RS Vwgh 1992/9/22 92/14/0064

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Veröffentlicht am 22.09.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §21 Abs1 Z1;
EStG 1972 §21 Abs2 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;

Rechtssatz

Maßnahmen des Abgabenpflichtigen zur Baureifmachung seiner Grundstücke wie Ansuchen um Umwidmung und Erstellung von Bebauungsplänen, Kostenübernahmen,Grundtausch und Zukauf, Abtretung von Flächen für Zufahrtsstraßen, Haftungsübernahmen für Zufahrtsstraßenkosten und Kanalisationskosten, Beauftragung eines Immobilienmaklers sprechen für die Annahme eines Gewerbebetriebes. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich um Hilfsgeschäfte eines landwirtschaftlichen Betriebes handelt, ist allerdings neben anderen Gesichtspunkten als entscheidend anzusehen, ob ein hoher Schuldenstand den Abgabenpflichtigen zum Verkauf von Betriebsgrundstücken gezwungen hat, um den landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb erhalten zu können (Hinweis E 26.4.1989, 89/14/0004).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140064.X02

Im RIS seit

22.09.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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