RS Vwgh 2004/6/2 99/13/0133

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Veröffentlicht am 02.06.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Die - sei es auch erhebliche - Erhöhung des Ausmaßes der zu Wohnzwecken nützbaren Flächen des Gebäudes begründete seine (neue) Herstellung im Sinne des § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 noch nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:1999130133.X02

Im RIS seit

09.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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