RS Vwgh 1991/1/23 90/03/0053

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Veröffentlicht am 23.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 lita;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Weigert sich der auf seine Beteiligung an einem Verkehrsunfall sofort aufmerksam Gemachte, das Schadensereignis zur Kenntnis zu nehmen, so trifft ihn immerhin der Vorwurf der Fahrlässigkeit in Bezug auf die Verletzung der Anhaltepflicht (§ 4 Abs 1 lit a StVO)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030053.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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