RS Vwgh 1991/1/18 90/18/0207

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Veröffentlicht am 18.01.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs1 litb;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ist das Wegräumen eines abgebrochenen, mehrere Meter langen und quer über der Fahrbahn liegenden Teiles eines Telefonmastes dem gem § 4 Abs 1 lit b StVO Besch aus physischen Gründen nicht möglich, so ist eine Bestrafung nach dieser Bestimmung unzulässig.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180207.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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