Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 GrEStG 1987

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/7 90/16/0021

Die vorliegende Beschwerde enthält - in Übereinstimmung mit den vorgelegten Verwaltungsakten - im wesentlichen folgenden Sachverhalt (§ 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG): Für eine Forderung des beschwerdeführenden Rechtsanwaltes gegen einen seiner Klienten war in dem - dessen inländische Liegenschaft ... betreffenden - Grundbuch das Pfandrecht an ihr einverleibt gewesen. Da der Beschwerdeführer "vorerst nicht im eigenen Namen gegen den ehemaligen Klienten Exekution führen wollte", hatte er einer f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.03.1991

RS Vwgh 1991/3/7 90/16/0021

Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §1 Abs2;GrEStG 1955 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/9, 651;
Rechtssatz: Es ist nicht verfehlt, beim - der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 unterliegenden - treuhändigen Erwerb eines Grundstückes durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren von eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.03.1991

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0160

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die in § 9 Abs 3 GrEStG 1955 angeordnete sinngemäße Anwendung des § 9 Abs 1 GrEStG 1955 in bezug auf ein bestehendes Grundpfandrecht ist auf jene Sachlage und Rechtslage Bedacht zu nehmen, die im Zeitpunkt der Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0160

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §9 Abs1;GrEStG 1987 §9 Abs3;GrEStG 1987 §9 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Die Vorschreibung des § 9 GrEStG 1955 hat den Zweck, dem Grundpfandgläubiger, der in der Zwangsversteigerung bzw beim rechtsgeschäftlichen Erwerb durch Kaufvertrag zur Rettung seines Grundpfandrechtes das mit dem Pfandrecht belastete Grundstück erwerben... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1660/69 E 22. April 1971 RS 1 Stammrechtssatz Um die Abgabenbefreiung iSd § 9 Abs 1 GrEStG 1955 in Anspruch nehmen zu können, muß die Rettungsabsicht der Hauptzweck des Grundstückserwerbes sein. Ist im Einzelfall nicht die Rettung des Grundpfandrechtes, sondern der Erwerb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0155

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 294;
Rechtssatz: Der VwGH setzt in stRsp für einen Erwerb zur Rettung des Grundpfandrechtes iSd § 9 Abs 1 GrEStG 1955 immer einen Pfandgläubiger und dessen Pfandrecht voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160155.X01 Im RIS se... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Als die dem Pfandrecht des Erwerbers vorhergehenden Rechte sind alle Rechte anzusehen, die dem letzten Recht des Erwerbers im Rang vorhergehen (Hinweis auf Czurda, Komm zum GrEStG 1955, Lieferung September 1981, Tz 32 zu § 9; Boruttau - Egly - Sigloch, GrEStG 11, S 1177, Tz 57). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2 idF 1955/140; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0021 E VS 29. Jänner 1986 VwSlg 6072 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der "Betrag, den der Pfandgläubiger für den Erwerb des Pfandrechtes aufgewendet hat" ist der Betrag jener Aufwendungen, zu deren Besicherung der Pfandgläubiger das Pfandrecht erworben hat, einschließlich der mit dieser Besicherung selbst verb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Falle eines Rettungserwerbes gem § 9 GrEStG 1955 ist dann, wenn dem Erwerber zwei oder mehrere Pfandrechte an der versteigerten Liegenschaft zustehen, bei allen diesen Pfandrechten auf den Betrag, den der Erwerber "für den Erwerb des Pfandrechtes aufgewendet hat", und nicht etwa auf einen diesen Betrag allenfalls übersteigenden "Wert" abzuste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §116 Abs2;GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an den Meistbotsverteilungsbeschluß (Hinweis E 11.11.1971, 1514/70). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985160078.X05 Im RIS seit 16.10.1986 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Berechnung des sogenannten "Vergleichsbetrages" nach § 9 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 ist der Nennwert (das Nominale) der dem zu rettenden Grundpfandrecht im Rang vorangehenden Rechten dann nicht heranzuziehen, wenn die noch aushaftende Forderung geringer ist als dieser Nennwert. In diesem Fall ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Vertragszinsen stellen das wirtschaftliche Äquivalent für die Bindung des eingesetzen Kapitals dar, das der Gläubiger sonst anderweitig fruchtbringend hätte anlegen können. Der Verzicht auf eine anderweitige Anlegung kann daher als "Aufwendung" im weiteren Sinne angesehen werden; die Vertragszinsen, die der Gläubiger im Hinblick auf ihre Deckung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0045 E 15. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es mag dahingestellt bleiben, ob vertraglich vereinbarte Zinsen, die von der Zuzählung der Darlehensvaluta bis zur Einverleibung des Pfandrechtes im Grundbuch angefallen sind, als gemachte Aufwendungen anzusehen sind. Verzugszinsen stellen jedoch einen im voraus pauschalierten S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

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