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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §30 Abs2 Z2;Rechtssatz
Erfahrungsgemäß stellt es eine Ausnahme dar, dass die Wertschöpfung bei der Errichtung eines Gebäudes allein (oder überwiegend) auf die Arbeitsleistung einer einzigen Person (des Eigentümers) zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund werden mit dem Begriff des selbst hergestellten Gebäudes iSd § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 auch Gebäude erfasst, die der Eigentümer zwar nicht (allein oder überwiegend) in eigener Arbeitsleistung errichtet, aber als Bauherr mit uneingeschränktem Bauherrenrisiko errichten lässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998150071.X01Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013