RS Vwgh 1988/6/15 86/13/0082

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §21 Abs2 Z2;
EStG 1972 §23 Z2;
UStG 1972 §2 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1989/117;

Rechtssatz

Die wesentlichen Elemente eines Mitunternehmers sind das Entwickeln einer Unternehmerinitiative und die Übernahme eines Unternehmerrisikos. Unternehmerinitiative entfaltet, wer auf das betriebliche Geschehen Einfluß nehmen kann. Das Unternehmerrisiko besteht vor allem in der Haftung für Gesellschaftsschulden, der Beteiligung am Gewinn und Verlust sowie der Beteiligung an den stillen Reserven und am Firmenwert (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch2, § 21 Anm 26 Abs 1 am Ende und § 23 Anm 23 und 24).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130082.X01

Im RIS seit

15.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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