RS Vwgh 1993/4/14 90/13/0288

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Veröffentlicht am 14.04.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1380;
ABGB §1444;
EStG 1972 §36;
GewStG §11 Abs3;

Rechtssatz

In einem außergerichtlichen Vergleich im Sinne des § 1380 ABGB ist kein Erlaß von Schulden zum Zwecke der Sanierung zu sehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990130288.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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