Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs2 Z2;Rechtssatz
Die - sei es auch erhebliche - Erhöhung des Ausmaßes der zu Wohnzwecken nützbaren Flächen des Gebäudes begründete seine (neue) Herstellung im Sinne des § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 noch nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130133.X02Im RIS seit
09.07.2004