Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Daß festgestellte Verstöße gegen das AZG nur "einen geringen Prozentsatz" ausmachen, läßt nicht den Schluß auf eine wirksame Kontrolle zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190150.X02 Im RIS seit 24.07.1991 Zuletzt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da es sich bei der Verwaltungsübertretung nach § 11 Abs 1 erster Satz AZG um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG handelt (Hinweis E 2.4.1990, 90/19/0071), trifft den Besch die Pflicht zur Glaubhaftmachung, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Dazu beda... mehr lesen...
I. 1. Unter dem Datum 1. Februar 1990 erging an den nunmehrigen Beschwerdeführer ein Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 1./8. Bezirk, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als Vorstandsmitglied und sohin im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der X AG zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber in Wien 11, Y-Straße, I.) den Lenker Gottfried V am 27.4.1989 mit einer Einsatzzeit von mehr als 12 Stunden, nämlich 13 Std. 10 Min. zu... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis des magistratischen Bezirksamtes für den 10. Bezirk vom 18. Dezember 1989 war die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) schuldig erkannt worden, sie habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes 1950 der als Arbeitgeber fungierenden X Warenhandels GmbH zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in Wien 10., Y-Str.", in Ans... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse vom 2. April 1990, Zl. 90/19/0071, und vom 19. November 1990, Zl. 90/19/0450, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren gab die belangte Behörde mit Bescheid vom 28. März 1991 der Berufung des Beschwerdeführers bezüglich der Ziffern 1) a), 2) a), 4) a), 5) a) - hier abgesehen von der Tatanlastung 1. März 1987 -, 6) a), 7) a), 8) a) und 9) a) des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses neuerlich keine Folge und schrieb diesbezüglich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AZG §11 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Verstoß gegen § 11 Abs 1 AZG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, wobei der Nachweis der Erfüllung des objektiven Tatbestandes von der Behörde zu führen ist (Hinweis E 2.4.1990, 90/19/0071). Allerdings entspricht es auch der Rechtsprechung des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §15;AZG §16 Abs2;AZG §28 Abs1;AZG;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet der Besch (hier: Vorstandsmitglied einer AG), daß er mit der Schaffung eines Kontrollsystems (dreier Kontrollinstanzen), der Anordnung entsprechender Sanktionen und der Ausübung der Oberaufsicht über die an der Spitze der Kontrollinstitutionen stehe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §7 Abs1;AZG;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Besch als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer GmbH die Einrichtung eines Kontrollsystems dargetan, dessen wesentliche Merkmale in der hierarchischen Gliederung der Verantwortungsträger und der Kontroll... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen vier Bescheiden des Landeshauptmannes von Vorarlberg wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Gewerbeinhaber des Mietwagen-Gewerbes, wie zu einer im jeweiligen Bescheid angeführten Zeit auf einem bestimmten Ort festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Mietwagen in Verwendung gehabt - in allen Fällen wurde ein Fahrgast befördert -, obwohl das Mietwagenfahrzeug - im Bes... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, die namentlich genannte Person habe am 24. April 1990 um 13.50 Uhr den mit Fertigbeton beladenen, dem Kennzeichen nach bestimmten LKW auf einer bestimmten Straßenstelle gelenkt, wobei festgestellt worden sei, daß das höchste zulässige Gesamtgewicht von 22 t durch die Beladung um 4.400 kg überschritten worden sei; der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als verantwortliches Organ des Zulassungsbesitz... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 VStG 1950 strafrechtlich Verantwortlicher der bezeichneten Gesellschaft m.b.H. als Zulassungsbesitzer des dem Kennzeichen nach bestimmten LKW unterlassen, dafür Sorge zu tragen, daß die Beladung den Vorschriften der einschlägigen Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 entspricht, zumal anläßlich einer am 25. Augu... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung sprach mit Straferkenntnis vom 4. Juli 1989 aus, der Beschwerdeführer habe am 8. November 1988 um ca. 12.00 Uhr mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten und mit Dieselkraftstoff beladenen Tankwagenzug auf der Südautobahn A 2 von Wien kommend in Richtung Graz gelenkt. Bei der unweit des Baukm 113.1, Gemeindegebiet St. Johann i.d. Haide, Bezirk Hartberg, durchgeführten Gefahrengutkontrolle sei festgestellt worden, daß 1.) die ADR-Eintragung im B... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 25. September 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1989 um 17.40 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges auf der Turracher Straße in Moosburg auf Höhe des Friedhofes bei km. 13,6 die Fahrgeschwindigkeit nicht den durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen angepaßt, indem er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 48 km/h überschritten habe. Der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGSt §32 Abs1 Z2;GGSt §42 Abs2 Z11;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Einem Berufskraftfahrer ist durchaus zuzumuten, eine - im übrigen keineswegs geringfügige - Überladung von 3800 kg sofort festzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990030205.X02 Im RIS seit 28.01.2002 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0142
90/03/0143
90/03/0144
Rechtssatz: Die Rechtsauskunft eines Behördenorgans kann auf die Beurteilung der Schuldfrage Einfluß ausüben; eine unrichtige Auskunft von einem Organ der zuständigen Behörde vermag Straflosigkeit nach § 5 Abs 2 VStG zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGSt §32 Abs1 Z2;GGSt §42 Abs2 Z11;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Kommt der Lenker seiner Pflicht, sich über eine dem Gesetz entsprechende Beladung des Fahrzeuges zumutbar zu überzeugen, nicht hinreichend nach, fällt ihm dies als Verschulden zur Last (hier Überladung von nahezu 4 t). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/17 89/03/0165 1 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung des § 103 Abs 1 KFG handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt (Hinweis E 8.4.1987, 85/03/0112). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: In Anbetracht des Vorliegens noch nicht getilgter Vorstrafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, was den Besch nicht abhielt, durch Jahre hindurch immer wieder Geschwindigkeitsüberschreitungen zu begehen, ist der dem Besch von der Behörde unterstellte Verschuldensgra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/03/0231 3 Stammrechtssatz Die im § 103 Abs 1 Z 1 KFG normierte Sorgfaltspflicht verlangt nicht, daß der Zulassungsbesitzer selbst jede Beladung überprüft, ob sie dem Gesetz und den darauf gegründeten Verordnungen entspricht. Der Zulassungsbesitzer hat aber n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/02/0145 4 Stammrechtssatz Mit der bloßen Behauptung nicht näher präzisierter Überprüfungen der Beladung kann nicht glaubhaft gemacht werden, daß den Beschwerdeführer an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 12. Februar 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil sie am 8. September 1989 um 21.30 Uhr "in Wien 14, Hadikgasse-Kennedybrücke" als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen sei und es unterlassen habe, die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall ohne unnötigen Aufschub ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 1. März 1991 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 bestraft, weil sie es am 28. August 1990 um 10.00 Uhr in Wien XVIII., "Währingerstr. unter der Trasse der S 45" als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges, mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang stehend, unterlassen habe, diesen Verkehrsunfall ohne unnötig... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 24. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 18. August 1990 um 7.24 Uhr in Wien 19, Salmannsdorfer Straße 10, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Autobusses beim Vorbeifahren an einem parkenden Fahrzeug nicht einen entsprechenden seitlichen Abstand zu diesem Fahrzeug eingehalten, weil er dieses mit der rechten Hinterseite seines Fahrzeu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §15 Abs4;StVO 1960 §17 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Erkennt der Lenker eines Fahrzeuges (hier: Autobus), daß die Straßenbreite ein Vorbeifahren seines Fahrzeuges an parkenden Fahrzeugen nicht gefahrlos ermöglicht, oder muß er dies bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit erkennen, so muß er vom Befahren dieser Straßenstelle Abstand nehmen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Den Lenker eines Fahrzeuges trifft in bestimmten - etwa in riskanten - Verkehrssituationen die Verpflichtung, erhöhtes Augenmerk darauf zu richten, ob sein Fahrmanöver zu einem Verkehrsunfall geführt hat oder ohne Folgen geblieben ist, weshalb er gegebenenfalls das Geschehen hinter ihm im Rückspiegel sei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0039 1 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch bei gehöriger Aufmerksamkeit objektive Umstände ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 11. Juli 1990 hat das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der S-GmbH (§ 9 VStG) wegen Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs.1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz: AuslBG) eine Geldstrafe von S 10.000,-- verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß im Gastgewerbebetrieb der genannten Gesellschaft am 13. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten (BH) vom 20. April 1990 wurde dem Beschwerdeführer auf Grund einer Gendarmerieanzeige und ergänzender Ermittlungen vorgeworfen, er habe in der vom 5. Juni bis zum 14. Juni 1989 in Ardagger den polnischen Staatsbürger Benedykt J und in der Zeit vom 12. Juni bis zum 14. Juni 1989 überdies die jugoslawischen Staatsbürger Belak I, Alarva S, Ladan M und Ivan P (mit Bauarbeiten) beschäftigt, obwohl für diese Ausländer weder eine Besch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 11. Juli 1990 hat das Magistratische Bezirksamt für den 9. Bezirk in Wien über den Beschwerdeführer als das nach außen berufene Organ der R-GmbH (§ 9 VStG) wegen Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs.1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 idF des BGBl. Nr. 231/1988, kurz: AuslBG) eine Geldstrafe von S 20.000,-- verhängt, weil er es zu verantworten habe, daß im Gastgewerbebetrieb der genannten Gesellschaft 1) am 1... mehr lesen...