Mit Kaufvertrag vom 31. Mai 1996 erwarb die Erstbeschwerdeführerin von der Zweitbeschwerdeführerin Liegenschaften der EZ 565, 741, 921 und 942 der KG A in einem Gesamtausmaß von 90.775 m2 um den Kaufpreis von S 302,500.000,--. Punkt 2.1 und 2.2 der Vertragsurkunde lauten: "(2) Der Kaufpreis gemäß Abs. (1) schlüsselt sich auf wie folgt: (2.1) Liegenschaft 'Westteil': S 69,600.000,-, wobei S 15,800.000,- auf das Bürogebäude 'West' entfallen, (2.2) Liegenschaft 'Ostteil': S 232,900.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §509;GebG 1957 §33 TP9;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass beim Verkauf einer Liegenschaft unter Vorbehalt des Fruchtgenusses der Wert dieser vorbehaltenen Nutzung der Gegenleistung zuzurechnen ist (Hinweis E 23.9.1953, 1861/51, VwSlg 814 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 94/16/0085 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH (Hinweis: E 21.11.1985, 84/16/0093) kommt in der Gegenleistung der Wert zum Ausdruck, den das Grundstück nach den Vorstellungen der Vertragspartner hat. Zur Gegenleistung gehört jene Leistung... mehr lesen...
Aus den Beschwerdeschriften und den ihnen beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer haben sich (zusammen mit anderen) als Miteigentümer der Liegenschaft EZ 57 KG 75454 Villach mit Wohnungseigentumsvertrag vom 21. September 1996 Wohnungseigentum dergestalt eingeräumt, dass u.a. die Erstbeschwerdeführerin einen Mindestanteil von 1320/8545 Anteilen verbunden mit der Wohneinheit 3 (Nutzfläche 142,33 m2) und der Zwei... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 23. Juli 1991 erwarben der Beschwerdeführer und seine Ehefrau von der Aura Wohnungseigentumsgesellschaft mbH in Wien je einen Hälfteanteil an dem neu geschaffenen Grundstück Nr 2450/28 Grundbuch 16111 Guntramsdorf im Ausmaß von 294 m2 um den Kaufpreis von S 552.720,--. Der über diesen Erwerbsvorgang eingebrachten Abgabenerklärung war außer der Vertragsurkunde auch eine Kopie eines nicht unterfertigten "Werkvertrages" zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Ehegatt... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 28. April 1993 erwarb die Beschwerdeführerin von der NKS Bau GmbH eine bestimmt bezeichnete Liegenschaft um den Kaufpreis von S 423.543,--. Im Abgabenverfahren wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz festgestellt, dass der Verkäuferin bereits mit Bescheid vom 31. August 1992 die Baubewilligung zur Errichtung einer aus sechs Häusern bestehenden Einfamilienhausanlage auf näher bezeichneten Grundstücken, darunter dem kaufgegenständlichen Grund... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/27 92/16/0196 1 Stammrechtssatz Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL. Das muß nicht unbedingt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Ents... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1041;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;WEG 1975 §12 Abs1;WEG 1975 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0112
Rechtssatz: Hinsichtlich der von Fellner (Gebühren- und Verkehrsteuern, Band II, 03ter T... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass ein Vertragswerk in mehrere Urkunden auf mehrere Vertragspartner aufgespalten ist, bleibt für die Beurteilung der Gegenleistung ohne Belang, da nicht die äußere Form der Verträge maßgeblich ist, sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt, der nach w... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender (von den Beschwerdeführerin nicht bestrittene) Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführer hatten dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz am 22. Oktober 1990 eine mit den Eheleuten Maximilian und Auguste Präsoll geschlossene, als "Vorvertrag" bezeichnete Vereinbarung (vom 10. Oktober 1990) angezeigt, die - auszugsweise - folgenden Inhalt hatte: "1. Die V... mehr lesen...
Einer Erbengemeinschaft gehörte die Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Mils, früher beinhaltend die Grundstücke Nr. 1095/3 und 1097/4, die im Zeitpunkt der Abgabenerklärung gemäß § 10 GrEStG 1987 (im folgenden: GrEStG) bereits zur 3000 m2 großen Parzelle Nr. 1097/4 vereinigt waren. Die Erbengemeinschaft beauftragte die R. Immobilien- und Baubetreuungsgesellschaft m.b.H. (in der Folge: R.-Immobilien) mit der Vermittlung von Käufern für die Liegenschaft. Der für die R.-Immobilien tätig... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Gegenleistung ist alles, was der Erwerber über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinaus aufwenden muss. Erbringt der Käufer im Hinblick auf die Bebauung eines Grundstückes neben einem al... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ist ein Grundstückserwerber an ein bestimmtes, durch den Verkäufer vorgegebenes Gebäude gebunden, dann ist ein Kauf mit herzustellendem Gebäude selbst dann anzunehmen, wenn über die Herstellung des Gebäudes ein gesonderter Vertrag abgeschlossen wird. Bei einem an ein bereits vorgegebenes Projekt gebundenen Käufer zählen auch ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Als entscheidend für die Bauherreneigenschaft hat der VwGH in seiner neueren Rsp angesehen, dass dann, wenn die Erwerber im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an ein bereits fertig vorgegebenes Ko... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/23 90/16/0154 2
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Im Hinblick darauf, daß der Begriff der Gegenleistung im wirtschaftlichen Sinne nach § 21 Abs 1 BAO zu verstehen ist (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Die Kriterien "Fixpreisvereinbarung" und "Risikotragung" dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Ein Bauwerber wird die Bauherreneigenschaft nicht schon dadurch verlieren, dass er mit dem Bauunt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist Gegenleistung auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus aufwenden muss, um das Grundstück zu erhalten. Leistungen auf Grund eines mit einem Dritten abgeschlossenen Vertrages sind in die Gegenleistung dann einzubeziehen, wenn die Leistung des Dritten dazu führen soll, das Grundstück in den ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0214
Rechtssatz: Die Beteiligung an einem Bauverfahren als Partei spricht für die Bauherreneigenschaft. Daraus allein kann jedoch noch keine zwingende Schlussfolgerung abgeleitet werden, da sich der Bauherr grund... mehr lesen...
Die IFW Immobilien- und Finanzierungs-Gesellschaft mbH (im folgenden: IFW) legte ebenso wie in den mit den hg Erkenntnissen vom 29. April 1998, Zlen 97/16/0234-0238, und vom 28. Mai 1998, Zlen 97/16/0494-0500, entschiedenen Fällen auch hinsichtlich der beschwerdegegenständlichen Liegenschaft EZ 546 Grundbuch Margarethen, Gerichtsbezirk Innere Stadt (Anschrift Wien 5, Jahngasse 27) eine sogenannte mit Oktober 1988 datierte "Dokumentationsmappe" auf. In dieser Dokumentationsmappe wurde ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0426 E 27. Jänner 1999
97/16/0427 E 27. Jänner 1999
97/16/0428 E 27. Jänner 1999
97/16/0429 E 27. Jänner 1999
97/16/0430 E 27. Jänner 1999
97/16/0431 E 27. Jänner 1999
97/16/0433 E 27. Jänner 1999
97/16/0434 E 27. Jänner 1999
97/16/0435 E 27. Jänner 1999
97/16/0436 E 27. Jänner 1999
97/16/0437 E 27. Jänner 1999 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0426 E 27. Jänner 1999
97/16/0427 E 27. Jänner 1999
97/16/0428 E 27. Jänner 1999
97/16/0429 E 27. Jänner 1999
97/16/0430 E 27. Jänner 1999
97/16/0431 E 27. Jänner 1999
97/16/0433 E 27. Jänner 1999
97/16/0434 E 27. Jänner 1999
97/16/0435 E 27. Jänner 1999
97/16/0436 E 27. Jänner 1999
97/16/0437 E 27. Jänner 1999 ... mehr lesen...
Am 13. Juni 1995 wurde zwischen den zwei außerbücherlichen Eigentümern namens Zidek der Liegenschaft EZ 1582 GB 45214 Katzbach als Verkäufer und den ersten beiden Beschwerdeführern als Käufer betreffend 51/200 und 11/200 Anteile eine Vereinbarung geschlossen, die (auszugsweise) folgenden Inhalt hat: "A (PRÄAMBEL) ... (2) Die Verkäufer haben mit Architektenwerkvertrag vom 9.3.1994 Herrn Dipl.Ing. Christian Haller, Architekt, Starhembergstraße 41/2, 4020 Linz, mit der Planung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/16/0188
98/16/0189
98/16/0190 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/08/19 95/16/0006 1 Stammrechtssatz Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstücks maßgebend, in dem dieses erwor... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß am 30. September 1993 mit R.F. einen Kaufvertrag. R.F. verkaufte ihr zwei Grundstücke im Gesamtausmaß von 32.372 m2. Die Kaufvertragsurkunde lautet auszugsweise: "II. BELASTUNGEN Die kaufgegenständlichen Liegenschaften sind bücherlich belastet. Die bücherlichen Belastungen ergeben sich aus den als integrierender Vertragsbestandteil angeschlossenen Grundbuchsauszügen, mit dem Grundbuchsstand vom Tage der Vertragsunterfertigung. Für die den grundb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich gehören Leistungen an Dritte, die dem Veräußerer obliegen, aber aufgrund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen, zur Gegenleistung; zur Gegenleistung gehört also auch die Übernahme von Schulden durch den Käufer, die sich ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 17. Dezember 1986 erwarben die Beschwerdeführer (und andere) diverse, dort näher bezeichnete Anteile an der Liegenschaft EZ 179 KG Alsergrund, Grundstück Nr. 444 (1090 Wien, Exnergasse 1), wobei im Kaufvertrag festgehalten wurde, daß sich auf der Liegenschaft ein denkmalgeschütztes Haus befindet und daß "im Hinblick auf die geplanten umgreifenden Renovierungsarbeiten" von den Käufern ein auf der Liegenschaft lastendes Pfandrecht ohne Anrechnung auf den Kaufpreis üb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0277
97/16/0278
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0272 E 2. Juli 1998
97/16/0273 E 2. Juli 1998
97/16/0274 E 2. Juli 1998
97/16/0275 E 2. Juli 1998
97/16/0279 E 2. Juli 1998
97/16/02... mehr lesen...
Mit Kaufverträgen 1) vom 22. November 1988/ 28. Dezember 1988, 2) 23. Dezember 1988/28. Dezember 1988, 3) 23. Dezember 1988/30. Dezember 1988, 4) 23. Dezember 1988/ 28. Dezember 1988, 5) 21. Dezember 1988/28. Dezember 1988, 6) 22. November 1988/28. Dezember 1988 und 7) 27. Dezember 1988/30. Dezember 1988, erwarben die Beschwerdeführer von der "Freude am Wohnen" Wohnbau GmbH diverse, in den Kaufverträgen näher bezeichnete Miteigentumsanteile an der Liegensch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/16/0495
97/16/0496
97/16/0497
97/16/0498
97/16/0500
97/16/0499
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0474 E 28. Mai 1998
97/16/0475 E 28. Mai 1998
97/16/0476 E 28. Mai 1998
97/16/0477 E 28. Mai 1998
97/16/0478 E 28. Mai 1998
97/16/0479 E 28. Mai 1998
97/16/0480 E 28. Mai 1998
97/16/0481 E 28. Mai 19... mehr lesen...
Die "F" Wohnbau GmbH hatte mit Kaufvertrag vom 25. Jänner 1990 von zwei Verkäufern die Liegenschaft EZ. 315, KG Favoriten, Wien X, Erlachgasse 81, außerbücherlich erworben. Bereits am 29. Jänner 1990 erteilte die genannte Erwerberin der IS-GmbH in Linz einen Alleinvermittlungsauftrag, worin ua festgehalten wurde, daß die Vertragserrichtung vorzugsweise über den Wiener Rechtsanwalt Dr. G zu erfolgen habe. Diesem Anwalt erteilte die Erwerberin (ohne ein näheres Datum anzugeben) ... mehr lesen...