RS Vwgh 2003/10/21 98/14/0047

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Mit einer zwischen der Anschaffung und der Begründung des Hauptwohnsitzes erfolgten andersartigen Verwendung des Eigenheimes als als Hauptwohnsitz wird die Begünstigung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 verwirkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998140047.X02

Im RIS seit

12.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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