RS Vwgh 2001/9/20 98/15/0071

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Veröffentlicht am 20.09.2001
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §30 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Erfahrungsgemäß stellt es eine Ausnahme dar, dass die Wertschöpfung bei der Errichtung eines Gebäudes allein (oder überwiegend) auf die Arbeitsleistung einer einzigen Person (des Eigentümers) zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund werden mit dem Begriff des selbst hergestellten Gebäudes iSd § 30 Abs 2 Z 2 EStG 1988 auch Gebäude erfasst, die der Eigentümer zwar nicht (allein oder überwiegend) in eigener Arbeitsleistung errichtet, aber als Bauherr mit uneingeschränktem Bauherrenrisiko errichten lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998150071.X01

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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