Index: Dienstrecht - Disziplinarrecht24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §126 Abs2BDG 1979 §91LDG 1984 §69LDG 1984 §95 Abs2StGB §7 Abs1VStG §5 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 89/09/0025 3 Stammrechtssatz Fahrlässigkeit reicht mangels einer generellen Bestimmung im BDG 1979 für die Begehung einer Dienstpflichtverlet... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1153;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jede mangelhafte Arbeitsweise eines Mitarbeiters ist pflichtwidrig. Grundsätzlich schuldet jeder Dienstnehmer nur eine im Ganzen durchschnittliche Leistung. Das schließt allerlei Mängel der Arbeitsweise ein, die als Ganzes zu betrachten ist. Auch der fähigste und zuverläss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Behauptung, entsprechende Vorschriftszeichen nicht gesehen zu haben, reicht weder für die Glaubhaftmachung des mangelnden Verschuldens des Besch an der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertetung im Sinne des § 5 Abs 1 VStG aus, noch kann sie - weil auf subjektive
Gründe: zurückführ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Wahrnehmung der Stellung von Anträgen auf Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem AuslBG ist innerbetrieblich so einzurichten, daß ihre fristgerechte Stellung gesichert erscheint. Liegen Organisationsmängel vor, wodurc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0160 5 Stammrechtssatz Der VwGH geht davon aus, daß auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung bekannt ist, daß die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördliche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch hat sich mit seinen Darlegungen im Verwaltungsstrafverfahren nicht nur auf den konkreten Vorfall zu beziehen, in dem es ihm nach seinem Vorbringen nicht zumutbar gewesen sein soll, Vorkehrungen zur Hintanhaltung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsüb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Es liegt bei demjenigen, der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften einzustehen hat, zu entscheiden, wie er bei entsprechendem Betriebsumfang die arbeitsteilige Besorgung der den Mitarbeitern übertragenen Aufgaben organisiert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0060 1 Stammrechtssatz Bei Verwaltungsübertretungen, deren Tatbild in einem bloßen Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder in der Nichtbefolgung eines Gebotes besteht und das keinen Eintritt eines Schadens oder einer G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/13 90/09/0141 3 Stammrechtssatz Nach der stRsp des Verwaltungsgerichtshofes darf bei der Annahme einer grundsätzlichen Verantwortung des Arbeitgebers für die im Zusammenhang mit den Betrieb stehenden Verwaltung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Strafrechtlich Verantwortliche iSd § 9 Abs 1 VStG haben ein Verschulden von zur selbständigen Bearbeitung berufenen Mitarbeitern (hier: Prokurist) nur zu vertreten, wenn sie bei der Auswahl und/oder Überwachung solcher Personen schuldhaft handeln. Niemand darf sich auf ungeeignete, unerfahrene, überforderte oder bekanntermaßen nachlässi... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat die beiden inhaltsgleichen Beschwerden wegen ihres inneren Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. Jeweils mit 21. Februar 1990 erließ die Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) Straferkenntnisse gegen die beiden Beschwerdeführer, weil sie die landwirtschaftliche Düngung bestimmter Äcker "mit Klärschlamm nicht mit der für jedermann gebotenen Sorgfalt zur Vermeidung einer Gewässerverunreinigung, die dem Reinhalteziel des § 30 WR... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137;WRG 1959 §30 Abs1;WRG 1959 §31 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/07/0096
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 31 Abs 1 in Verbindung mit § 137 Abs 1 WRG ist kein Ungehorsamsdelikt (§ 5 Abs 1 VStG), weil das Tatbild den Eintritt einer Schä... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 3. Mai 1990 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen Staatsangehörigen der Volksrepublik China, gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Fremdenpolizeigesetz ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das ganze Bundesgebiet erlassen. Die erstinstanzliche Behörde stellte fest, daß sich der Beschwerdeführer seit 1985 auf Grund von befristeten Sichtvermerken in Österreich aufhalte. Er sei mit A verheiratet, die sich bis 1987 in ... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug, ergangenen Bescheid vom 5. Juni 1991 faßte der Landeshauptmann von Steiermark (die belangte Behörde) den Spruch: des Straferkenntnisses des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 18. Mai 1990 wie folgt neu: "Herr D hat es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der 'D Ges.m.b.H.', welche persönlich haftende Gesellschafterin der 'XY-GmbH & Co KG' am Standort G (erg.: ist,) unterlassen, für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu sorgen, d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 idF 1971/275 ;VStG §71 Abs1 idF 1971/275; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0740/72 E 30. Oktober 1972 RS 1 Stammrechtssatz Der Ausspruch einer Ermahnung setzt ein Verschulden des Täters voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990190514.X03 Im RIS seit 28.10.199... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Hinweis auf ein (vermeintliches) Vertrauenkönnen auf das Funktionieren eines Kontrollsystems vermag nicht die Darstellung der Funktionsweise des in generell-abstrakter Form existierenden Kontrollsystems zu ersetzen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0247 2 Stammrechtssatz Der Besch hat - will er sein mangelndes Verschulden glaubhaft machen - von sich aus das zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingefüh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Weder das Vorbringen, der Besch habe zwei (namentlich genannte) Arbeitnehmer mit der Kontrolle der Einhaltung unter anderem arbeitszeitrechtlicher Vorschriften betraut, noch der Hinweis, er habe sich angesichts dieser Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Um von einem wirksamen Kontrollsystem sprechen zu können, genügt nicht die Betrauung Dritter mit Kontrollaufgaben und die Erteilung diesbezüglicher Weisungen, geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der Betra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §9;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zu den Tatbeständen der Übertretung des § 9 erster Halbsatz AZG bzw des § 3 Abs 1 und des § 3 Abs 2 Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen 1969 weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört, handelt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG bestraft, weil er es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen habe, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz binnen zwei Wochen ab der am 21. Juni 1990 erfolgten Zustellung des Schreibens, mit dem er zur Bekanntgabe von Namen und Anschrift jener Person aufgefordert worden sei, welche das Kraftfahrzeug am 21... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Übertretung des § 103 Abs 2 KFG um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG handelt, bei dem der Täter glaubhaft zu machen hat, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft, wäre es Sache des Besch gewesen, initiativ alles darz... mehr lesen...
Mit Strafverfügung vom 21. November 1990 wurde die Beschwerdeführerin von der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt, einer Übertretung nach § 52 lit a Z. 10a der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) für schuldig erkannt und über sie gemäß § 99 Abs. 3 lit. a leg. cit. eine Geldstrafe von S. 3.000,-- (Ersatzarreststrafe 3 Tage) verhängt. Gegen diese Strafverfügung hat die Beschwerdeführerin Einspruch gemäß § 49 Abs. 2 VStG 1950 mit dem Antrag erhoben, di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Geht die Beh in Hinsicht auf die außerordentliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h (132 km/h statt der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h) davon aus, der Lenker habe grob fahrlässig gehandelt und legt sie diese Schuldform ihrer Strafbemessung zugrunde, so ist darin kein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung nach § 9 Abs. 1 StVO bestraft, weil er am 8. August 1990 um 8.25 Uhr in Innsbruck als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs auf der Brennerstraße in nördlicher Richtung fahrend nach einem Überholvorgang bei Kilometer 1,0, Höhe "Ferrarihof", die deutlich sichtbar angebrachte Sperrlinie mit ganzer Fahrzeugbreite überfahren habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §9 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 9 Abs 1 StVO ist eine Ordnungsvorschrift, deren Verletzung ein Ungehorsamsdelikt darstellt (Hinweis E 21.4.1969, 192/68). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030186.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher zitierten Ges.m.b.H. zweier Verwaltungsübertretungen und zwar 1) nach § 7 Abs. 1 der Bauarbeiterschutzverordnung (BGBl. Nr. 267/1954) und zu 2) nach § 46 Abs. 6 der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV, BGBl. Nr. 218/83) für schuldig befunden und h... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 4./5.Bezirk war der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ" der X-GmbH unter anderem - nur insoweit ist das Straferkenntnis im vorliegenden Fall von Belang - dafür zur Verantwortung gezogen worden, "daß diese Gesellschaft in W, den jugendlichen Lehrling Maria G in der Woche vom 4.-8. Juli 1988 45 Stunden, in der Woche vom 11.-1... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land richtete mit Datum 7. November 1990 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als Komplementär und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 Verantwortlicher der "R KG.", mit Sitz in L, zu vertreten, daß in der Zweigniederlassung der "R KG." in G, 1.) Herr Josef L a) am 12.4.1988 von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.00 bis 24.00 Uhr und somit mit einer Tagesarbeitszeit von 15,5 Stunden sowie b) in der Woche vom 25.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §10;KJBG 1987 §11;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Besch hat auf der Grundlage entsprechenden Tatsachenvorbringens darzutun, wie ein zur Überwachung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften eingeführtes Kontrollsystem konkret funktionieren soll (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086). Schlagworte Verantwortung für Handeln ... mehr lesen...