Entscheidungen zu § 36 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-231 von 231

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/14 90/13/0288

Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob der aus einer vom Beschwerdeführer mit seinem Hauptgläubiger im Streitjahr abgeschlossenen Vereinbarung resultierende Entfall einer Verbindlichkeit von S 7,875.246,09 als Sanierungsgewinn im Sinne des § 36 EStG 1972 anzusehen ist. Die belangte Behörde verneinte dies im angefochtenen Bescheid mit der Begründung: , daß der Betrieb des Beschwerdeführers zum einen nicht sanierungsbedürftig gewesen s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.04.1993

RS Vwgh 1993/4/14 90/13/0288

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1380;ABGB §1444;EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: In einem außergerichtlichen Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB ist kein Erlaß von Schulden zum Zwecke der Sanierung zu sehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990130288.X02 Im RI... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.04.1993

RS Vwgh 1993/4/14 90/13/0288

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Ausführungen zum Fehlen eines Sanierungsbedarfes im Sinne des § 36 EStG 1972. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990130288.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.04.1993

RS Vwgh 1993/4/14 90/13/0288

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;
Rechtssatz: Die steuerliche Berücksichtigung eines Verbindlichkeitsentfalls als Sanierungsgewinn setzt die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens und die Sanierungsabsicht des eine Schuld erlassenden Gläubigers voraus (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch2, Textziffer 6 f zu § 36 EStG 1972; Hofstät... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/3/16 92/08/0158

Der die Beschwerdeführerin betreffende Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1988 lautet:     "Die Einkommensteuer     wird für das Jahr 1988 festgesetzt mit           0,00 S     Bisher war vorgeschrieben                        0,00 S     Einkünfte aus Gewerbebetrieb             6.836.994,-- S     Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung   -33.548,-- S          Gesamtbetrag der Einkünfte          6.803.446,-- S     Sonderausgaben           3.276,--     Verlustabzug        +6.176.826,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1993

RS Vwgh 1993/3/16 92/08/0158

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §36;GSVG 1978 §25 Abs1;GSVG 1978 §25 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Nach § 25 Abs 2 GSVG ist zwar von dem "gemäß Abs 1 ermittelten Betrag" (das heißt von dem "für die Bemessung der Einkommensteuer herangezogenen Einkünften", sofern sie aus der die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit erwachsen:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.03.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/3 87/13/0118

Die Beschwerdeführerin betrieb im Zeitraum 1976 bis 1982 gemeinsam mit ihrer Schwester einen Einzelhandel mit Textilien in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit 10. Oktober 1982 schied die Beschwerdeführerin als Gesellschafterin aus; ihre Schwester führte den Betrieb als Einzelunternehmer weiter. Für die Jahre 1981 und 1982 fand in dem Unternehmen eine Betriebsprüfung statt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, daß der mit 8,8 vH erklärte Rohaufschlag weit ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.06.1992

RS Vwgh 1992/6/3 87/13/0118

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist ohne Bedeutung, ob der Abgabepflichtige zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts praktisch vermögenslos war oder nicht. Ein Schulderlaß betreffend betriebliche Verbindlichkeiten führt nämlich grundsätzlich auch dann zu einer steuerlich relevanten Vermögensvermehrung, wenn die er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/3 89/13/0129

Die Beschwerdeführerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 13. Mai 1977 gegründet. An ihrem Stammkapital von S 100.000,-- waren Siegfried A mit einer Stammeinlage von S 51.000,-- und Anton S mit einer solchen von S 49.000,-- beteiligt. Mit Notariatsakt vom 18. April 1985 verkauften die Genannten ihre Anteile an Peter V um einen Abtretungspreis von S 40.000,--. In der Gewerbesteuererklärung 1982 machte die Beschwerdeführerin einen Sanierungsgewinn in Höhe von S 1,524.861,-- gemäß § ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.10.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/3 90/13/0018

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid anerkannte die belangte Behörde einen Schulderlaß in Höhe von S 1,246.599,--, den Lieferanten im Streitjahr der ein Textilhandelsunternehmen betreibenden Beschwerdeführerin (GmbH) gewährt hatten, bzw. die dem Schulderlaß entsprechende Vermögensvermehrung nicht als Sanierungsgewinn. Der Schulderlaß erfolgte nach den Angaben der Beschwerdeführerin im Wege eines "stillen" (außergerichtlichen) Ausgleiches. Die belangte Behörde begr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 183;
Rechtssatz: Für die Anerkennung eines steuerbegünstigten Sanierungsgewinnes ist das Vorhandensein der Sanierungsabsicht des Gläubigers sowie die Eignung der gesetzten Maßnahmen zur Sanierung des Schuldners Voraussetzung. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0018

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5;
Rechtssatz: Reicht ein teilweiser - wenn auch nur 20 prozentiger - Schulderlaß zur Sanierung aus, dient auch er im Sinne des Gesetzes dem Zwecke der Sanierung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990130018.X02 Im RIS seit 03.10.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0018

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5;
Rechtssatz: Der Anteil der offenen Forderungen der nachlassenden Gläubiger an den gesamten offenen Forderungen bestimmt, ob die "qualitative" Mehrheit der Gläubiger (die "Forderungsmehrheit") einen Schuldenerlaß gewährt. Aus einem nur 20 prozentigen Forderungsverzicht ergibt sich nicht schon, daß ihn nur eine qual... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 89/13/0129

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 183;
Rechtssatz: Hat der Gläubiger dem Schuldner jegliche wirtschaftliche Grundlage dadurch entzogen, daß er (als einziger Warenlieferant) abrupt sämtliche Geschäftsbeziehungen beendet hat und die noch vorhandenen Waren rückstellen ließ, so kann im Verzicht auf d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0018

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5;
Rechtssatz: Werden Schulden in einem Ausmaß nachgelassen, daß dieser Erlaß zur Sanierung des Schuldners geeignet ist, dann bildet die durch den Erlaß eingetretene Vermögensvermehrung unter Bedachtnahme auf den normativen Gehalt des § 22 Abs 5 KStG 1966, die Sanierung einer Körperschaft nicht durch Steuerleistungen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0018

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;GewStG §11 Abs3;KStG 1966 §22 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF, warum im Beschwerdefall einem Schuldnachlaß die erforderliche Eignung, eine Sanierung herbeizuführen, fehlte (Verluste in den drei der "Sanierung" folgenden Jahren stehen einem geringen Stammkapital der GmbH gegenüber). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.10.1990

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

RS Vwgh 1988/5/25 87/13/0138

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §36;
Rechtssatz: Die Tarifbegünstigung bezieht sich auf "Einkommensteile". Dabei können nur Beträge aus dem zu versteuernden Einkommen ausgeschieden werden, die unmittelbar in die Einkommensermittlung eingehen. Bei der Einkommensermittlung werden nur die Erfolgskomponenten aus den sieben Einkunftsarten angesetzt, wobei die Erfolgsgrößen innerhalb der ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1988

RS Vwgh 1988/5/25 87/13/0138

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;EStG 1972 §36; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0142 E 16. September 1987 RS 2 Stammrechtssatz Es ist nicht rechtswidrig, im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb die - positiven - Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit jenem Betrag festzustellen, de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1988

RS Vwgh 1987/9/16 85/13/0142

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;EStG 1972 §36; Beachte Besprechung in: AnwBl 1988/4, S 230;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb die - positiven - Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit jenem Betrag festzustellen, der sich aus de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1987

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