Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;
Rechtssatz: Aus der Zugehörigkeit forstwirtschaftlich genutzter Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb kann nicht zwingend geschlossen werden, Holzschlägerungsarbeiten für Fremde gehörten, auch ohne daß es sich um landwirtschaftlichen Nebenerwerb handle, wegen ihres Typus jedenfalls zur landwirtschaftlichen und forst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war in den Streitjahren Landwirt in R. Anläßlich einer in den Jahren 1986 und 1987 durchgeführten Betriebsprüfung stellte der Prüfer unter anderem folgendes fest: Der Beschwerdeführer habe 1981 begonnen, seinen bis dahin landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz zu parzellieren und in Industriegrund umwidmen zu lassen. Er habe dazu Flächenwidmungspläne in Auftrag gegeben und verschiedene Maßnahmen zur Baureifmachung gesetzt (Grundtausch und unentgeltliche Grundabtr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1972 §21 Abs1 Z1;EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Mangels entsprechenden Vorbringens und sonstiger konkreter Anhaltspunkte ist die Abgabenbehörde nicht verpflichtet, von Amts wegen zu erheben, ob vielleicht betriebliche Investitionen des Abgabepfli... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs1 Z1;EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Ein gewerblicher Grundstückshandel kann auch dann vorliegen, wenn eigenes, auch im Erbweg erworbenes Vermögen aufgeschlossen, parzelliert und parzellenweise verkauft, der Grund und Boden also als Ware behandelt wird. Gemäß § 23 Z 1 EStG 1972 liegen Einkünfte aus Gewerbebetrie... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs1 Z1;EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Ein kontinuierlich betriebener Abverkauf des gesamten, hiefür baureif gemachten landwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes spricht gegen die Annahme von bloßen Notverkäufen zur Erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes. Nach dem maßgeblichen Gesamtbild der Tätigkeit des Ab... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs1 Z1;EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Maßnahmen des Abgabenpflichtigen zur Baureifmachung seiner Grundstücke wie Ansuchen um Umwidmung und Erstellung von Bebauungsplänen, Kostenübernahmen,Grundtausch und Zukauf, Abtretung von Flächen für Zufahrtsstraßen, Haftungsübernahmen für Zufahrtsstraßenkosten und Kanalisati... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin sind zu gleichen Teilen Eigentümer eines pauschalierten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche beträgt ca. 15 ha, wovon je die Hälfte auf Acker- und Grünland entfallen. Im Zuge einer den Beschwerdeführer betreffenden Betriebsprüfung für die Jahre 1980 bis 1985 stellte der Prüfer im wesentlichen folgendes fest: Der Beschwerdeführer habe 1976 zu dem 1974 erworbenen Mähdrescher weitere a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1EStG 1972 §23UStG 1972 §22 Abs4
Rechtssatz: Ausführungen zum Lohndrusch, insbesondere ob er als der Landwirtschaft wirtschaftlich untergeordnet zu betrachten ist. Taugliche Beurteilungskritierien sind das Verhältnis der Umsätze (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0125) und der Umfang des eingesetzten Anlagevermögens. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z1EStG 1972 §23GewStG §1UStG 1972 §22 Abs4
Rechtssatz: Die Abgrenzungsmerkmale zwischen Gewerbebetrieb und landwirtschaftlichem Nebenbetrieb sind auf den Gebieten der Einkommensteuer und Gewerbesteuer einerseits und der Umsatzsteuer andererseits die gleichen. Ein Nebenbetrieb muß auf Grund seiner wirtschaftlichen Zweckbe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OHG erklärte für das Kalenderjahr 1986 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Handel mit Vlies) in Höhe von S 104.329,-- und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Verpachtung einer Liegenschaft) in Höhe von S 441.147,--. In der Gewerbesteuererklärung für 1986 schienen nur die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf. Das Finanzamt erließ einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO, in dem beide Einkünfte zusammenge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Die Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insb OHG und KG), sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz finden sich in § 21 Abs 2 Z 2 und § 22 Abs 1 Z 3 EStG 1972, wonach die Einkünf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs1 Z1;EStG 1972 §21 Abs2 Z1;EStG 1972 §23 Z1;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF, unter welchen Voraussetzungen die Parzellierung und Baureifmachung von Grundstücken des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens und der Abverkauf der gewonnenen Baugrundstücke keinen Gewerbebetrieb (gewerblichen Grundstückshandel) bildet, sondern als Hilfsgeschäft des ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §23 Z2;UStG 1972 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 210; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0082 E 15. Juni 1988 VwSlg 6334 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehm... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §23 Z2;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/13/0082 E 15. Juni 1988 VwSlg 6334 F/1988 RS 1 Stammrechtssatz Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehmerrisikos. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §23 Z2;UStG 1972 §2 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989/117;
Rechtssatz: Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehmerrisikos. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §24 Abs1 lite;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;HGB §121;HGB §122;
Rechtssatz: Wie in einer steuerlich anzuerkennenden Mitunternehmerschaft der Gewinn/Verlust mangels gesellschaftsvertraglicher Bestimmungen, die steuerlich anzuerken... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;
Rechtssatz: Wird ein Familienbetrieb gleichteilig durch die jüngere Generation (Sohn und Schwiegertochter) übernommen, so hat sich der Fremdvergleich nur auf die Frage zu erstrecken, wie in einer vergleichbaren Situation andere Ehepa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §21 Abs2 Z2;EStG 1972 §22 Abs1 Z3;EStG 1972 §23 Z2;KStG 1966 §3;KStG 1966 §4;
Rechtssatz: Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) sind auf Grund des § 4 KStG 1966 weder beschränkt noch unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140128.X01 ... mehr lesen...