RS Vwgh 2001/3/15 2000/16/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2001
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Dafür, dass jemand als Bauherr angesehen werden kann, ist keinesfalls entscheidend, dass er möglicherweise noch geringfügige Änderungen in der Planung bestimmen kann (Hinweis E 18. Dezember 1995, 93/16/0072).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000160082.X02

Im RIS seit

25.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten