Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0027 3 Stammrechtssatz Mit einem Vorbringen zur Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens im Sinne des zweiten Satzes des § 5 Abs 1 VStG muß dargetan werden, daß alle Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren46/01 Bundesstatistikgesetz
Norm: BundesstatistikG 1965 §11 Z1;BundesstatistikG 1965 §8 Abs1;Mikrozensus Stichproben 1967 §1;Mikrozensus Stichproben 1967 §2 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh ist selbst vom Vorliegen eines Schuldausschließungsgrundes ausgegangen ohne diesen rechtlich näher zu qualifizieren. Dem Bf sei es auf Grund der erst einen Tag vor dem zur Mikrozensus-S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs1 idF 1987/516 ;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 90/04/0027 1 Stammrechtssatz Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften trifft einen Gewerbeinhaber (oder eine ihm hinsichtlich der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit gleichgestellte Person) dann, wen... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck (der belangten Behörde) vom 10. September 1990 wurde dem Beschwerdeführer - einem türkischen Staatsangehörigen - die Erteilung des von ihm am 17. April 1990 beantragten Sichtvermerkes für mehrmalige Wiedereinreisen gemäß § 25 Abs. 3 lit. e Paßgesetz 1969 versagt. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer beziehe auf Grund des Bescheides des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 26. Juli 1990 gemäß den... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25 Abs3 lite;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 25 Abs 3 lit e PaßG umschriebene Annahme setzt nicht voraus, daß dem Sichtvermerkswerber in diesem Zusammenhang schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990190566.X04 Im RIS se... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 25 Abs. 1 und 2 des Paßgesetzes 1969, BGBl. Nr. 422, (PaßG) die Erteilung eines "befristeten Sichtvermerkes (Aufenthaltsberechtigung)" versagt. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß sich der Beschwerdeführer seit 1. Februar 1991 ständig in Österreich aufhalte. Er sei mit einem gültigen Sichtvermerk für Deutschland "gemäß der Ausnahmeregelung, BGBl. Nr. 222/90," s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung nach § 14b Abs. 1 Z. 4 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z. 1 des Fremdenpolizeigesetzes mit einer Geldstrafe von S 1.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) bestraft, weil sie sich vom 4. September 1990 bis zum 31. Oktober 1990 unter einer näher bezeichneten Anschrift in Hohenems nicht rechtmäßig im österreichischen Bundesgebiet aufgehalten habe, da sie nicht im Besitz einer gülti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: PaßG 1969 §25 Abs1;PaßG 1969 §25 Abs2;PaßG 1969 §25 Abs3 litd;PaßG 1969;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Es ist Sache des Fremden, sich vor der Einreise in das Bundesgebiet über die maßgebliche Rechtslage zu erkundigen (Hinweis E 17.2.1992, 91/19/0328). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Es ist Sache des Fremden, sich schon vor der Einreise nach Österreich auf geeignete Weise über die maßgebliche Rechtslage zu erkundigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991190328.X03 Im R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14b Abs1 Z4;FrPolG 1954 §2 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Übertretung nach § 14b Abs 1 Z 4 FrPolG iVm § 2 Abs 1 Z 1 FrPolG stellt mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache keinen Entschuldigungsgrund dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991190328.X02 ... mehr lesen...
Die Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 13. Dezember 1990, Zl. 89/06/0114, zu entnehmen: Mit diesem Erkenntnis wurde der im ersten Rechtsgang erlassene Berufungsbescheid der belangten Behörde hinsichtlich des Schuldspruches (einer Übertretung gemäß § 28 Abs. 1 lit. b des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes begangen durch die Errichtung von vier Plakattafeln ohne Einholung einer Bewilligung nach dem Salzburger Ortsbildschutzgesetz) bestätigt, im Aus... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn keine der Zahl der Geschäftsfälle - hier verfügt das Unternehmen über "tausende Werbetafeln" - adäquaten Vorkehrungen gegen die Versäumung der bei der Behörde erforderlichen Schritte getroffen wurden (im konkreten Fall: Unterlassung de... mehr lesen...
Index: L80405 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: OrtsbildschutzG Slbg 1975 §28 Abs1 litb;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das von der Behörde angenommene Ausmaß des Verschuldens (im konkreten Fall: an Vorsatz heranreichende "gröbste Fahrlässigkeit") kann nicht schon aus der Gesetzeskenntnis abgeleitet werden, da auch die Kenntnis gesetzlicher Bestimmungen nich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 25. Juli 1989 in einem näher bezeichneten Fleischhauerbetrieb grob fahrlässig untaugliches Fleisch, nämlich 20 Schweinehälften, von denen die Augen nicht entfernt wurden, als tauglich erklärt. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 50 Z. 9 des Fleischuntersuchungsgesetzes in Verbindung mit § 23 der Fleischuntersuchungsverordnung begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (E... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: FleischUG 1982 §50 Z9;FleischUV 1984 §23;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Es ist zweifellos als grob fahrlässig anzusehen, wenn ein Fleischuntersuchungstierarzt übersieht, daß bei den von ihm untersuchten Schweinehälften die Augen noch nicht entfernt worden sind. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 23. August 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 74 Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 lit. b und § 8 lit. g des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) schuldig erkannt. Die ihm zur Last gelegte Tat wurde im Sinne des § 44a lit. a VStG wie folgt umschrieben: "Er habe es als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der 'S-Gesellscha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs2 Z1;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0185 1 Stammrechtssatz Die Erteilung von Anweisungen an einen verläßlichen Arbeitnehmer reicht selbst dann, wenn von diesem die anstandslose Besorgung der ihm übertragenen Obliegenheiten erwartet werden kann, zu der dem Arbeitgeber angesichts der Wertung der ihm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 5. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, sich am 13. Februar 1990 um 14.35 Uhr am Gendarmerieposten Mattersburg gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert zu haben, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl habe vermutet werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Jänner 1991, Zl. 11-75 Ma 35-90, wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung des § 103 Abs. 1 in Verbindung mit § 101 Abs. 1 lit. a KFG bestraft, weil er als handelsrechtlicher Verantwortlicher des Zulassungsbesitzers, der Firma M-GesmbH & Co KG in G, nicht dafür gesorgt habe, daß das dem Kennzeichen nach bestimmte Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften des Kraftfahrgeset... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Inhaber eines mit der Firma bezeichneten Unternehmens, Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 25. September 1990, zugestellt am 3. Oktober 1990, innerhalb der Frist von zwei Wochen vollständig Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug am 13. September 1990 um 6.52 Uhr a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges trotz vollstreckbaren Bescheides vom 18. April 1990, mit dem die Zulassung des gegenständlichen Kraftfahrzeuges aufgehoben worden sei und der am 23. April 1990 zugestellt worden sei, bis zum 1. Mai 1990 unterlassen, den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei am 16. November 1988 um 4.40 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzug auf einer näher beschriebenen Stelle der A 14 an einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle nicht ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl er dem Geschädigten seinen Namen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Juni 1989 um 0.55 Uhr einen Pkw an einem bestimmten Ort in Bad Fischau gelenkt und sich anschließend um 1.40 Uhr auf einem bestimmten Gendarmerieposten gegenüber einem von der Behörde zur Vornahme des Alkotestes ermächtigten Gendarmeriebeamten geweigert, die Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl von diesem wegen starken Alkoholgeruches der Atemluft, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 12. Oktober 1988, zugestellt am 28. Oktober 1988, bekanntzugeben, wer dieses Kraftfahrzeug am 1. Oktober 1988 um 8.07 Uhr an einem näher beschriebenen Ort gelenkt habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 8. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 31. August 1989 um 18.08 Uhr in Wien V, Reinprechtsdorferstraße 17, Fahrtrichtung Matzleinsdorferplatz, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und das von einem Sicherheitswachebeamten deutlich sichtbar gegebene Haltezeichen nicht beachtet zu haben, indem er ohne anzuhalten weitergefahren sei und somit der Aufforderung zum Anhalten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine in sich widersprüchliche oder unklare Auskunft entspricht nicht der Vorschrift des § 103 Abs 2 KFG (hier hatte der Lenker einerseits ausgeschlossen, daß er zur angefragten Zeit das Fahrzeug gelenkt habe, anderseits sich - implizit - als Lenker bezeichnet). European Case Law Identif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 5 Abs 1 erster Satz VStG reicht für die Verwirklichung der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 litb iVm § 5 Abs 2 StVO die Schuldform der Fahrlässigkeit aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020074.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/27 89/04/0226 7 Stammrechtssatz Im Falle eines Ungehorsamsdeliktes tritt insofern eine Umkehrung der Beweislast ein, als die Beh lediglich die Beweislast hins der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes trifft, während es Sache des Täters ist, glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §97 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zur Erfüllung des objektiven Tatbestandes des § 97 Abs 5 StVO genügt die objektive Wahrnehmbarkeit des Haltezeichens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020062.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/16 91/03/0178 3 Stammrechtssatz Da es sich bei der Übertretung des § 103 Abs 2 KFG um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG handelt, bei dem der Täter glaubhaft zu machen hat, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschri... mehr lesen...