RS Vwgh 1989/4/26 89/14/0004

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Veröffentlicht am 26.04.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §21 Abs1 Z1;
EStG 1972 §21 Abs2 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;

Rechtssatz

AusfzF, unter welchen Voraussetzungen die Parzellierung und Baureifmachung von Grundstücken des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens und der Abverkauf der gewonnenen Baugrundstücke keinen Gewerbebetrieb (gewerblichen Grundstückshandel) bildet, sondern als Hilfsgeschäft des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes anzusehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140004.X01

Im RIS seit

26.04.1989

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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