RS Vwgh 1994/5/30 93/16/0121

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Veröffentlicht am 30.05.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1055;
ABGB §1345;
ABGB §1346;
ABGB §1357;
GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Erwirbt der Käufer eine mit Hypothek belastete Liegenschaft und die alleinige Zahlungsverpflichtung für den hypothekarisch gesicherten Kredit, wobei der Käufer schon vor Abschluß des Kaufvertrages für den Kredit die Haftung als Bürde und Zahler übernommen hatte, so wird mit dem Kaufvertrag eine Schuld übernommen, die damit zur Gegenleistung gehört, so daß Spekulationen über eine den Käufer allenfalls sonst treffende Zahlungsverpflichtung aus einer zuvor eingegangenen Bürgschaft für die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage keine Bedeutung zukommen kann. Das Motiv für die Schuldübernahme ist nämlich nicht entscheidend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160121.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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