RS Vwgh 1993/6/3 92/16/0010

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Veröffentlicht am 03.06.1993
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
UStG 1972 §12 Abs14;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0036

Rechtssatz

Selbst Beträge, die ein veräußernder Unternehmer gemäß § 12 Abs 14 UStG 1972 gesondert ausweist, sind ein Teil des Kaufpreises (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0097).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160010.X07

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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