Der Gendarmerieposten X erstattete am 21. April 1991 Anzeige gegen den in Wien wohnhaften Beschwerdeführer, weil dieser bei Renovierungsarbeiten in seinem Objekt L fünf Ausländer ohne die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderliche Bewilligung beschäftigt habe. Die Bezirkshauptmannschaft Waidhofen an der Thaya trat die Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer am 23. April 1991 gemäß § 29a VStG an den Magistrat der Stadt Wien (Mag) ab. Der Magistrat forder... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1;VStG §51 Abs7;
Rechtssatz: Der VwGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 51 Abs 7 VStG. Auch der VfGH hat durch die Ablehnung der Beschwerde des Bf (B VfGH 28.2.1994, B 1111/93) unmißverständlich zu verstehen gegeben, daß er keine Bedenken hat. Es ist nicht zu erkennen, daß der einfache Gesetzgeber gehindert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28a idF 1990/450;AVG §8;VStG §51 Abs7;
Rechtssatz: Die Parteistellung des Landesarbeitsamtes gemäß § 28a AuslBG umfaßt auch das Recht, im Verwaltungsverfahren Berufung zu erheben (Hinweis E 21.4.1994, 93/09/0457). Da somit iSd § 51 Abs 7 zweiter Satz VStG nicht nur dem Beschuldigten das Rech... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der H-GesmbH (in H. etabliert) nicht dafür gesorgt, daß die Bestimmungen des Arbeitsinspektionsgesetzes eingehalten werden, obwohl der Arbeitgeber und dessen Bevollmächtigter verpflichtet seien, den Arbeitsinspektoren auf Verlangen alle Unterlagen zur Einsichtnahme... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. März 1994 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der H-GesmbH (in H. etabliert) nicht dafür gesorgt, daß die Bestimmungen des Arbeitsinspektionsgesetzes eingehalten werden, in denen festgelegt sei, daß das Arbeitsinspektorat vom Arbeitgeber und dessen Bevollmächtigten schriftliche Auskünfte verlangen werden kö... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/12 94/02/0168 1 Stammrechtssatz In der Auslegung des zweiten Satzes des § 51 Abs 7 VStG kommt es nicht darauf an, ob im konkreten Fall auch noch andere Parteien ein Berufungsrecht haben, sondern nur darauf, daß in der betreffenden Verwaltungsangelegenheit - abstrakt gesehen - neben dem Beschuldigten noch andere P... mehr lesen...
Rechtssatz: In der Auslegung des zweiten Satzes des § 51 Abs 7 VStG kommt es nicht darauf an, ob im konkreten Fall auch noch andere Parteien ein Berufungsrecht haben, sondern nur darauf, daß in der betreffenden Verwaltungsangelegenheit - abstrakt gesehen - neben dem Beschuldigten noch andere Parteien ein Berufungsrecht haben (hier: im Verfahren wegen einer Übertretung nach § 5 Abs 2 iVm § 18 Abs 1 ArbIG und § 26 AZG ist dem Arbeitsinspektorat abstrakt gesehen eine Berufungsmöglichkeit eing... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Unterlage ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 16 Abs. 2 lit. a StVO 1960 für schuldig erkannt wurde. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpfl... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs7;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 93/02/0158 1 Stammrechtssatz Selbst wenn die Behauptung des bei der mündlichen Verhandlung anwesenden Beschuldigten zuträfe, er wäre bei Verkündung des Bescheides nicht mehr anwesend gewesen, hätte die Verkündung des Bescheides die Wirkung seiner Erlassung gehabt. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 12. August 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. März 1992 ein den Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug in Betrieb genommen und um 7.05 Uhr auf der B 78 in Mautherndorf, Höhe Autobahnabfahrt in Richtung Bad St. Leonhard, gelenkt, ohne sich, obwohl ihm dies zumutbar gewesen wäre, davon zu überzeugen, daß das Kraftfahrzeug sowie dessen Beladung den hiefür in Betracht kommenden Vorschriften... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug einer Verwaltungsübertretung gemäß § 4 Abs. 1 lit. c StVO 1960 schuldig erkannt und es wurde über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Beschwerdeführer beantragt, den angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften kostenpflichtig auf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs7;VStG §52a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0062
Rechtssatz: Eine Abänderung nach § 52a Abs 1 VStG kann auch außerhalb der Frist des § 51 Abs 7 VStG stattfinden, da sie stets im Interesse des Bestraften liegt (Hinweis E 19.12.1990, 90/02/0088, 0157, VwSlg 13348 A/1990). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §67f Abs3;AVG §8;VStG §51 Abs7;VStG §51d;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/10 93/02/0085 2 Stammrechtssatz Nach der ausdrücklichen Regelung des § 51d VStG ist die Verwaltungsbehörde, die den (vor dem unabhängigen Verwaltungssenat) angefochtenen Bescheid erlassen hat, ohne Einschränkung Partei im Verfahren vor dem unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 18. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 11 Abs. 1 StVO 1960 für schuldig erkannt. Er erhob dagegen Berufung. Diese langte am 3. Juni 1992 bei der belangten Behörde ein. Die belangte Behörde führte im Zuge des Berufungsverfahrens mehrere mündliche Verhandlungen durch. In ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs7;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 93/02/0158 1 Stammrechtssatz Selbst wenn die Behauptung des bei der mündlichen Verhandlung anwesenden Beschuldigten zuträfe, er wäre bei Verkündung des Bescheides nicht mehr anwesend gewesen, hätte die Verkündung des Bescheides die Wirkung seiner Erlassung gehabt. ... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, stellte die belangte Behörde mit diesem Bescheid unter Bezugnahme auf § 51 Abs. 1 VStG ihre Unzuständigkeit zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Oktober 1992 betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes fest. Gleichzeitig wurde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG wegen örtlicher Unzuständigkeit als unzulässig zurückgewiesen. In sein... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (Beharrungs-)Antrag des Beschwerdeführers auf Entscheidung über seine Berufung gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1991, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 30. Juni 1993, B 1013/93, die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358 ;VStG §51 Abs7;VwGG §27; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 3 Stammrechtssatz Weist ein unabhängiger Verwaltungssenat ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358 ;VStG §51 Abs7;VwGG §27; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 3 Stammrechtssatz Weist ein unabhängiger Verwaltungssenat ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 gemäß § 99 Abs. 1 lit. a leg. cit. eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 168 Stunden) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. Der Verwaltung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §67f Abs3;AVG §8;VStG §51 Abs7;VStG §51d;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020132.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. März 1992 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe am 1. April 1991 gegen 11.15 Uhr auf der Freilandstraße (B 15) im Gemeindegebiet von Ma. Lanzendorf als Verantwortliche der Probefahrtkennzeichen W ... diese einer namentlich genannten Person überlassen, ohne daß eine Probefahrt vorgelegen sei; somit habe sie diese Kennzeichen mißbräuchlich verwendet. Die Beschwerdeführerin habe dadurch eine Verwaltungsübe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bezirkshauptmannschaft Perg hat mit Straferkenntnis vom 21. Mai 1992 über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 eine Geldstrafe verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis hat der Beschwerdeführer eine Berufung erhoben, die am 21. September 1992 zur Post gegeben wurde. Mit Erkenntnis vom 7. Oktober 1993, zugestellt am... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VStG §51 Abs5;VStG §51 Abs7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020266.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358 ;VStG §51 Abs7;VwGG §27; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1993/04/14 93/18/0092 3 Stammrechtssatz Weist ein unabhängiger Verwaltungssenat ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 9. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 5 KFG 1967 schuldig erkannt und über ihn deshalb gemäß § 134 leg. cit. eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde. Die belangte Behörde legte die Akten des Verwaltungsstrafverfahrens vor und erstattete eine Gegenschrift mit dem Antrag, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs7;VStG §51d;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Auch die Zustellung der Berufungsentscheidung an die Erstbehörde hat ihren aktenmäßigen Niederschlag zu finden und ist daher sehr wohl jederzeit - auch durch den Besch, allenfalls im Wege der Akteneinsicht - überprüfbar. Schlagworte Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §67f Abs3;AVG §8;VStG §51 Abs7;VStG §51d;VStG §51f Abs2;
Rechtssatz: Nach der ausdrücklichen Regelung des § 51d VStG ist die Verwaltungsbehörde, die den (vor dem unabhängigen Verwaltungssenat) angefochtenen Bescheid erlassen hat, ohne Einschränkung Partei im Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat. Das Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat ist d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, insgesamt fünf Verwaltungsübertretungen begangen zu haben. Hinsichtlich einer weiteren Verwaltungsübertretung wurde das erstinstanzliche Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Gegenstand dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind lediglich die im Spruch: des angefochtenen Bescheides mit den Ziffern 1) bis 3) bezeichneten Übertretungen (nac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §62;VStG §51 Abs7;VStG §51f Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 93/02/0158 1 Stammrechtssatz Selbst wenn die Behauptung des bei der mündlichen Verhandlung anwesenden Beschuldigten zuträfe, er wäre bei Verkündung des Bescheides nicht mehr anwesend gewesen, hätte die Verkündung des Bescheides die Wirkung seiner Erlassung gehabt. ... mehr lesen...