Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Die Verschaffung der Verfügungsmacht über eine Liegenschaft durch Zuschlag stellt - wie sich aus der Überschrift des § 1 GrEStG 1987 ergibt - einen der möglichen Erwerbsvorgänge dar, der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 - wie jeder andere Erwerbsvorgang - durch Vereinbarung (Kaufvertrag) rückgängig gemacht werden kann. Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955;GrEStG 1987;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Dem GrEStG ist eine dem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 - wonach die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 umsatzsteuerfrei sind - reziproke Bestimmung fremd (Hinweis E 3.6.1982, 81/16... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Im Fall einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an den Ersteher bewirkt. Die Tatsache, daß es sich um einen unmittelbaren Übergang der Verfügungsmacht vom Verpflichteten auf den Ersteher der Liegenschaft kraft behördlicher (gerichtlicher) Ano... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 3 Stammrechtssatz Die Verschaffung der Verfügungsmacht über eine Liegenschaft durch Zuschlag stellt - wie sich aus der Überschrift des § 1 GrEStG 1987 ergibt - einen der möglichen Erwerbsvorgänge dar, der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 - wie jeder ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 4 Stammrechtssatz Dem GrEStG 1987 kann kein Anhaltspunkt dafür entnommen werden, daß nur Erwerbsvorgänge in Gestalt privatrechtlicher Vereinbarungen mit den Wirkungen des § 11 GrEStG 1987 durch Vereinbarung rückgängig gemacht werden können. Die Bestimmungen des § 11 GrEStG 1987 ge... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 2 Stammrechtssatz Im Fall einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an den Ersteher bewirkt. Die Tatsache, daß es ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Besprechung in:
AnwBl 1994/1, S 56-57;; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1753/74 E 21. Mai 1976 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die... mehr lesen...
Der am 12. April 1986 verstorbene Wenzel F. hatte in seinem Testament vom 4. April 1972 Frau Maria Fr. zur Alleinerbin eingesetzt und sämtliche an seinem Todestage vorhandene Noterben, also insbesondere seine Kinder (Roland F., Dipl.Ing. Ingo F. und Waltraud St.) auf den ihnen nach dem Gesetz zukommenden Pflichtteil beschränkt. Mit dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. November 1986 verkaufte die Alleinerbin Maria Fr. an Roland F. (den nunm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987;
Rechtssatz: § 21 BAO ist keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte. Die Tatbestände des GrEStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diese... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr am 4. September 1985 verstorbener Ehegatte schlossen am 12./13. August 1980 einen Kaufvertrag mit der XY-GesmbH. zwecks Erwerbes eines 46/1000-stel Anteils an der Liegenschaft EZ 348, Katastralgemeinde Z, auf welcher Liegenschaft ein Wohnhaus errichtet und Wohnungseigentum begründet werden sollte. Mit getrennt ausgefertigten Bescheiden je vom 8. September 1989 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) gegenübe... mehr lesen...
Einleitend ist zu bemerken, daß der vorliegende Beschwerdefall zu einer Gruppe von insgesamt 11 Beschwerdefällen gehört. Die Ehegatten Dr. Heinrich (ein Rechtsanwalt) und Dr. Gertrude W... waren nämlich je zur Hälfte Eigentümer einer aus einem Grundstück (Garten) bestehenden, ca. 1523 m2 großen Liegenschaft in Wien gewesen und hatten sie - IM ERGEBNIS (ohne Bedachtnahme auf die einzelnen Erwerbsvorgänge) - auf folgende Weise verkauft (die wesentliche Frage, ob die Verkäufer oder die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/16/0048 E 17. Dezember 1992 92/16/0049 E 17. Dezember 1992 92/16/0050 E 17. Dezember 1992 92/16/0051 E 17. Dezember 1992 92/16/0110 E 17. Dezember 1992 92/16/0054 E 17. Dezember 1992 92/16/0055 E 17. Dezember 1992 92/16/0056 E 17. Dezember 1992 92/16/0057 E 17. Dezember 1992 92/16/0052 E 17. Dezember 1992 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;UStG 1972 §1 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0076
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer knüpft an wirtschaftliche Verkehrsvorgänge (Lieferung, sonstige Leistung) an (Hinweis, Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts I 4, 272), während die Grunderwerbsteuer als... mehr lesen...
Mit den jeweils trennbaren - für die vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren allein wesentlichen - Teilen der angefochtenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten - gesondert ausgefertigten - Berufungsentscheidungen gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) der jeweiligen Berufung der nunmehrigen drei Beschwerdeführerinnen gegen den jeweils sie betreffenden - gesondert ausgefertigten - Bescheid des Finanzamtes für Gebühren un... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/31 90/16/0150 7 Stammrechtssatz Der § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normiert nicht neue, von § 4 Abs 1 in Verbindung mit § 1 GrEStG 1955 unabhängige steuerpflichtige Tat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs1;GrEStG 1955 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 5 Stammrechtssatz Betrifft der Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern eine endgültige und nicht bloß vorläu... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - eine Baugesellschaft m.b.H., jedoch kein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (12./)18. Mai 1981 das Eigentum an einer bebauten Liegenschaft in Wien um den mit S 2,000.000,-- vereinbarten Kaufpreis ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 begründet keinen neuen Steuertatbestand, sondern ist bloß insoweit von Bedeutung, als bei Vorliegen der in ihr genannten Tatbestandselemente eine Ausnahme von der Steuerpflicht gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 n... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Baugesellschaft m.b.H. (in der Folge: A) hatte im Jahre 1970 eine (aus den Grundstücken 89/47 und 96/19 bestehende), in Niederösterreich gelegene Liegenschaft EZ. 1621 gekauft. Mit Bescheid der zuständigen Baubehörde erster Instanz vom 27. August 1970 war A die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage mit insgesamt 292 Wohnungseinheiten auf dieser Liegenschaft erteilt worden. Nachdem das Gru... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde sich entschloß, mit einem Bescheid, der nicht bloß vorläufig erlassen wurde, nur einen Teil des Erwerbsvorganges als grunderwerbssteuerpflichtig zu behandeln, dann hat sie damit auch für den restlichen Teil des Erwerbsvorganges das Besteuerungsrecht aufgebraucht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 begründet keinen neuen Steuertatbestand, sondern ist bloß insoweit von Bedeutung, als bei Vorliegen der in ihr genannten Tatbestandselemente eine Ausnahme von der Steuerpflicht gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 nicht in Betracht kommt und damit die Steuerpflicht nach § 1 GrEStG 1... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs1;GrEStG 1955 §1;
Rechtssatz: Betrifft der Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern eine endgültige und nicht bloß vorläufige Grunderwerbssteuerfestsetzung, muß die belangte Behörde bei Erlassung der Berufungsentscheidung darauf Bedacht nehmen, weil die Bezeichnung "vorläufig" iSd § 200 Abs 1 BAO ein Bestand... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wies mit Berufungsentscheidung vom 30. August 1989 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 10. August 1988, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer aus noch anzuführenden Gründen festgesetzt worden war, als unbegründet ab, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: ... mehr lesen...
Nach der von der belangten Behörde nicht in Zweifel gezogenen Darstellung in der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (die Bescheide der Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz lassen solche klaren und zusammenfassenden Darstellungen vermissen) liegt dem Abgabenfall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schwiegervater des Beschwerdeführers, S, bemühte sich, aus Anlaß des Erwerbs der Liegenschaft EZ nn KG. W bei der B-Bank W ("B") ein Darlehen zu erhalten... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Ausübung eines Rücktrittsrechtes wird der begünstigte Zweck iSd § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG 1955 aufgegeben, so daß der Kaufvertrag grundsätzlich der Steuer unterliegt, weil im § 1 GrEStG 1955 die entsprechenden, die Steuerpflicht begründenden Tatbestände nach dem Grundsatz der grunderwerbsteuerrechtl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Der § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normiert nicht neue, von § 4 Abs 1 in Verbindung mit § 1 GrEStG 1955 unabhängige steuerpflichtige Tatbestände. Daher bleibt auch der Verkäufer im Falle der nachträglichen Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 Steuerschuldner. Diesem Umstand muß der Verkäufer - auch ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;BAO §116;ErbStG §1;ErbStG §3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1;
Rechtssatz: Die Frage der Grunderwerbssteuerpflicht des Abgabepflichtigen zufolge seiner Eigenschaft als Treugeber beim Erwerb der betreffenden Liegenschaft stellt keineswegs ein Tatbestandsmerkmal seiner allenfalls bestehenden Schenkungssteue... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 11. September 1989, Zl. 88/15/0155, verwiesen. In den Entscheidungsgründen jenes Erkenntnisses führte der Gerichtshof (zusammengefaßt) aus, daß die (gemäß § 2 Satz 2 StruktVG von der Grunderwerbsteuer befreite) Abtretung aller in ihrer Hand vereinigten Geschäftsanteile an der M.-GmbH, zu deren Vermögen auch Liegenschaften, Bauwerke und Baurechte gehören, durch die Ö-Aktiengesellschaft an die Beschwerdeführerin der ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/3, 226;
Rechtssatz: Der Zweck des § 15 Abs 3 GebG, nämlich zu vermeiden, daß ein Rechtsgeschäft, das nach einem der hier erschöpfend angeführten Abgabengesetze steuerbar ist, nicht überdies noch mit einer Rechtsgebühr belegt wird, er... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §15 Abs3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1992/3, 226; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0155 E 11. September 1989 RS 5 Stammrechtssatz Für Rechtsgeschäfte, die teils unter das GrEStG, teils unter das GebG fallen, enthält das GebG keine besondere Regelung. Nach Sinn und Geis... mehr lesen...