Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0123
93/16/0124 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/28 93/16/0002 2 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum ver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
93/16/0003 bis 93/16/0009, 93/16/0039 bis 93/16/0043
Rechtssatz: Von einer Miteigentümergemeinschaft kann erst dann gesprochen werden, wenn Personen Miteigentümer geworden sind. Solange diesen Pe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
93/16/0003 bis 93/16/0009, 93/16/0039 bis 93/16/0043
Rechtssatz: Dem Bauherrn obliegt es, das zu errichtende Haus zu planen und zu gestalten, der Baubehörde gegenüber als Bauwerber und Konsenswer... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender Sachverhalt: Die A Gesellschaft m.b.H. & Co KG (im folgenden kurz: KG) war grundbücherliche Eigentümerin der Liegendschaften EZ. 181 und 712 Grundbuch Stadlau. Nachdem per 2. Jänner 1988 ein Kommanditist aus der KG ausgeschieden war, bestand diese nur mehr aus einem Komplementär und der Beschwerdeführerin als Kommanditistin, die damals noch die Firma C Gesellschaft m.b.H. führte. In der Folge schied auch der Komplementär aus der KG aus und wurde das Ge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §1;StGG Art2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hegt gegen die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 1 GrEStG 1987 sowohl in seiner Gesamtheit als auch betreffend seinen Abs 1 Z 2 keine Bedenken, weil jene Bedenken, die seinerzeit gegen die gl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß am 28. Dezember 1989 mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin einen "Aufteilungsvertrag" folgenden Inhaltes: "1.) Die Vertragsteile lebten in außerehelicher Lebensgemeinschaft, aus der auch die gemeinsame Tochter Johanna Carolina S, geb. 4.7.1985 stammt. Für den Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft vereinbarten die Vertragsteile die analoge Anwendung der eherechtlichen Bestimmungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §81;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen den Institutionen der Ehe und einer Lebensgemeinschaft (Hinweis E VS 15.10.1987, 86/16/0237, VwSlg 6257 F/1987) vermag zur Lösung der Frage, ob sich aus einer "Aufteilungsvereinbarung" zwischen ehemaligen Lebensgefährten eine Gegenleistung ermitteln läßt, nicht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit dem Jahr 1969 je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer zweier im Inland gelegener Liegenschaften. In einem anhängig gewesenen Zwangsversteigerungsverfahren erwarb die Sparkasse der Stadt V durch Zuschlag, über den der Beschluß am 1. Februar 1988 erlassen wurde, die beiden Liegenschaften von den Beschwerdeführern. Mit Kaufvertrag vom 21. Juni 1989 erwarben die Beschwerdeführer die beiden Liegenschaften von der Sparkasse der Stadt V zurück. Strittig ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb in einem anhängig gewesenen Zwangsversteigerungsverfahren durch Zuschlag, über den der Beschluß am 1. Februar 1988 erlassen wurde, zwei im Inland gelegene Liegenschaften, deren grundbücherliche Eigentümer seit dem Jahr 1969 je zur ideellen Hälfte das Ehepaar R war. Mit Kaufvertrag vom 21. Juni 1989 veräußerte die Beschwerdeführerin die beiden Liegenschaften an das Ehepaar R zurück. Strittig ist, ob für den durch Zuschlag erfolgten Erwerbsvorgang Steue... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Dem GrEStG 1987 kann kein Anhaltspunkt dafür entnommen werden, daß nur Erwerbsvorgänge in Gestalt privatrechtlicher Vereinbarungen mit den Wirkungen des § 11 GrEStG 1987 durch Vereinbarung rückgängig gemacht werden können. Die Bestimmungen des § 11 GrEStG 1987 gelten somit für alle Erwerbsvorgänge im Sinn des § 1 GrEStG 1987 (Hinweis Boruttau-Egly-Sigloch, Kommentar zum (deutsc... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Die Verschaffung der Verfügungsmacht über eine Liegenschaft durch Zuschlag stellt - wie sich aus der Überschrift des § 1 GrEStG 1987 ergibt - einen der möglichen Erwerbsvorgänge dar, der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 - wie jeder andere Erwerbsvorgang - durch Vereinbarung (Kaufvertrag) rückgängig gemacht werden kann. Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955;GrEStG 1987;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Dem GrEStG ist eine dem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 - wonach die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 umsatzsteuerfrei sind - reziproke Bestimmung fremd (Hinweis E 3.6.1982, 81/16... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Im Fall einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an den Ersteher bewirkt. Die Tatsache, daß es sich um einen unmittelbaren Übergang der Verfügungsmacht vom Verpflichteten auf den Ersteher der Liegenschaft kraft behördlicher (gerichtlicher) Ano... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 3 Stammrechtssatz Die Verschaffung der Verfügungsmacht über eine Liegenschaft durch Zuschlag stellt - wie sich aus der Überschrift des § 1 GrEStG 1987 ergibt - einen der möglichen Erwerbsvorgänge dar, der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 - wie jeder ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 4 Stammrechtssatz Dem GrEStG 1987 kann kein Anhaltspunkt dafür entnommen werden, daß nur Erwerbsvorgänge in Gestalt privatrechtlicher Vereinbarungen mit den Wirkungen des § 11 GrEStG 1987 durch Vereinbarung rückgängig gemacht werden können. Die Bestimmungen des § 11 GrEStG 1987 ge... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 2 Stammrechtssatz Im Fall einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an den Ersteher bewirkt. Die Tatsache, daß es ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Besprechung in:
AnwBl 1994/1, S 56-57;; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1753/74 E 21. Mai 1976 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die... mehr lesen...
Der am 12. April 1986 verstorbene Wenzel F. hatte in seinem Testament vom 4. April 1972 Frau Maria Fr. zur Alleinerbin eingesetzt und sämtliche an seinem Todestage vorhandene Noterben, also insbesondere seine Kinder (Roland F., Dipl.Ing. Ingo F. und Waltraud St.) auf den ihnen nach dem Gesetz zukommenden Pflichtteil beschränkt. Mit dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. November 1986 verkaufte die Alleinerbin Maria Fr. an Roland F. (den nunm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987;
Rechtssatz: § 21 BAO ist keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte. Die Tatbestände des GrEStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diese... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr am 4. September 1985 verstorbener Ehegatte schlossen am 12./13. August 1980 einen Kaufvertrag mit der XY-GesmbH. zwecks Erwerbes eines 46/1000-stel Anteils an der Liegenschaft EZ 348, Katastralgemeinde Z, auf welcher Liegenschaft ein Wohnhaus errichtet und Wohnungseigentum begründet werden sollte. Mit getrennt ausgefertigten Bescheiden je vom 8. September 1989 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) gegenübe... mehr lesen...
Einleitend ist zu bemerken, daß der vorliegende Beschwerdefall zu einer Gruppe von insgesamt 11 Beschwerdefällen gehört. Die Ehegatten Dr. Heinrich (ein Rechtsanwalt) und Dr. Gertrude W... waren nämlich je zur Hälfte Eigentümer einer aus einem Grundstück (Garten) bestehenden, ca. 1523 m2 großen Liegenschaft in Wien gewesen und hatten sie - IM ERGEBNIS (ohne Bedachtnahme auf die einzelnen Erwerbsvorgänge) - auf folgende Weise verkauft (die wesentliche Frage, ob die Verkäufer oder die ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/16/0048 E 17. Dezember 1992 92/16/0049 E 17. Dezember 1992 92/16/0050 E 17. Dezember 1992 92/16/0051 E 17. Dezember 1992 92/16/0110 E 17. Dezember 1992 92/16/0054 E 17. Dezember 1992 92/16/0055 E 17. Dezember 1992 92/16/0056 E 17. Dezember 1992 92/16/0057 E 17. Dezember 1992 92/16/0052 E 17. Dezember 1992 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;UStG 1972 §1 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0076
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer knüpft an wirtschaftliche Verkehrsvorgänge (Lieferung, sonstige Leistung) an (Hinweis, Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts I 4, 272), während die Grunderwerbsteuer als... mehr lesen...
Mit den jeweils trennbaren - für die vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren allein wesentlichen - Teilen der angefochtenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten - gesondert ausgefertigten - Berufungsentscheidungen gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) der jeweiligen Berufung der nunmehrigen drei Beschwerdeführerinnen gegen den jeweils sie betreffenden - gesondert ausgefertigten - Bescheid des Finanzamtes für Gebühren un... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/31 90/16/0150 7 Stammrechtssatz Der § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normiert nicht neue, von § 4 Abs 1 in Verbindung mit § 1 GrEStG 1955 unabhängige steuerpflichtige Tat... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §200 Abs1;GrEStG 1955 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 5 Stammrechtssatz Betrifft der Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern eine endgültige und nicht bloß vorläu... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - eine Baugesellschaft m.b.H., jedoch kein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (12./)18. Mai 1981 das Eigentum an einer bebauten Liegenschaft in Wien um den mit S 2,000.000,-- vereinbarten Kaufpreis ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 begründet keinen neuen Steuertatbestand, sondern ist bloß insoweit von Bedeutung, als bei Vorliegen der in ihr genannten Tatbestandselemente eine Ausnahme von der Steuerpflicht gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 n... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Baugesellschaft m.b.H. (in der Folge: A) hatte im Jahre 1970 eine (aus den Grundstücken 89/47 und 96/19 bestehende), in Niederösterreich gelegene Liegenschaft EZ. 1621 gekauft. Mit Bescheid der zuständigen Baubehörde erster Instanz vom 27. August 1970 war A die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage mit insgesamt 292 Wohnungseinheiten auf dieser Liegenschaft erteilt worden. Nachdem das Gru... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;
Rechtssatz: Wenn die Abgabenbehörde sich entschloß, mit einem Bescheid, der nicht bloß vorläufig erlassen wurde, nur einen Teil des Erwerbsvorganges als grunderwerbssteuerpflichtig zu behandeln, dann hat sie damit auch für den restlichen Teil des Erwerbsvorganges das Besteuerungsrecht aufgebraucht. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...