Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 1 StvO genannten Personen (Hinweis E 10.4.1981, 3119/80), sind zwar nicht gehalten worden, sich zur nächtstgelegenen Rufsäule auf der Autobahn zu begeben, um den Unfall zu melden, sie müssen aber die nächste Autobahnabfahrt in ihrer Fahrtrichtung benützen und auf diese Weise die nächste Si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §44 Abs4;VStG §19;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/31 89/03/0084 1 Stammrechtssatz Eine Anwendung des § 21 Abs 1 VStG kommt nur in Frage, wenn die Schuld des Besch geringfügig ist. Davon kann aber nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/03/0036 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 2 Stammrechtssatz Bei Ungehorsamsdelikten hat der Täter gemäß § 5 Abs 1 VStG glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift ke... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 28. August 1989 erkannte die Bezirkshauptmannschaft (BH) den Beschwerdeführer für schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer der HH Betriebs-Ges.m.b.H. dafür verantwortlich zu sein, daß - wie anläßlich eines Lokalaugenscheines am 8. März 1989 habe festgestellt werden können - im Standort G betriebliche Abwässer aus der Flaschenwaschanlage ohne wasserrechtliche Bewilligung in den K-Bach eingeleitet worden seien. Diese Einleitung habe zu einer nicht bloß ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs1;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/07/0115 E 28. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Bei dem durch die Strafnorm des § 137 Abs 1 WRG erfassten Tatbestand der Gewässerverunreinigung nach § 32 Abs 1 (hier: im Zusammenhalt mit Abs 2 lit a) WRG handelt es sich um ein Delikt, das wede... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch daß er am 13. April 1991 und am 16. April 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1, KG S, Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990, zugestellt am 12. Apri... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §40 Abs2;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 litf;BauRallg;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß trotz Vorliegens eines Baueinstellungsbescheides und eines rechtskräftigen Straferkenntnisses weitergebaut wurde, konnte zu Recht au... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, welcher dem hg. Erkenntnis vom 25. November 1991, Zl. 91/19/0214, zugrunde lag. Es genügt daher, auf diese Entscheidung zu verweisen (§ 43 Abs. 2 VwGG). Wie dort waren auch die hier angefochtenen Bescheide im Hinblick auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes in wesentlichen Punkten gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 lit. b VwGG wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. W i e... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, welcher dem hg. Erkenntnis vom 25. November 1991, Zl. 91/19/0214, zugrunde lag. Es genügt daher, auf diese Entscheidung zu verweisen (§ 43 Abs. 2 VwGG). Wie dort waren auch die hier angefochtenen Bescheide im Hinblick auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Sachverhaltes in wesentlichen Punkten gemäß § 42 Abs. 2 Z. 3 lit. b VwGG wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuheben. W i e... mehr lesen...
Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...
Die im Akt erliegende Strafverhandlungsschrift des Magistrates Salzburg vom 6. Oktober 1987 nennt als Beschuldigten den Beschwerdeführer. Als sein "ausgeübter Beruf" wird "Geschäftsführender Vorstand der T-AG" angegeben. In dieser Niederschrift heißt es im wesentlichen: "Der Verhandlungsleiter und OAR L begeben sich am 6.10.1987 um 14.15 Uhr in das Lokal 'X' in S aufgrund eines Inserates in den Salzburger Nachrichten vom heutigen Tage, Seite 18, und stellen fest, daß 21 (lt. Herrn K) ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1962 §50 Abs2 idF 1986/292 ;VStG §5 Abs1 idF 1986/516 ;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 50 GSpG idF 1986/292 unterscheidet nicht mehr zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. § 5 Abs 1 VStG idF 1987/516 findet daher Anwendung. Es ist daher Sache des Besch, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Schlagworte Andere... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1962 §50 Abs2 idF 1986/292 ;VStG §5 Abs1 idF 1986/516 ;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 50 GSpG idF 1986/292 unterscheidet nicht mehr zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. § 5 Abs 1 VStG idF 1987/516 findet daher Anwendung. Es ist daher Sache des Besch, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Schlagworte Andere... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 25. April 1991 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 21 Waffengesetz schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er es als Inhaber eines Waffenpasses vom 9. Februar 1985 bis 4. Jänner 1990 unterlassen habe, die Änderung seines Wohnsitzes (von Wien 19, A-Gasse n1 auf Wien 19, Z-Gasse n2) der Behörde schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid richte... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, vom 18. April 1991 - im Zusammenhang mit dem Halten einer Tigerpythonschlange in der Zeit vom 9. November bis 5. Dezember 1990 einer Übertretung nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 Z. 6 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, LGBl. Nr. 39/1987, schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §45 Abs1;VStG §5 Abs1;WaffG 1986 §20;WaffG 1986 §21;
Rechtssatz: Im Rahmen einer Überprüfung nach § 20 WaffG muß der Behörde, bei der Schriftstücke einlangen, welche jeweils nur eine Anschrift des Inhabers der Waffenbesitzkarte enthalten (ohne daß dadurch zum Ausdruck kommt, daß es sich um eine neue Anschrift handelt), die Änderung des W... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §31 Abs2;VStG §5 Abs1;WaffG 1986 §21;
Rechtssatz: Eine Unterlassung der Mitteilung der Wohnsitzänderung gem § 21 WaffG ist als Unterlassungsdelikt, dem die Wirkung eines Dauerdeliktes zukommt, zu werten, wobei nicht nur die Herbeiführung eines rechtswidrigen Zustandes, sondern auch die Aufrechterhaltung desselben pönalisiert ist, weshal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: VStG §5 Abs1;WaffG 1986 §21;
Rechtssatz: Sofern eine schriftliche Mitteilung nach § 21 WaffG nicht erfolgt, liegt ein Unterlassungsdelikt vor, bei dem von einer Beendigung des rechtswidrigen Zustandes erst gesprochen werden kann, wenn der Verpflichtete seiner Pflicht zum Handeln nachkommt. Dem ist gleichzusetzen, wenn im Einzelfall die betre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0951/70 E 18. November 1971 VwSlg 8108 A/1971; RS 6 Stammrechtssatz Die Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ist ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein European Ca... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieser Beschwerdesache ist den Entscheidungsgründen des in dieser Sache ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1989, Zl. 87/08/0286, zu entnehmen. Davon ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren noch folgendes von Bedeutung: Mit Bescheid der mitbeteiligten Steiermärkischen Gebietskrankenkasse vom 7. Mai 1986 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 ASVG ein Beitragszuschlag von insgesamt S 24.750,-- vorgeschrieben. Nach der B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §33 Abs1;ASVG §68 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Beitragspflichtige im gesamten Verwaltungsverfahren nicht dargelegt, aus welchen Gründen es zu den ihm angelasteten Meldefehlern gekommen ist und welche Vorkehrungen in organisatorischer Hinsicht er zur Sicherstellung der Erstattung von möglichst gesetzkonf... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 24. Juli 1991, Zl. 91/19/0150, wird hingewiesen. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde den Bescheid vom 27. August 1991, mit welchem sie die verhängten Strafen wie folgt neu festsetzte: "Strafpunkt Geldstrafe von Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit 1.) 1200 S 5 Tage 2.) 1200 S 5 ... mehr lesen...
I 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg (der belangten Behörde) wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin folgender Übertretung schuldig erkannt und hiefür bestraft: "Sie haben sich vom 6.2.1990 bis 4.6.1990 in F, als Fremde nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten, weil Sie nicht im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung waren. Sie haben dadurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 14b Abs. 1 Ziff.4 i.V.m. § 2 Abs. 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs. 2 VStG einer als Arbeitgeberin fungierenden, näher angeführten GenmbH zu verantworten, daß in einer örtlich umschriebenen Betriebsanlage am 3. November 1989 die Vorschriften der AAV, wonach Notausgänge und die Zugänge zu diesen durch Lagerungen auch vorübergehend nicht verstellt werden dürfe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §23 Abs3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der Übertretung des § 23 Abs 3 erster Satz zweiter Halbsatz AAV weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört, handelt es sich bei dieser um ein Ungehorsamsdelikt, dies mit der Folge, daß die im § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG verankerte Vermutung des Verschuldens (in Form der Fahrlässi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/24 90/19/0245 3 Stammrechtssatz Bei der Festsetzung der Strafen für die einzelnen Taten kommt es nicht auf den Unrechtsgehalt des Gesamtverhaltens des Täters, sondern auf den der jeweiligen Übertretung an. Es ist daher im konkreten Fall auf das Ausm der Arbeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/18 90/19/0177 5 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH genügt die bloß stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem nicht (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083, 0086). Schlagworte Verantwortung für Hand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Um von einem wirksamen Kontrollsystem sprechen zu können, genügt nicht die Betrauung Dritter mit Kontrollaufgaben und die Erteilung diesbezüglicher Weisungen; geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der Betrauten auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben bzw die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Verwaltungsübertretung gem § 14b Abs 1 Z 4 FrPolG iVm § 2 Abs 1 Z 2 FrPolG um ein Ungehorsamsdelikt handelt, zu dessen Tatbild es nicht gehört, daß ein Schaden eingetreten ist, folgt daraus, daß dieser Umstand schon nach dem Zweck der Strafdrohung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 62 Abs. 10 AAV bestraft, weil er es als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter einer bestimmten Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu verantworten habe, daß zwei namentlich bezeichnete Arbeitnehmer dieser Gesellschaft am 14. Juni 1989 auf einer näher umschriebenen Arbeitsstelle auf einem Radlader eines anderen Unternehmens transportiert worden se... mehr lesen...