Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erwerbsvorgang ist der die Steuerpflicht auslösende Rechtsvorgang (Hinweis: Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, dritter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Randzahl 73 Abs 2 zu § 1 GrEStG ErgU 35 U); das ist gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 das zur
Begründung: des Übereignungsanspruches taugliche Verpflichtungsgeschäft, ... mehr lesen...
Über Antrag der damaligen grundbücherlichen Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1160, bestehend aus den Grundstücken 941/31 Garten und 941/32 Garten, der E-Gesellschaft m.b.H. in L, erteilte die zuständige Baubehörde mit Bescheid vom 27. Oktober 1988 auf Grund der Planung durch Architekt Mag. W eine Baubewilligung zur Errichtung einer Reihenhausanlage bestehend aus sechs Einfamilienhäusern und sechs Garagen. Mit Kaufvertrag vom 27. August 1990 veräußerte die E-Gesellschaft m. b.H. die ob... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, daß betreffend den Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, zur Erreichung der Bauherrneigenschaft der Auftrag zur Errichtung z... mehr lesen...
Mit Verschmelzungsvertrag vom 24. April 1992 wurde die S.M. Aktiengesellschaft mit der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft als aufnehmender Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte unter Zugrundelegung der Verschmelzungsbilanz zum 31. Dezember 1991, wobei die abgabenrechtlichen Begünstigungen des Strukturverbesserungsgesetzes in Anspruch genommen wurden. Das Finanzamt setzte hierauf vom Zweifachen des Einheitswertes der Liegenschaften der übertragenden Gesellschaft... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;
Rechtssatz: Jeder Erwerbsvorgang löst grundsätzlich selbständig die Grunderwerbsteuerpflicht aus (Hinweis E 1.7.1982, 81/16/0097; E 15.12.1988, 88/16/0171). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994160177.X03 Im RIS seit 07.08.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb ein Reihenhaus in R von der "I-Genossenschaft reg. Gen. m.b.H." (im folgenden: Genossenschaft bzw. ISG). Am 28. Februar 1979 hatte die Genossenschaft folgendes Schreiben an die Beschwerdeführerin gerichtet: "Parzellenzuteilung Der Vorstand unserer Genossenschaft hat Ihnen in seiner Sitzung am 19. Februar 1979 die Parzelle Nr. 1329/10 des Reihenhauses I in R zugesichert. Die Grundkosten für diese Parzelle einschließlich der Garagen- und Abstellfläc... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH beginnt die in § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG 1955 genannte Frist mit dem Erwerbsvorgang iSd § 1 GrEStG 1955 zu laufen (Hinweis E 12.4.1984, 83/16/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992160166.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Abgabenerklärung gemäß § 10 Grunderwerbsteuergesetz 1987 (im folgenden: GrEStG) zeigte die Drittbeschwerdeführerin (im folgenden: Verkäuferin genannt) am 9. April 1990 an, daß die Erstbeschwerdeführerin und der Zweitbeschwerdeführer (im folgenden auch Käufer genannt) das Grundstück Nr. 1869/4, je zur Hälfte erworben hätten. Die Gegenleistung wurde mit S 202.352,66 angegeben, davon seien S 50.000,-- für Aufschließungskosten und S 8.520,66 für bauliche Vorleistungen wie Bauplatzerkl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0195
92/16/0201
92/16/0202
Rechtssatz: Als wesentliches Merkmal der Bauherreneigenschaft ist nicht nur der Umstand anzusehen, daß der Bauherr das Vorhaben plant, bei der Baubehörde als Bauwerber auftritt und d... mehr lesen...
Am 11. Juni 1986 fand beim Bezirksgericht K auf Betreiben des Beschwerdeführers die Zwangsversteigerung eines inländischen Grundstückes statt. Wie sich aus dem Versteigerungsprotokoll ergibt, wurde das Grundstück dem Beschwerdeführer um das Meistbot von 1,4 Mio S zugeschlagen. Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsbürger. Der Grundstückserwerb bedurfte daher nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz, LGBl Nr 69/1983 (TGVG), der Zustimmung durch die Grundverkehrsbehörde. Das Bezirksgeric... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 21. Juli 1986 erwarb die Beschwerdeführerin, die zu diesem Zeitpunkt jugoslawische Staatsbürgerin war, ein inländisches Grundstück um den Preis von 750.000 S. Im Punkt VIII dieses Kaufvertrages wurde folgendes bestimmt: "Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist aufschiebend bedingt durch die grundverkehrsbehördliche Genehmigung sowie die allfällige Genehmigung nach dem Ausländergrundverkehrsgesetz." Am 18. März 1987 beantragte die Beschwerdeführerin beim Amt ... mehr lesen...
Die römisch-katholische Pfarrkirche R (im folgenden Vertrag kurz: Verkäuferin) und die "N GmbH, freies Wohnungsunternehmen" mit Sitz in L schlossen am 29. Mai 1979 einen Kaufvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "II. 1. Die Firma "N GmbH, freies Wohnungsunternehmen", im folgenden kurz Käuferin genannt, erwirbt eine den Vertragsteilen genau bekannte Teilfläche der Gp. 432/1 in EZl. 125, um darauf ein Sport- und Kurhotel mit etwa 250 Betten, mit Restaur... mehr lesen...
Die römisch-katholische Pfarrkirche R (im folgenden Vertrag kurz: Verkäuferin) und die "N GmbH, freies Wohnungsunternehmen" mit Sitz in L schlossen am 29. Mai 1979 einen Kaufvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "II. 1. Die Firma "N GmbH, freies Wohnungsunternehmen", im folgenden kurz Käuferin genannt, erwirbt eine den Vertragsteilen genau bekannte Teilfläche der Gp. 432/1 in EZl. 125 II KG R, um darauf ein Sport- und Kurhotel mit etwa 250 Betten, mit... mehr lesen...
Die beschwerdeführenden Parteien und die Allgemeine Bauten-Vertriebsgesellschaft mbH in Wien schlossen am 10. Juli 1986 einen Kaufvertrag. Punkt II und XVII des Vertrages lauten: "II. KAUFGEGENSTAND: Gegenstand dieses Vertrages ist das ideelle Dritteleigentum an der Parzelle Nr. 169/2 im Ausmaß von ca. 708 m2 (gesamt), anteilig 203 m2. Weiters das Eigentum zu 1/24 Anteil an der Parzelle Nr. 169/8 im Ausmaß von ca. 1212 m2 (gesamt). Die kaufende Partei ... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0070 Rechtssatz: Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzuzielenden Beschlusses erforderlich ist. ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1994/9, S 727-729; Rechtssatz: Daß zur VERWIRKLICHUNG des ERWERBSVORGANGES auch ein (hier im Sinn des Tiroler Grundverkehrsgesetzes) verwaltungsrechtlich wirksamer Zuschlag vorliegen muß, läßt sich dem Grunderwerbsteuergesetz nicht entnehmen. Ein Erwerbsvorgang ist steuerrechtlich auch dann als verwirklicht anzusehen, wenn der Zuschlag nichtig sein sollte. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;VwRallg;
Rechtssatz: Entscheidend für die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft ist, daß die Miteigentümer als gemeinsame Bauherren entscheiden können, ob, wann und wie ein im Miteigentum stehendes Grundstück bebaut wird. Schlagworte Defi... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Begriff "Bauherr" ist nach stRsp des VwGH für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer GRUNDSÄTZLICH einheitlich auszulegen (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0169; E 5.8.1993, 93/15/0044). Nun bestehen aber unter bestimmten Voraussetzungen im Ergebnis Unterschiede. Zum einen liegt dies an der unterschiedlichen gesetzlichen Regelung der beiden Steuern (zB auch bei den Steuerschuldnern und dem Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld), zum anderen ist die konkrete grunderwerbst... mehr lesen...
Index: L67003 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Niederösterreich32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1;GVG NÖ 1973 §8; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/1, S 63,64; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 89/16/0061 3 Stammrechtssatz Daß zur VERWIRKLICHUNG des ERWERBSVORGANGES auch ein (hier im Sinn des Tiroler Grundverkehrsgesetzes) verwaltungsrechtlich wirksamer Zusch... mehr lesen...
Index: L67003 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Niederösterreich32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1;GVG NÖ 1973 §8; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/1, S 63,64; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 89/16/0061 3 Stammrechtssatz Daß zur VERWIRKLICHUNG des ERWERBSVORGANGES auch ein (hier im Sinn des Tiroler Grundverkehrsgesetzes) verwaltungsrechtlich wirksamer Zusch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt we... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1987 §1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1994/9, S 727-729; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 2 Stammrechtssatz Im Fall einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;UStG 1972 §1;UStG 1972 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0096 7 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist nach stRsp des VwGH für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer GRUNDSÄTZLICH einheitlich auszulegen (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0169; E 5.8.1993, 93/15/0044). Nun bestehen aber unter bestimmt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §361;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;VwRallg;
Rechtssatz: Von einer Miteigentümergemeinschaft kann erst dann gesprochen werden, wenn Personen Miteigentümer geworden sind. Solange diesen Pesonen Miteigentum nicht eingeräumt ist und eine solche Miteigentumsgemeinschaft nicht besteht, können diese auch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt we... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0096 4 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 16.12.1993, 88/16/0241; E 5.8.1993, 93/14/0044) ist der Erwerber eines Grundstückes nur dann als Schaffender und somit als Bauherr anzusehen, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluß nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin schloß am 11. Mai 1992, der Zweitbeschwerdeführer am 16. Juni 1992 und die Drittbeschwerdeführerin am 6. November 1992 mit der Unterberger & Dierl Bauträgergesellschaft mbH (Verkäuferin) jeweils einen im wesentlichen gleichlautenden (Abweichungen betreffen insbesondere die Anzahl der Grundstücksanteile, die Bezeichnung der Wohnungseinheiten sowie die Höhe der Gegenleistung) Kaufvertrag. Der Kaufvertrag der Erstbeschwerdeführerin hat auszugsweise folgende... mehr lesen...
Im Beschwerdefall allein strittig ist die Bauherrneigenschaft der beschwerdeführenden Parteien. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden jeweils vom 25. November 1992 hat die belangte Behörde die gegen die Festsetzung der Grunderwerbsteuer (Bemessungsgrundlage: Grundstücksanteil zuzüglich vereinbarter Fixpreis für die Eigentumswohnung) erhobenen Berufungen als unbegründet abgewiesen. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , die beschwerdeführenden Parte... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
93/16/0003 bis 93/16/0009, 93/16/0039 bis 93/16/0043
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist der Erwerber jedenfalls nur dann Bauherr, wenn er ua auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluß nehmen kann und das finanzielle Risiko trägt (Hinweis E 3.6.1993... mehr lesen...
Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/16/0003 bis 93/16/0009, 93/16/0039 bis 93/16/0043 Rechtssatz: Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses er... mehr lesen...