Der Beschwerdeführer verunglückte während der Zeit der Ableistung seines Präsenzdienstes am 7. Dezember 1988, um 17.10 Uhr, auf der Tauern-Autobahn mit seinem Pkw auf der Heimfahrt vom Ort der militärischen Dienstleistung. Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Kärnten vom 28. September 1989 wurde die vom Beschwerdeführer mit Antrag vom 16. Feber 1989 bzw. 31. März 1989 geltend gemachte Gesundheitsschädigung "Polytrauma nach Verkehrsunfall" gemäß §§ 1 und 2 HVG nicht als Dienst... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid entschied der Landeshauptmann von Wien als Strafbehörde zweiter Instanz über die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Jänner 1990 betreffend Bestrafung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wie folgt: "Auf Grund der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wird gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 das angefochtene Straferkenntnis mit der Abä... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und der maßgebenden Entscheidungsgründe: wird, um Wiederholungen zu vermeiden auf das den Mitgesellschafter des Beschwerdeführers betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Jänner 1991, Zl. 90/09/0135, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 30. Mai 1990 betreffend die im Instanzenzuge bestätigte Bestrafung des Mitgesellschafters des nunmehrigen Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschul... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1 idF 1987/516; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/09/0089 E 17. Jänner 1991 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/26 91/09/0039 6 Stammrechtssatz Es trifft nicht zu, daß im Falle einer Übertretung des AuslBG die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG grundsätzlich nicht in Betracht käme (Hinweis E 13.12.1990, 90/09/0141). Für den B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lita AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschul... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/17 90/09/0089 1 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: HVG §1 Abs1 idF 1987/614;VStG §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine grobe Fahrlässigkeit ist nur dann anzunehmen, wenn der Täter die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlicher und darum auffallender Weise vernachlässigt. Es muß sich um ein Versehen handeln, das mit Rücksicht auf die Schwere und die Häufigkeit nur bei besonders nach... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 20. Februar 1990 wurde die mitbeteiligte Partei wegen der Übertretung gemäß § 31 Abs. 2 lit. p des Arbeitnehmerschutzgesetzes in Verbindung mit § 61 Abs. 5 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung bestraft, weil sie es als gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen befugtes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß diese als Arbeitgeber eines namentlich genannten Ar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Arbeitgeber zu vertreten, daß am 13. April 1988 auf der von ihm betriebenen, örtlich näher umschriebenen Baustelle Arbeitnehmer in ca. 12 m Höhe (Balkonplatte im dritten Obergeschoß) beschäftigt gewesen seien, ohne daß auf dieser Arbeitsstelle eine entsprechende Absturzsicherung durch Mittelstange oder Fußleiste vorhanden gewesen sei. Der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §31 Abs5;AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §24;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;VStG §9 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 90/19/0068 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 25.2.1988, 87/08/0240) ist von der Beh von Amts wegen zu ermitteln, ob der Arbeitgeber (bzw in Fällen des § 9 VStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs5;VStG §25 Abs1;VStG §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Im Falle des § 31 Abs 5 ASchG, der das Verschulden normiert, das den Arbeitgeber, welcher einen Bevollmächtigten bestellt, in Hinblick auf seine Strafbarkeit treffen muß, kommt die für Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG angeordnete Umkehr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. September 1990 wurde der Beschwerdeführer unter anderem einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher mit Beschluß vom 26. Februar 1991, Zl. B 1293/90, die Behandlung derselben ablehnte und sie dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abtrat... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art140 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 91/02/0004 1 Stammrechtssatz Auch wenn der Bf die Vorschriften betreffend die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt für verfassungswidrig hält, darf er diesen nicht den Gehorsam vers... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Jänner 1981 erteilte der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann als den Eigentümern der Liegenschaft Wien 14., B-Weg, EZ N1 der KG Unter Baumgarten, den Auftrag, näher bezeichnete Baulichkeiten auf diesem Grundstück abtragen zu lassen, wobei der Auftrag nicht gelte, wenn innerhalb der gleichen Frist die nachträgliche Baubewilligung erwirkt werde. Mit Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 28. August 1981 wurde die dagegen erhobene Beru... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10;VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0613/63 E 9. September 1963 VwSlg 6080 A/1963 RS 2 Stammrechtssatz Die Nichtbeseitigung eines Bauw... mehr lesen...
Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Bezirkshauptmannschaft Gmünd mit Erkenntnis vom 5. November 1990 über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 253/1989, AuslBG) eine Geldstrafe in der Höhe von 5.000 S verhängt, weil er, wie anläßlich einer Überprüfung am 21. Juli 1990 vom Arbeitsamt Gmünd festgestellt worden sei, die tschechoslowakisc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 1 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG ist nur der Arbeitgeber haftbar (Hinweis E 28.4.1982, 81/01/0055). Schlagworte Verant... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Jänner 1981 erteilte der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau als den Eigentümern der Liegenschaft Wien 14., B-Weg 15, EZ nn1 der KG C, den Auftrag, näher bezeichnete Baulichkeiten auf diesem Grundstück abtragen zu lassen, wobei der Auftrag nicht gelte, wenn innerhalb der gleichen Frist die nachträgliche Baubewilligung erwirkt werde. Mit Bescheid der Bauoberbehörde für Wien vom 28. August 1981 wurde die dagegen erhobene Berufung als unb... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs10;BauRallg;VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0613/63 E 9. September 1963 VwSlg 6080 A/1963 RS 2 Stammrechtssatz Die N... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der P.-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 17. Oktober 1988 auf einer näher angeführten Baustelle in Wien den zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern erlassenen Gesetzen und Verordnungen insoferne zuwi... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §71 Abs3;BArbSchV §71 Abs4;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Verwaltungsübertretungen nach § 71 Abs 3 und 4 BArbSchV handelt es sich um sogenannte Ungehorsamsdelikte gem § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. Es obliegt daher dem zur Vertretung nach außen Berufenen der GmbH sein mangelndes Verschulden glaubhaft ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 15. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Juni 1988 um 07.30 Uhr in Salzburg, auf Höhe Landstraße Nr. n, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagen gelenkt und dabei mit dem linken Rückspiegel den von einer anderen Verkehrsteilnehmerin gelenkten, dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagen im Bereich der rechten Tür und des rechten Kotflügels gestreift, wodurch dieses ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil er als Lenker eines den Kennzeichen nach bestimmten LKW-Zuges am 5. Oktober 1989 gegen 03.40 Uhr auf einer näher bezeichneten Stelle der A 13 einen vor ihm fahrenden LKW-Zug überholt und dabei übersehen habe, daß er gerade von einem den Kennzeichen nach bestimmten, von A gelenkten LKW-Zug überholt worden sei, wobei es zwischen d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Unterläßt es der Lenker, vor dem beabsichtigten Überholvorgang dem Geschehen hinter dem von ihm gelenkten Fahrzeug - etwa durch einen Blick in den Rückspiegel - besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, hat er es zu verantworten, wenn er eine sich im Zuge dieses Vorganges ereignende Streifung nicht wahrgenomm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wegen einer Verengung der Fahrbahn, verbunden mit einem wenn auch nur geringfügigen Ausweichen nach links, hat der Lenker den Geschehnissen um sein Fahzeug volle Aufmerksamkeit zu schenken und sich durch geeignete Maßnahmen - etwa durch einen sofortigen Blick in den Rückspiegel - d... mehr lesen...