Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AbgEO §53;EO §290;EO §291a;EStG 1988;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2006/15/0092 B 29. Jänner 2007 RS 1
(hier betreffend einen rückständigen Betrag in Höhe von rund
184.000 EUR und ohne Hinweis auf § 59 Abs. 1 lit. a AbgEO) Stammrechtssatz Stattgeb... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war von November 1989 bis April 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der ein Bordell betreibenden S. & P. GmbH. Am 10. März 1991 kam es im Bordellbetrieb zu einem Schusswechsel mit tödlichem Ausgang, in dessen Gefolge sich der Beschwerdeführer vom 10. März 1991 bis zum 22. Juni 1992 in Untersuchungshaft befand. Am 2. Oktober 1991 wurden sowohl in der Privatwohnung des Beschwerdeführers als auch im Bordellbetrieb Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Zuge diese... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92;EStG 1988;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Es trifft zu, dass die Feststellung verdeckter Ausschüttungen im Körperschaftsteuerverfahren keine Bindungswirkung für das Einkommensteuerverfahren entfaltet. Der Anteilsinhaber kann daher einwenden, dass der Körperschaftsteuerbesc... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 geltend. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 1997 machte der Beschwerdeführer Aufwendungen aus einer "Bürgschaftsverpflichtung für Bruder MMag. Peter K." in Höhe von 560.000 S als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Paragraph 34, EStG 198... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0085 E 26. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine sittliche Verpflichtung zur Übernahme einer Bürgschaft für nahe Angehörige kann nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen als gegeben angenommen werden: 1) Es ist erforderlich, daß der Abgabepflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzb... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
Der in seiner Erwerbsfähigkeit zu 90% geminderte Beschwerdeführer leidet an Multipler Sklerose und bezog im Streitjahr 1996 Pflegegeld der Stufe 5 in Höhe von S 11.591,-- monatlich. In seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung beanspruchte der Beschwerdeführer nicht den Behindertenfreibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988, sondern machte tatsächliche Kosten aus dem Titel der Behinderung als außergewöhnliche Belastungen geltend, wobei er auch die Anerkennung von Kosten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: BPGG 1993 §1;EStG 1988 §34 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §35 idF 1996/201;EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §4; Beachte Besprechung in:SWK Nr 31/2004, S 879 - S 880;
Rechtssatz: Hat das Pflegegeld nicht die gesetzliche Funktion der Leistung eines Beitrages auch zu den dem Behinderten erwachsenden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: BPGG 1993 §1;EStG 1988 §34 Abs6 idF 1996/201;EStG 1988 §35 idF 1996/201;EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1996/303 §4; Beachte Besprechung in:SWK Nr 31/2004, S 879 - S 880;
Rechtssatz: Zu § 4 der Verordnung BGBl. Nr. 303/1996 hat der Verfassungsgerichtshof in seinem - zum Fall der Geltendmachung der Kos... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Pensionist und erhielt im Streitjahr 1998 gleichzeitig Bezüge von zwei pensionsauszahlenden Stellen. Mit Bescheid vom 7. Juni 2001 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für 1998 unter Berücksichtigung der Pensionsbezüge (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) sowie Abzug der Freibeträge gemäß § 35 Abs. 3 und § 105 EStG 1988 fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung und beantragte die Berücksichtigung folgender Aufwendungen: "Unkosten (darin die ge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §35;
Rechtssatz: Ein Steuerpflichtiger, der wegen seiner Körperbehinderung zur Fortbewegung auf einen PKW angewiesen ist, kann die anteiligen Kraftfahrzeugkosten, die ihm durch die Mehrbenützung seines Kraftfahrzeuges gegenüber gesunden Abgabepflichtigen entstehen, als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Als notwendiger und angemessener Mehraufwa... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung eines Zuschusses zum Fernsprechentgelt gemäß § 9 Abs. 1 i.V.m. § 3 und 4 Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG), BGBl. I Nr. 142/2000 in der Fassung BGBl. I Nr. 32/2002, abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, dass eine Zuschussleistung gemäß § 3 FeZG die Zugehörigkeit zum anspruchsberechtigten Personenkreis und ein Haushalts-Nettoeinkom... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag91/01 Fernmeldewesen
Norm: EStG 1988 §35 idF 2001/I/051;FernsprechentgeltzuschussG 2001 §2 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs. 3 Z. 2 Fernsprechentgeltzuschussgesetz (FeZG) kommt es nicht nur auf den Umstand an, dass der Antragsteller außergewöhnliche Belastungen zu tragen habe, sondern auch darauf, dass diese anerkannt sind, also von den Finanzbehörden bei der Steuerbe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 10. Februar 2003 die Befreiung von der Rundfunkgebühr und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten. In diesem Antrag gab sie an, in Haushaltsgemeinschaft mit einem Erwachsenen (S) sowie mit drei Kindern, nämlich der am 27. Oktober 1994 geborenen JS, der am 17. November 1995 geborenen SS sowie dem am 20. September 1998 geborenen PS zu leben. Nach Maßgabe vorgelegter Bestätigungen bezog die Beschwerdeführerin Notstandshilfe laufend bis Juni 2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag91/01 Fernmeldewesen
Norm: EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;EStG 1988 §39 Abs1;EStG 1988 §41;EStG 1988 §63 Abs1 Z3;FMGebO §48 Abs5 Z2 idF 1989/365;
Rechtssatz: Was die Anerkennung von Unterhaltsleistungen für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder als außergewöhnliche Belastung betrifft, so gilt aus dem Grunde des § 48 Abs. 5 Z 2 FernmeldeGebO, dass lediglich anerkannte auße... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Streitjahre neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit solche aus Kapitalvermögen aus einer Beteiligung als (echter) stiller Gesellschafter in Höhe von jeweils 0 S. Den den Einkommensteuererklärungen angeschlossenen Beilagen war zu entnehmen, dass Kapitalerträgen in Höhe von 7.552,54 S (für 1997) bzw. 16.622,77 S (für 1998) jeweils Werbungskosten (Bankzinsen und Spesen) in gleicher Höhe gegenüber standen. Bei Festsetzung der Einkommensteuer fü... mehr lesen...
Aus der Beschwerde ergibt sich im Zusammenhang mit dem angefochtenen Bescheid folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin betreibt eine Land- und Forstwirtschaft. Da sie für das Jahr 1991 keine Abgabenerklärungen einreichte, legte das Finanzamt die mit 5.263 S geschätzten Einkünfte dem Feststellungsbescheid nach § 187 BAO (Ausfertigungsdatum 18. Jänner 1993) zugrunde. Das Finanzamt erlangte Kenntnis davon, dass die Beschwerdeführerin ein Waldgrundstück von ca 2,6 ha mit Ka... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/14/0023 E 24. Juni 2003 2000/14/0022 E 24. Juni 2003
Rechtssatz: Bei der Einkommensteuer geht es um die Besteuerung der im Einkommen zu Tage tretenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Hinweis E 27. Mai 2003, 98/14/0065). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §77;EStG 1988; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/14/0028
Rechtssatz: Die Person des Schuldners der Einkommensteuer ergibt sich aus dem Gesetz und ist der Parteiendisposition entzogen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Ob bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt Steuerpflicht besteht, ist zunächst nach innerstaatlichem Steue... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist strittig, ob vom Beschwerdeführer im Zusammenhang mit der Behinderung seines Sohnes beantragte Aufwendungen bei der Einkommensermittlung im Rahmen des Jahresausgleiches für das Jahr 1993 als außergewöhnliche Belastung nach § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. Die geltend gemachten Ausgaben für den im Jahr 1970 geborenen Sohn, für den die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder gewährt wurde, betrugen insgesamt 63.980 S und setzten sich einerseits aus K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §34 Abs3;EStG 1988 §34 Abs6;EStG 1988 §34 Abs7;EStG 1988 §35;EStG 1988 Außergewöhnliche Belastungen 1988/675 §5;
Rechtssatz: Aus den ErläutRV zum § 34 EStG 1988 in der Stammfassung (621 BlgNR 17. GP) ergibt sich, dass Ausgaben für eine Krankheit bzw Behinderung von Kindern unabhängig von der Höhe des laufenden Unterhaltsanspruches als außergewöhnliche B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...