EZ 595 KG. Der Vertragsgegenstand wurde in einem dem Kaufvertrag als Beilage I angeschlossenen Plan (der insgesamt sechs Teilflächen aufweist) mit "Fläche 3" bezeichnet, wobei als Kaufpreis eine Summe von S 452.000,-- vereinbart wurde. Diese Summe wurde auch in der am 25. April 1991 erstatteten Abgabenerklä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/10, S 820
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993160168.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
KK sen und KK jun schlossen zum Zweck des Betriebes eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma den Gesellschaftsvertrag vom 27. Mai 1991. KK sen. brachte das bisher von ihm in der Rechtsform eines Einzelkaufmannes betriebene gastgewerbliche Unternehmen in die damit errichtete OHG ein. Der Gesellschaftsvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "4 Einlagen 4,1 Sacheinlage: Betriebsvermögen: Die Einlage des Gesellschafters KK sen. wird aus dem gesamten, aktiven und passiven Betri... mehr lesen...
Mit Sacheinlagevertrag vom 16. August 1989 brachte Rudolf Pfurtscheller den von ihm als Einzelunternehmen geführten Hotelbetrieb mit allen Aktiven und Passiven auf Grundlage der Bilanz vom 31. Dezember 1988 in die Beschwerdeführerin (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) unter Inanspruchnahme der abgabenrechtlichen Begünstigungen des Art. III Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG), BGBl. Nr.69/1969, ein. Mit Stichtag vom 1. Jänner 1989 trat die Beschwerdeführerin in alle zum ein... mehr lesen...