RS Vwgh 1993/6/3 90/16/0144

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Veröffentlicht am 03.06.1993
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/06 Verkehrsteuern

Norm

EO §183;
GrEStG 1987 §1;
GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 3

Stammrechtssatz

Die Verschaffung der Verfügungsmacht über eine Liegenschaft durch Zuschlag stellt - wie sich aus der Überschrift des § 1 GrEStG 1987 ergibt - einen der möglichen Erwerbsvorgänge dar, der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 - wie jeder andere Erwerbsvorgang - durch Vereinbarung (Kaufvertrag) rückgängig gemacht werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990160144.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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