Entscheidungen zu § 30 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

64 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 64

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/2 99/13/0133

Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 10. und 19. Dezember 1990 einen Drittelanteil an einer bebauten Liegenschaft in Wien. Zwei andere Personen erwarben mit dem gleichen Kaufvertrag jeweils die beiden restlichen Drittelanteile an dieser Liegenschaft; der vereinbarte Kaufpreis für die Gesamtliegenschaft betrug S 5,1 Mio. In den darauf folgenden Jahren wurden von den Erwerbern der Liegenschaft Baumaßnahmen am Gebäude mit einem Kostenvolumen von rund S 10,5 Mio. gesetzt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2004/6/2 99/13/0133

Der Beschwerdeführer erwarb mit Kaufvertrag vom 10. und 19. Dezember 1990 einen Drittelanteil an einer bebauten Liegenschaft in Wien. Zwei andere Personen erwarben mit dem gleichen Kaufvertrag jeweils die beiden restlichen Drittelanteile an dieser Liegenschaft; der vereinbarte Kaufpreis für die Gesamtliegenschaft betrug S 5,1 Mio. In den darauf folgenden Jahren wurden von den Erwerbern der Liegenschaft Baumaßnahmen am Gebäude mit einem Kostenvolumen von rund S 10,5 Mio. gesetzt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 02.06.2004

RS Vwgh 2004/6/2 99/13/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die - sei es auch erhebliche - Erhöhung des Ausmaßes der zu Wohnzwecken nützbaren Flächen des Gebäudes begründete seine (neue) Herstellung im Sinne des § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 noch nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1999130133.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.2004

RS Vwgh 2004/6/2 99/13/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;EStG 1988 §30 Abs4; Beachte Besprechung in: immolex 04/2007, S. 112 bis 113;
Rechtssatz: Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, sind zwar (nach § 30 Abs. 4 EStG) bei Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen, doch erfüllen sie im Allgemeinen noch nicht das Tatbestandsmerkmal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.2004

RS Vwgh 2004/6/2 99/13/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in: immolex 04/2007, S. 112 bis 113;
Rechtssatz: Dass Revitalisierung und Ausbau eines bestehenden Gebäudes aus diesem ein anderes Wirtschaftsgut machen könnten, ist eine Auffassung, die der Verwaltungsgerichtshof nicht teilt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.2004

RS Vwgh 2004/6/2 99/13/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die - sei es auch erhebliche - Erhöhung des Ausmaßes der zu Wohnzwecken nützbaren Flächen des Gebäudes begründete seine (neue) Herstellung im Sinne des § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 noch nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:1999130133.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.2004

RS Vwgh 2004/6/2 99/13/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;EStG 1988 §30 Abs4; Beachte Besprechung in: immolex 04/2007, S. 112 bis 113;
Rechtssatz: Baumaßnahmen, die zur Änderung der Wesensart des Gebäudes führen, sind zwar (nach § 30 Abs. 4 EStG) bei Ermittlung der Höhe des Spekulationsergebnisses zu berücksichtigen, doch erfüllen sie im Allgemeinen noch nicht das Tatbestandsmerkmal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.2004

RS Vwgh 2004/6/2 99/13/0133

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2; Beachte Besprechung in: immolex 04/2007, S. 112 bis 113;
Rechtssatz: Dass Revitalisierung und Ausbau eines bestehenden Gebäudes aus diesem ein anderes Wirtschaftsgut machen könnten, ist eine Auffassung, die der Verwaltungsgerichtshof nicht teilt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.06.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/21 98/14/0047

Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatbürger, kaufte am 23. Mai 1986 um 700.000 S ein im Inland gelegenes Grundstück, auf der sich ein desolates, seit acht Jahren nicht mehr bewohntes Haus mit einer Wohnzwecken dienenden Gesamtnutzfläche von 80 m2 befand. Dieses Grundstück stellt bewertungsrechtlich ein Einfamilienhaus dar und wird von der Abgabenbehörde als Eigenheim im Sinn des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 angesehen. Der eben erwähnte Kaufvertrag wurde mit am 11. September 1986... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/10/21 98/14/0047

Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatbürger, kaufte am 23. Mai 1986 um 700.000 S ein im Inland gelegenes Grundstück, auf der sich ein desolates, seit acht Jahren nicht mehr bewohntes Haus mit einer Wohnzwecken dienenden Gesamtnutzfläche von 80 m2 befand. Dieses Grundstück stellt bewertungsrechtlich ein Einfamilienhaus dar und wird von der Abgabenbehörde als Eigenheim im Sinn des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 angesehen. Der eben erwähnte Kaufvertrag wurde mit am 11. September 1986... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.2003

RS Vwgh 2003/10/21 98/14/0047

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Mit einer zwischen der Anschaffung und der
Begründung: des Hauptwohnsitzes erfolgten andersartigen Verwendung des Eigenheimes als als Hauptwohnsitz wird die Begünstigung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 verwirkt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1998140047.X02 I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.2003

RS Vwgh 2003/10/21 98/14/0047

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wie sich aus der Wortfolge "seit der Anschaffung" in § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 ergibt, muss der Hauptwohnsitz grundsätzlich bei der Anschaffung des Eigenheimes begründet werden. Ein solcher Hauptwohnsitz kann jedoch erst in einem bewohnbaren Eigenheim begründet werden. Dem Gesetz ist keine starre Regel zu entnehmen, welcher Zeitr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.2003

RS Vwgh 2003/10/21 98/14/0047

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Mit einer zwischen der Anschaffung und der
Begründung: des Hauptwohnsitzes erfolgten andersartigen Verwendung des Eigenheimes als als Hauptwohnsitz wird die Begünstigung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 verwirkt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1998140047.X02 I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.2003

RS Vwgh 2003/10/21 98/14/0047

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wie sich aus der Wortfolge "seit der Anschaffung" in § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 ergibt, muss der Hauptwohnsitz grundsätzlich bei der Anschaffung des Eigenheimes begründet werden. Ein solcher Hauptwohnsitz kann jedoch erst in einem bewohnbaren Eigenheim begründet werden. Dem Gesetz ist keine starre Regel zu entnehmen, welcher Zeitr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/2/25 2000/14/0017

Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer eine im Jahr 1989 erworbene Liegenschaft im Jahr 1994 veräußert habe. Die Liegenschaft habe zu 60% der Vermietung und Verpachtung gedient; die restlichen 40% habe der Beschwerdeführer als Sonderbetriebsvermögen der Fahrschule C., an der er als Mitunternehmer beteiligt sei, zur Verfügung gestellt. Der bei der Veräußerung erzielte Spekulationsüberschuss sei mit der Begründung: , "nicht steuerpf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/2/25 2000/14/0017

Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass der Beschwerdeführer eine im Jahr 1989 erworbene Liegenschaft im Jahr 1994 veräußert habe. Die Liegenschaft habe zu 60% der Vermietung und Verpachtung gedient; die restlichen 40% habe der Beschwerdeführer als Sonderbetriebsvermögen der Fahrschule C., an der er als Mitunternehmer beteiligt sei, zur Verfügung gestellt. Der bei der Veräußerung erzielte Spekulationsüberschuss sei mit der Begründung: , "nicht steuerpf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2003

RS Vwgh 2003/2/25 2000/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Aufteilung des einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erfolgt durch Schätzung, sodass der Grundwert innerhalb einer (nicht als rechtswidrig zu erkennenden) Bandbreite festgelegt werden kann (Hinweis E 7.9.1990, 86/14/0084). Eine Differenzrechnung (bei der nach Feststellung des Werte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2003

RS Vwgh 2003/2/25 2000/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Mit dem Begriff des selbst hergestellten Gebäudes sind nicht nur Gebäude erfasst, die der Eigentümer (allein oder überwiegend) in eigener Arbeitsleistung errichtet, sondern auch solche, die er als Bauherr mit uneingeschränktem Bauherrenrisiko errichten lässt (Hinweis E 20.9.2001, 98/15/0071). European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2003

RS Vwgh 2003/2/25 2000/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;EStG 1988 §30 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0071 E 20. September 2001 RS 2 (hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Aufwendungen auf ein bestehendes Gebäude sind Herstellungsaufwendungen (und nicht Erhaltungsaufwendungen), wenn sie die Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirken (Hinweis E 2. August 1995, 93/13/019... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2003

RS Vwgh 2003/2/25 2000/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Die Aufteilung des einheitlichen Kaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits erfolgt durch Schätzung, sodass der Grundwert innerhalb einer (nicht als rechtswidrig zu erkennenden) Bandbreite festgelegt werden kann (Hinweis E 7.9.1990, 86/14/0084). Eine Differenzrechnung (bei der nach Feststellung des Werte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2003

RS Vwgh 2003/2/25 2000/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Mit dem Begriff des selbst hergestellten Gebäudes sind nicht nur Gebäude erfasst, die der Eigentümer (allein oder überwiegend) in eigener Arbeitsleistung errichtet, sondern auch solche, die er als Bauherr mit uneingeschränktem Bauherrenrisiko errichten lässt (Hinweis E 20.9.2001, 98/15/0071). European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2003

RS Vwgh 2003/2/25 2000/14/0017

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;EStG 1988 §30 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/15/0071 E 20. September 2001 RS 2 (hier ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Aufwendungen auf ein bestehendes Gebäude sind Herstellungsaufwendungen (und nicht Erhaltungsaufwendungen), wenn sie die Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirken (Hinweis E 2. August 1995, 93/13/019... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/20 98/15/0071

Die Beschwerdeführerin erwarb von einer Brauerei mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 1988 eine Liegenschaft samt einem sich auf dieser Liegenschaft befindlichen Gebäude (ehemaliges Arbeiterwohnhaus). Im Zuge einer 1995 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe Teile des Gebäudes, nämlich zwei Wohnungen, verkauft und dadurch Einkünfte i.S.d. § 30 EStG 1988 (Spekulationsgeschäft) in Höhe von 1,328.019 S (1991) und... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/9/20 98/15/0071

Die Beschwerdeführerin erwarb von einer Brauerei mit Kaufvertrag vom 22. Dezember 1988 eine Liegenschaft samt einem sich auf dieser Liegenschaft befindlichen Gebäude (ehemaliges Arbeiterwohnhaus). Im Zuge einer 1995 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer unter anderem die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe Teile des Gebäudes, nämlich zwei Wohnungen, verkauft und dadurch Einkünfte i.S.d. § 30 EStG 1988 (Spekulationsgeschäft) in Höhe von 1,328.019 S (1991) und... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Erfahrungsgemäß stellt es eine Ausnahme dar, dass die Wertschöpfung bei der Errichtung eines Gebäudes allein (oder überwiegend) auf die Arbeitsleistung einer einzigen Person (des Eigentümers) zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund werden mit dem Begriff des selbst hergestellten Gebäudes iSd § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 auch Gebä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;EStG 1988 §30 Abs4; Beachte Besprechung in:immolex 04/2007, S. 112 bis 113;
Rechtssatz: Aufwendungen auf ein bestehendes Gebäude sind Herstellungsaufwendungen (und nicht Erhaltungsaufwendungen), wenn sie die Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirken (Hinweis E 2. August 1995, 93/13/0197; E 17. Februar 1993, 89/14/0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Erfahrungsgemäß stellt es eine Ausnahme dar, dass die Wertschöpfung bei der Errichtung eines Gebäudes allein (oder überwiegend) auf die Arbeitsleistung einer einzigen Person (des Eigentümers) zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund werden mit dem Begriff des selbst hergestellten Gebäudes iSd § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 auch Gebä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0071

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z2;EStG 1988 §30 Abs4; Beachte Besprechung in:immolex 04/2007, S. 112 bis 113;
Rechtssatz: Aufwendungen auf ein bestehendes Gebäude sind Herstellungsaufwendungen (und nicht Erhaltungsaufwendungen), wenn sie die Änderung der Wesensart des Wirtschaftsgutes bewirken (Hinweis E 2. August 1995, 93/13/0197; E 17. Februar 1993, 89/14/0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/11 94/15/0134

Am 12. November 1984 erwarb der Vater des Beschwerdeführers um einen Kaufpreis von S 800.000,-- die Liegenschaft EZ 2271 KG A, die mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Mit Notariatsakt vom 15. November 1984 schenkte er die Liegenschaft auf seinen Todesfall dem Beschwerdeführer und dessen Ehefrau; diese erklärten, die Schenkung anzunehmen, wobei der Schenker auf den Widerruf verzichtete. Zugunsten der Beschenkten wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot im Grundbuch einverleibt. M... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/11 94/15/0134

Am 12. November 1984 erwarb der Vater des Beschwerdeführers um einen Kaufpreis von S 800.000,-- die Liegenschaft EZ 2271 KG A, die mit einem Einfamilienhaus bebaut ist. Mit Notariatsakt vom 15. November 1984 schenkte er die Liegenschaft auf seinen Todesfall dem Beschwerdeführer und dessen Ehefrau; diese erklärten, die Schenkung anzunehmen, wobei der Schenker auf den Widerruf verzichtete. Zugunsten der Beschenkten wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot im Grundbuch einverleibt. M... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.09.1997

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