RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Im Falle eines Rettungserwerbes gem § 9 GrEStG 1955 ist dann, wenn dem Erwerber zwei oder mehrere Pfandrechte an der versteigerten Liegenschaft zustehen, bei allen diesen Pfandrechten auf den Betrag, den der Erwerber "für den Erwerb des Pfandrechtes aufgewendet hat", und nicht etwa auf einen diesen Betrag allenfalls übersteigenden "Wert" abzustellen (Hinweis E 30.3.1967, 1452/66).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160078.X07

Im RIS seit

16.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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