1 Die Mitbeteiligte beantragte im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016, die von ihrem ehemaligen Dienstgeber (einer Bank) erhaltene Pensionsabfindung (Abfindung von 50 % der Pensionsansprüche) auf drei Kalenderjahre verteilt steuerlich zu erfassen (§ 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). 1 Die Mitbeteiligte beantragte im Rahmen ihrer Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2016, die von ihrem ehemaligen Dienstgeber (einer Bank) erhaltene Pensionsabfindung (Abfindung von ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §37 Abs2 EStG 1988 §46 Abs1 Z3 EStG 1988 § 37 heute EStG 1988 § 37 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2026 EStG 1988 § 37 gültig von 22.07.2023 bis 18.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1; EStG 1988 §82; EStG 1988 §86 Abs3; EStG 1988 § 46 heute EStG 1988 § 46 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 46 gültig von 01.04.2012 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §25; EStG 1988 §41; EStG 1988 §46 Abs1 Z2; EStG 1988 §78; EStG 1988 §82; EStG 1988 §86 Abs3; EStG 1988 § 25 heute EStG 1988 § 25 gültig ab 30.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 EStG 1988 § 25 gültig von 01.01.2018 ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob lt. Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2000 "anrechenbare inländische Kapitalertragsteuern" von 32.510 S (das sind 25 % eines - als steuerfrei - erklärten "Beteiligungsertrages" gemäß § 10 KStG 1988 der P. GmbH in Höhe von 130.041 S) auf die sich für dieses Jahr ergebende Körperschaftsteuerschuld der Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 3 KStG 1988 iVm § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 anzurechnen sind. Im Beschwerdefall ist strittig, ob lt. Beilage zur ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1988 §19;EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §95 Abs4;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 95 Abs. 4 EStG 1988 über den Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge (wobei etwa bei Auszahlungen/Ausschüttungen aus Substanzgenussrechten, die keiner Beschlussfassung bedürfen, der Zuflusszeitpunkt nach Ma... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob lt. Beilage zur Körperschaftsteuererklärung 2000 "anrechenbare inländische Kapitalertragsteuern" von 32.510 S (das sind 25 % eines - als steuerfrei - erklärten "Beteiligungsertrages" gemäß § 10 KStG 1988 der P. GmbH in Höhe von 130.041 S) auf die sich für dieses Jahr ergebende Körperschaftsteuerschuld der Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 3 KStG 1988 iVm § 46 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 anzurechnen sind. Im Beschwerdefall ist strittig, ob lt. Beilage zur ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 lita Z3;EStG 1988 §19;EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §95 Abs4;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 95 Abs. 4 EStG 1988 über den Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge (wobei etwa bei Auszahlungen/Ausschüttungen aus Substanzgenussrechten, die keiner Beschlussfassung bedürfen, der Zuflusszeitpunkt nach Ma... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §46 Abs1 Z2; EStG 1988 §82;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs2; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §41 Abs1; EStG 1988 § 2 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für die Anrechnung von Lohnsteuer auf die veranlagte Einkommensteuer genügt es, dass der Betrag vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Die Frage, ob und wann die einbehaltenen Beträge an das Finanzamt abgeführt wurden, ist für die Anrechnung gemäß § 46 leg.cit. ohne Bedeutung (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Band III, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof;32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht;32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag;32/04 Steuern vom Umsatz;
Norm: EStG 1988 §2 Abs2; EStG 1988 §2 Abs3; EStG 1988 §46 Abs1 Z2; EStG 1988 §82;LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs1;LiebhabereiV 1993 §2 Abs2; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §41 Abs1; EStG 1988 § 2 heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für die Anrechnung von Lohnsteuer auf die veranlagte Einkommensteuer genügt es, dass der Betrag vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Die Frage, ob und wann die einbehaltenen Beträge an das Finanzamt abgeführt wurden, ist für die Anrechnung gemäß § 46 leg.cit. ohne Bedeutung (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Band III, ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine für den Streitzeitraum nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen gesonderten Rechnungskreis. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in Paragraph 7, Absatz eins bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2 idF 1989/660;EStG 1988 §46 Abs1 Z2 idF 1993/818;KStG 1966 §24 Abs3;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass nach § 24 Abs 3 KStG in Verbindung mit § 46 Abs 1 Z 2 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 1989/660 der Ausdruck "Einkünfte" nach seinem Wortlaut "alle" Einkünfte umfasst. § 46 Abs 1 Z 2... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine für den Streitzeitraum nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz als gemeinnützig anerkannte Bauvereinigung. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in § 7 Abs. 1 bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen gesonderten Rechnungskreis. Sie tätigte auch Geschäfte außerhalb der in Paragraph 7, Absatz eins bis 3 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bezeichneten Art und führte für diese Geschäfte einen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2 idF 1989/660;EStG 1988 §46 Abs1 Z2 idF 1993/818;KStG 1966 §24 Abs3;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, dass nach § 24 Abs 3 KStG in Verbindung mit § 46 Abs 1 Z 2 EStG 1988 in der für den Streitzeitraum anzuwendenden Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 1989/660 der Ausdruck "Einkünfte" nach seinem Wortlaut "alle" Einkünfte umfasst. § 46 Abs 1 Z 2... mehr lesen...
An der HS-GmbH war der Beschwerdeführer zu 50 %, HS zu 49 % und ES zu 1 % beteiligt. Geschäftsführer der Gesellschaft war HS. Die Gesellschaft betrieb eine Diskothek. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß nur etwa 30 bis 40 % der tatsächlich erzielten Einnahmen in die Buchhaltung der Gesellschaft Eingang gefunden hätten. Das Finanzamt nahm daher entsprechende Umsatzzuschätzungen vor. Das Finanzamt ging weiters davon aus, daß die nicht erfaßten Erl... mehr lesen...
An der HS-GmbH war der Beschwerdeführer zu 50 %, HS zu 49 % und ES zu 1 % beteiligt. Geschäftsführer der Gesellschaft war HS. Die Gesellschaft betrieb eine Diskothek. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß nur etwa 30 bis 40 % der tatsächlich erzielten Einnahmen in die Buchhaltung der Gesellschaft Eingang gefunden hätten. Das Finanzamt nahm daher entsprechende Umsatzzuschätzungen vor. Das Finanzamt ging weiters davon aus, daß die nicht erfaßten Erl... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §93 Abs1;EStG 1988 §95 Abs5 Z1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 46 EStG ergibt sich, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer auch dann anzurechnen ist, wenn sie nicht an das Finanzamt abgeführt worden ist (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988 § 46 Tz 6). Im Falle verdeckter Gewinnausschüttung ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §46 Abs1 Z2;EStG 1988 §93 Abs1;EStG 1988 §95 Abs5 Z1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut der Bestimmung des § 46 EStG ergibt sich, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer auch dann anzurechnen ist, wenn sie nicht an das Finanzamt abgeführt worden ist (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988 § 46 Tz 6). Im Falle verdeckter Gewinnausschüttung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 26. September 1996 hatte das Finanzamt der nunmehrigen Gemeinschuldnerin gegenüber zu Handen ihrer steuerlichen Vertreterin die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 1996 und die Folgejahre festgesetzt. Am 8. Oktober 1996 wurde das mit gleichem Tage erlassene Edikt über die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gemeinschuldnerin und die Bestellung des nunmehrigen Masseverwalters an der Gerichtstafel des Handelsgerichtes Wien angeschlagen. Eine von de... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §200 Abs1;EStG 1988 §45;EStG 1988 §46 Abs1;EStG 1988 §46 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/29 95/14/0117 7 (hier Ergehen eines vorläufigen Einkommensteuerbescheides) Stammrechtssatz Die Regelung des § 46 Abs 1 Z 1 EStG 1988 stellt auf die FESTGESETZTEN, nicht hinge... mehr lesen...
Aus der an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde, ihrer vor dem Verwaltungsgerichtshof erstatteten Ergänzung und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat einen Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch in Österreich und war in Österreich gemäß § 1 Abs. 1 EStG 1972 und gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 in den Streitjahren demnach unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wobei im Sinne des Art. 16 DBA-BRD sein in Deutsc... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §46 Abs1;EStG 1988 §46 Abs1 idF 1993/818;SteuerreformG 1993; Beachte Besprechung in SWI 1999/1, S 7-14
Rechtssatz: Eine Auslegung des § 46 Abs 1 Z 2 der Einkommensteuergesetze weist nach dem vom Gesetzgeber mit den betroffenen Regelungen verfolgten Zweck die von der Behörde vorgenommene Auslegung des Begriffes der Einkommen... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §46 Abs1;EStG 1988 §46 Abs1 idF 1993/818;SteuerreformG 1993; Beachte Besprechung in SWI 1999/1, S 7-14
Rechtssatz: Betrachtet man § 46 der Einkommensteuergesetze nach ihrer Überschreibung ("Abschlußzahlungen"), nach ihrer Einbettung in den mit "Veranlagung" überschriebenen 04-ten Teil des Gesetzes und nach ihrem Regelungsin... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §46 Abs1;EStG 1988 §46 Abs1 idF 1993/818;SteuerreformG 1993; Beachte Besprechung in SWI 1999/1, S 7-14
Rechtssatz: In Österreich nicht zu veranlagende Einkünfte konnten zu einer Einkommensteuerschuld iSd § 46 Abs 1 der Einkommensteuergesetze nicht führen. Durch Abzug von Kapitalertragsteuer trotzdem geleistete Vorauszahlung... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 21. Jänner 1993 veranlagte das Finanzamt den Beschwerdeführer zur Einkommensteuer 1991 und setzte gleichzeitig dem Veranlagungsergebnis entsprechend - gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 unter Berücksichtigung einer Erhöhung von 9 % - die Einkommensteuer-Vorauszahlungen für 1993 und Folgejahre mit 975.300,-- S fest; mit Bescheid vom 16. Februar 1993 setzte es die Vorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 dritter Satz EStG 1988 idF BGBl. 253/1993 auf 531.700.-- S herab, weil der bis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §45;EStG 1988 §46 Abs1;EStG 1988 §46 Abs2; Beachte Siehe jedoch:89/14/0270 B 15. Januar 1991 RS 1; 88/13/0015 E 7. Juni 1989 RS 1;
Rechtssatz: Die Regelung des § 46 Abs 1 Z 1 EStG 1988 stellt auf die FESTGESETZTEN, nicht hingegen auf die entrichteten Vorauszahlungen ab. Ob hingegen die festgesetzten Vorauszahlungen entrichtet WORDEN SIND... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der R. Vermietungsgesellschaft mbH, die eine Eigentumswohnung gekauft und diese an die R. Handelsgesellschaft mbH, deren Geschäftsführer gleichfalls der Beschwerdeführer war, vermietet hatte. Wie einer in den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten einliegenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Linz vom 12. März 1990 entnommen werden kann, hatte die Abgabenbehörde schon im Umsatzsteuerverfahren für das Jahr 1987 die Vermietung d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §273 Abs1;EStG 1972 §45 Abs1;EStG 1972 §46 Abs1 Z1;UStG 1972 §21 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/13/0128 E 22. Dezember 1993 VwSlg 6854 F/1993 RS 1 Stammrechtssatz Ein Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen ist zwar im vollen Umfang anfechtbar, hat aber inso... mehr lesen...