Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Arbeitgeber des Walter E. zu verantworten, daß dieser als Lenker des Lkw-Zuges mit dem genannten Kennzeichen in der Zeit vom 19. Mai 1987, 6.36 Uhr, bis 20. Mai 1987, 2.21 Uhr, 1) Lenkzeiten und sonstige Arbeitszeiten am Fahrzeug zugebracht und dabei die gemäß § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz zulässige Einsatzzeit von 12 Stunden um 7 Stunden und 45 Minuten überschritten h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §14 Abs1;FrPolG 1954 §2 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 14 Abs 1 in Verbindung mit § 2 Abs 1 FrPolG (idF vor der Novelle 1990/196) handelt es sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, sodaß es dem Betraften oblegen wäre, glaubhaft zu machen, daß ihm an der V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16 Abs3;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/19/0439
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 16 Abs 3 AZG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0227). Schlagworte Andere Einzelfragen in besonder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/11/0087 E 30. März 1982 VwSlg 10692 A/1982 RS 4 Stammrechtssatz Nach ständiger Judikatur des VwGH darf bei der Annahme einer grundsätzlichen Verantwortung des Arbeitgebers für die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehenden Verwaltungsübertretungen nicht übersehen werden, dass die im heutigen Wirtschaftsleben notwendige Arbeits... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §84 Abs1;AAV §85 Abs1;AAV §86 Abs1;AAV §87 Abs1;AVG §37;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wurde ein Verwaltungsstrafverfahren (hier: wegen Übertretung der AAV), in dem das Straferkenntnis an den Geschäftsführer der X-HandelsGmbH gerichtet ist, für diesen Geschäftsführer nicht erkennbar als Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn als Geschäftsführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Auch wenn für die belangte Behörde aus mehreren den Bf (hier: handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH) betreffenden vorangangenen Verwaltungsverfahren entnehmbar gewesen wäre, welche organisatorische Maßnahmen der Bf in seinem Unternehmen ... mehr lesen...
1.1. Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt, hat gegenüber dem Beschwerdeführer ein mit 1. Juni 1989 datiertes Straferkenntnis mit folgendem Spruch: erlassen: "Sie haben am 9. September 1988 um 23.45 Uhr in Wien n1, X-Gasse 8 1) durch ein Verhalten, das Ärgernis zu erregen geeignet war und auch erregt hat, die Ordnung an einem öffentlichen Orte gestört, nämlich durch Spielen der Musikanlage, 2) durch lautes Spielen der Musikanlage ungebührlicherweise s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 1. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 8. September 1988 um 16.52 Uhr in Wien 4, A-Straße 4, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt habe, "an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt" gewesen sei und es unterlassen habe, "ohne unnötigen Aufschub die näch... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig erkannt. Laut Begründung: nahm die belangte Behörde als erwiesen an, der Beschwerdeführer habe von einem zum Geradeausfahren gekennzeichneten Fahrstreifen aus abrupt und ohne auf Hupzeichen eines Kfz-Lenkers (des Aufforderers) zu achten, der den r... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 1. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 8. September 1988 um 16.52 Uhr in Wien 4, A-Straße 4, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt habe, "an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt" gewesen sei und es unterlassen habe, "ohne unnötigen Aufschub die näch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 9. März 1990 wurde die Beschwerdeführerin (im Teil II. des Spruches) der Übertretung nach § 4 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil sie am 28. September 1988 gegen 18.30 Uhr an einem näher bezeichneten Tatort in X bei einem Verkehrsunfall "mit verletzten Personen" als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die nächste Polizei- oder Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 idF 1983/174;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Kommt der Lenker eines Motorfahrrades bei einem von einer anderen Person verursachten Unfall zu Sturz, so muß schon deshalb mit Verletzungen gerechnet werden, auch wenn diese nicht äußerlich erkennbar gewesen sind (Hinweis E 11.5.1984, 83/02/0515). Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2 idF 1983/174;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Für die Bestrafung wegen Übertretung nach § 4 Abs 2 StVO genügt, daß dem Besch die unfallbedingte Verletzung einer anderen Person bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bewußt werden müssen (Hinweis E 5.12.1977, 2011/77, VwSlg 9449 A/1977). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch bei gehöriger Aufmerksamkeit objektive Umstände zu Bewußtsein hätten kommen müssen, aus denen er die Möglichkeit ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Ein Kfz-Lenker hat bei und nach riskanten Fahrmanövern - wozu zweifellos ein Fahrstreifenwechsel von einem zum Geradeausfahren gekennzeichneten Fahrstreifen aus auf einen zum Rechtsabbiegen gekennzeichneten Fahrtstreifen zählt - ua im Rückspiegel seines Kraftfahrzeuges das Geschehen hinter i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Der Lenker eines Fahrzeuges hat den Geschehnissen um sein Fahrzeug seine volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ein Blick in den Rückspiegel ist in bestimmten Verkehrssituationen geboten. Muß dem Lenker schon auf Grund seines gefahrengeneigten Fahrverhaltens bewußt sein, daß er dadurc... mehr lesen...
Index: L40019 Anstandsverletzung Lärmerregung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art8/Wr Fall2 Lärmerregung;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/10/0226
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach Art 8 zweiter Fall EGVG handelt es sich um ein Erfolgsdelikt, sodaß die Behörde gemäß § 5 Abs 1 erster Satz VStG dem Täter nicht nur... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 16. Jänner 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 30. November 1988 an der Ostfassade des Hauses X-Straße 5 und an der Westfassade des Hauses Y-Gasse 1 bewilligungspflichtige Ankündigungsanlagen angebracht, bzw. gemäß § 9 VStG als Verantwortliche anbringen lassen, ohne hiezu eine Bewilligung nach dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz zu besitzen. Sie habe dadurch die §§ 6 und 7 des Kärntner Or... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß der Besch nach Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens Schritte unternommen hat, um weitere Verwaltungsübertretungen zu vermeiden, kommt keine rechtliche Bedeutung zu. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ;VwRallg;
Rechtssatz: Bei einem Ungehorsamsdelikt hat der Täter glaubhaft zu machen, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Es besteht daher in solchen Fällen von vornherein die allerdings widerlegbare Vermutung eines Verschuldens (in Form fahrlässigen Verhalte... mehr lesen...
Index: L80402 Altstadterhaltung Ortsbildschutz KärntenL82000 Bauordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauRallg;OrtsbildpflegeG Krnt 1979 §6 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Das bewilligungslose Errichten bewilligungspflichtiger Ankündigungsanlagen stellt, ähnlich wie das Errichten bewilligungspflichtiger baulicher Anlagen ohne die erforderliche Baubewilligung, ein Ungehorsamsdelikt dar, weil zum Tatbestand einer s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §5 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0017 E 24. Mai 1989 VwSlg 12936 A/1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Glaubhaftmachung mangelnden Verschuldens iSd § 5 Abs 1 VStG bedeutet, daß die Behörde von der Wahrscheinlichkeit und nicht (mehr, wie nach der früheren Rechtslage) von der Richtigkeit des Vorliegens e... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer ergangene Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 18. August 1989 enthält folgenden Spruch: "Das Arbeitsinspektorat Graz hat am 20.4.1989 bei einer Überprüfung der Baustelle G., A.-Straße, festgestellt, daß bei folgenden Dienstnehmern der "S. Gesellschaft m.b.H." die Arbeitszeit von maximal zehn Stunden täglich überschritten wurde: 1.) L.H., am 29.3.1989, 10 Stunden, 30 Minuten, am 5.4.1989, 13 Stunden, a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. April 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Arbeitgeber von zwei namentlich genannten Kraftfahrern unterlassen, für die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes Sorge zu tragen, zumal anläßlich einer am 23. März 1989 durchgeführten Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat Graz festgestellt worden sei, daß die nachfolgend angeführten Arbeitnehmer die zulässige gesamte Le... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §11 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §9;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Strafen für die einzelnen Taten kommt es nicht auf den Unrechtsgehalt des Gesamtverhaltens des Täters, sondern auf den der jeweiligen Übertretung an. Es ist daher im konkreten Fall auf das Ausm der Arbeitszeitüberschreitungen bei jedem einzelnen Delikt abzus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0026 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Gerade deshalb, weil in der Regel eine unmittelbare Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch Lenker seitens des Arbeitgebers nicht zumutbar ist, kommt der Verpflichtung des Arbeitgebers, ein dem konkreten Betri... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen des § 12 Abs 1 erster Satz AZG und des § 14 Abs 2 erster Satz AZG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die bezogenen Verwaltungsvorschriften nichts über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden bestimmen, handelt es si... mehr lesen...
Mit zwei gesonderten Bescheiden des Magistrates der Stadt Wien vom 1. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Geschäftsführer einerseits der Blumenmarkt GesmbH und andererseits der Blumenland-GesmbH für den Marktstand in Wien, jeweils die Marktgebühr für Oktober 1987, fällig gewesen am 15. Oktober 1987, bis zum 20. Oktober 1987 nicht entrichtet und bis dahin auch die Gründe: für die Nichtentrichtung der Abgabe der Abgabenbehörde nicht beka... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LAO Wr 1962 §251 Abs1 lita;VStG §5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 360; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/06 89/17/0002 3 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübeertretung nach § 251 Abs1 lit a Wr LAO handelt es sich nicht um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 15. Juni 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Zulassungsbesitzer dem XY einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 33.000 kg laut Abwaage mittels Radlastwaagen am 8. Oktober 1987 um 12.00 Uhr zur Lenkung auf der Wörther See Südufer Landesstraße durch den Bereich von Velden, Augsdorferstraße in Höhe des Strkm 19,8 in Richtung Ros... mehr lesen...