Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z1;SteuerreformG 1993 Art1 Z17;
Rechtssatz: Erfolgt die Verweigerung der Befreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 im konkreten Fall deshalb, weil die Zweijahresfrist in Fällen, bei denen Geschenkgeber und Geschenknehmer keinen gemeinsamen ununterbrochenen Hauptwohnsitz im Spekulationsobjekt gehabt hätten, erst ab dem Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1;EStG 1988 §30 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung sind unter dem im § 30 EStG 1972 gebrauchten Begriff "Anschaffung" nur der entgeltliche Erwerb, nicht aber der Erwerb etwa durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis zu verstehen (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, § 30 Rz 9).... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs2 Z1;SteuerreformG 1993 Art1 Z17;
Rechtssatz: Erfolgt die Verweigerung der Befreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 im konkreten Fall deshalb, weil die Zweijahresfrist in Fällen, bei denen Geschenkgeber und Geschenknehmer keinen gemeinsamen ununterbrochenen Hauptwohnsitz im Spekulationsobjekt gehabt hätten, erst ab dem Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §30;EStG 1988 §30 Abs1 Z1;EStG 1988 §30 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung sind unter dem im § 30 EStG 1972 gebrauchten Begriff "Anschaffung" nur der entgeltliche Erwerb, nicht aber der Erwerb etwa durch Schenkung, Erbschaft oder Vermächtnis zu verstehen (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, § 30 Rz 9).... mehr lesen...