Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Oktober 1988 um ca. 01.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug auf der S 35 aus Richtung Bruck an der Mur kommend in Richtung Graz gelenkt, sei bei km 5,0 in Zlatten, Gemeindegebiet Pernegg/Mur mit einem Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstanden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Kärntner Landesregierung vom 12. Jänner 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. November 1987 gegen 19.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Rosental Bundesstraße (B-85) von Ferlach kommend in Richtung Görtschach, auf Höhe des Gasthofes "X" in Ferlach, Gemeinde Ferlach, gelenkt und es, obwohl sein Verhalten am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gest... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Nimmt der Besch trotz Kenntnisnahme einer Kontaktierung mit einem anderen Fahrzeug den durch diese verursachten Sachschaden am anderen Fahrzeug infolge Unterlassung von ihm möglichen und zumutbaren Erkundungen - etwa durch Aussteigen aus seinem Fahrzeug und Besichtigung des anderen Fahrzeuge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weigert sich der auf seine Beteiligung an einem Verkehrsunfall sofort aufmerksam Gemachte, das Schadensereignis zur Kenntnis zu nehmen, so trifft ihn immerhin der Vorwurf der Fahrlässigkeit in Bezug auf die Verletzung der Anhaltepflicht (§ 4 Abs 1 lit a StVO) European Case La... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0039 1 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch be... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 28. Juni 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 10. Juni 1989 in St. Pölten-Pottenbrunn, in der Bahnhofsiedlung auf der Landesstraße 5076 beim Straßenkilometer 0,400 1) um 2.20 Uhr die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ist das Wegräumen eines abgebrochenen, mehrere Meter langen und quer über der Fahrbahn liegenden Teiles eines Telefonmastes dem gem § 4 Abs 1 lit b StVO Besch aus physischen Gründen nicht möglich, so ist eine Bestrafung nach dieser Bestimmung unzulässig. Schlagworte Andere ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist unbestritten Pächterin des Nachtlokales "Club M" in A. Anläßlich einer fremdenpolizeilichen Amtshandlung wurden am 16. November 1989 von einem Organwalter der Bezirkshauptmannschaft A unter Heranziehung eines Dolmetschers Niederschriften mit den ungarischen Staatsbürgerinnen Judit F, Szilvia B, Erika V sowie Ilona F aufgenommen. Die Einvernommenen gaben - soweit es für den Beschwerdefall von Bedeutung ist - im wesentlichen übereinstimmend an, Anfang Oktober ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 18. Mai 1989 erstattete die Bundespolizeidirektion Wien (fremdenpolizeiliches Büro) beim Magistratischen Bezirksamt für den 2. Bezirk (im folgenden MBA) Anzeige, am 11. Februar 1989 seien im Zuge einer Fremdenstreife bei der in Wien II, X-Straße 29, etablierten Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung - Schneiderei Z D beim Bügeln von Damenblusen sowie K gleichfalls als Bügler arbeitend angetroffen worden. D. habe angegeben, daß er seit zwei Wochen in der Schneid... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist unbestrittenermaßen handelsrechtliche Geschäftsführerin der H-GmbH. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens verfügte der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 23. Bezirk (kurz: MBA), am 30. März 1989 an die Beschwerdeführerin unter der Firmenadresse X-Gasse 13/Haus 3, Wien, eine Aufforderung zur Rechtfertigung, weil sie es als satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H-GmbH zu verantworten habe, daß am 4... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschuldens (in Form fahrlässigen Verhaltens) des Täters, welche aber von ihm widerlegt werden kann (Hinweis E 12.3.1990, 90/19/0066 und E 13.12.1990, 90/09/0141). Zu dieser Umkehr der Beweislast kommt es allerdings nur dann, wenn der objektive Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes feststeht, wobei in dieser Hi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;StGB §34 Z13;VStG §19;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;
Rechtssatz: § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist ein sogenanntes "Ungehorsamsdelikt", zu dessen Verwirklichung weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört: Bei einem Ungehorsamsdelikt kann der Eintritt eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 25. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe im Oktober und November 1988 durch Lieferung einer großen Menge Packungen von "Toast-Brot-Mehrkorn" und "Toast-Brot" mit einem angegebenen Füllgewicht von ca. 250 g, wobei aber die einzelnen Packungen tatsächlich nur ein Gesamtgewicht von durchschnittlich 238 g bis 239,6 g aufgewiesen hätten, falsch bezeichnete Lebensmittel in Verkehr g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §7 Abs1 litc;LMG 1975 §74 Abs1;LMG 1975 §8 litf;LMKV §3 Z3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da ein Besch durch die unrichtige Gewichtsangabe dem Verbot der Falschbezeichnung von Lebensmitteln (§ 7 Abs 1 lit c LMG) zuwiderhandelt und zum Tatbestand dieser Verwaltungsübertretung (§74 Abs 1 Z 1 LMG) der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §7 Abs1 litc;LMG 1975 §74 Abs1;LMG 1975 §8 litf;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/11 89/18/0201 1 Stammrechtssatz Einen Verpflichteten, der nicht selbst in der Lage ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zu sorgen (hier: § 93 Abs 1 StVO), trifft dann kein Verschulden, wenn er beweist, daß er es bei der ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 24. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 17 Abs. 1 lit. d in Verbindung mit § 8 (Vorarlberger) Grundverkehrsgesetz, LGBl. Nr. 18/1977 in der Fassung LGBl. Nr. 63/1987 (GVG), "und dem Bescheid des Grundverkehrssenates vom 26.02.1988, Zl. GVS-310-710" schuldig erkannt und hiefür bestraft. Der Spruchteil gemäß § 44a lit. a VStG 1950 lautet wie folgt: "N hat die Liegenschaften Zl. ......... KG M, mit e... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 12. März 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 24. September 1988 gegen 2.00 Uhr nach der Vorführung zu einem diensthabenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt im Krankenhaus Zell am See die Blutabnahme verweigert, obwohl er im Verdacht gestanden sei, daß er beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 24. September 1988 gegen 1.00 Uhr auf der B 168 im Bereich des Straßenkilo... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 1. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws unterlassen, dafür zu sorgen, daß das Fahrzeug den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967 und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entspreche, da anläßlich einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle an dem am 4. März 1988 um 16.30 Uhr von einer namentlich... mehr lesen...
Index: L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GVG Vlbg 1977 §17 Abs1 litd;GVG Vlbg 1977 §8;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Lautet der Tatvorwurf, eine bescheidmäßig erteilte Auflage nicht erfüllt zu haben, so handelt es sich bei der Tat um ein Unterlassungsdelikt (hier: VBG GVG) (Hinweis: E 3.12.1957, 177/55, Slg 4490/A/1957 und E 14.11.1973, 773/3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Unterlassungsdelikt hat die Wirkung eines Dauerdeliktes, bei dem nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes sondern auch die Aufrechterhaltung desselben pönalisiert ist. (Hinweis E 8.4.1987, 87/01/0007) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990020083.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Einem geprüften Kraftfahrzeuglenker ist die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften zuzumuten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990030120.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §4;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/02/0053
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer macht geltend, der diensthabende Gendarm habe ihm nach einem Verkehrsunfall versichert, daß trotz der durch den Unfall verursachten Beschädigungen gegen ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) vom 2. August 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als zur Vertretung nach außen Berufener der Firma S. Gesellschaft mbH am 24. November 1986 auf einer näher bezeichneten Baustelle nicht dafür gesorgt, daß die den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Unterkunftsbaracke in drei in Hinsicht auf die Tatanlastung näher beschriebenen Punkten arbeitsschutzrecht... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 23. Mai 1989 erließ das magistratische Bezirksamt für den 11. Bezirk gegenüber der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Partei ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "I. Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der K. Genossenschaft m.b.H. im Standort Wien, W-Gasse, zu verantworten, daß diese Genossenschaft beim Betrieb ihrer gewerblichen Betriebsanlage A. in Wien, S.-Straße, Auflagen des rechtskräftigen Bescheides... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 31. Juli 1990 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin folgenden Verhaltens schuldig erkannt: "Sie haben es als Arbeitgeber zu verantworten, daß entgegen der Bestimmung des § 8 Abs. 1 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung, BGBl. Nr. 218/1983, am 8. Juni 1988 der Verkaufsraum - Arbeitsraum in Ihrem Betrieb in Wien, L. Straße, welcher eine Fußbodenfläche von ca. 55 m2 h... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretungen nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes bestraft, weil sie als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. in Gloggnitz eine Überschreitung der Einsatzzeit und der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatsache der Stellung eines Antrages auf Erteilung einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung bzw. die Frage, zu welchem Zeitpunkt dieser Antrag gestellt wurde, steht in keinem erkennbaren rechtlichen Konnex zur verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit für ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AVG §37;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 1 AAV weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört, handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt bei dem ein Verschulden des Täters (in Form der Fahrlässigkeit) bis zur Glaubhaftmachung des Gegenteils präsumiert wird (§ 5 Abs 1 zweiter Sat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems als Richtlinie für die Überwachung der gesetzlich zulässigen Lenkzeiten durch den Arbeitgeber zu entwerfen (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0281). Schlagworte Verant... mehr lesen...