RS Vwgh 2003/10/21 98/14/0047

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Veröffentlicht am 21.10.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Wie sich aus der Wortfolge "seit der Anschaffung" in § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 ergibt, muss der Hauptwohnsitz grundsätzlich bei der Anschaffung des Eigenheimes begründet werden. Ein solcher Hauptwohnsitz kann jedoch erst in einem bewohnbaren Eigenheim begründet werden. Dem Gesetz ist keine starre Regel zu entnehmen, welcher Zeitraum als angemessen zur Instandsetzung eines unbewohnbaren Eigenheimes anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998140047.X01

Im RIS seit

12.11.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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