RS Vwgh 1987/9/16 85/13/0142

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1987
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §188 Abs1;
EStG 1972 §36;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/4, S 230;

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, im Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb die - positiven - Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit jenem Betrag festzustellen, der sich aus der Saldierung der Betriebsvermögensvermehrung durch Schulderlaß mit dem Verlust aus dem laufenden Betrieb ergibt, und den Sanierungsgewinn - nur - mit jenem Betrag zu bestimmen, der von der Betriebsvermögensvermehrung durch Schulderlaß nach Ausgleich des Verlustes aus demselben Betrieb verbleibt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130142.X02

Im RIS seit

16.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten