RS Vwgh 2004/6/2 99/13/0133

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Veröffentlicht am 02.06.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs2 Z2;

Beachte

Besprechung in: immolex 04/2007, S. 112 bis 113;

Rechtssatz

Dass Revitalisierung und Ausbau eines bestehenden Gebäudes aus diesem ein anderes Wirtschaftsgut machen könnten, ist eine Auffassung, die der Verwaltungsgerichtshof nicht teilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130133.X03

Im RIS seit

09.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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