Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §45 Abs1 idF 2013/I/033;VwGVG 2014 §50;
Rechtssatz: Die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens hat gemäß § 45 Abs. 1 VStG durch das Verwaltungsgericht in Beschlussform zu ergehen. Das Vergreifen in der Form (Erkenntnis statt Beschluss) steht einer Erledigung (durch den VwGH) nicht entgegen, zumal die für das Revisionsverfahren geltenden Vorschriften grundsätzlich au... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 17. Juli 2013 wurde der Revisionswerber als gewerberechtlicher Geschäftsführer des Unternehmens T GmbH dreier Übertretungen des Güterbeförderungsgesetzes 1995, BGBl Nr 593/1995 (GütbefG), für schuldig erkannt und über ihn - für jede dieser Übertretungen auf Grundlage des § 23 Abs 1 und Abs 4 GütbefG - eine Geldstrafe von EUR 363,-- (im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von je 16 Stunden) verhäng... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2013/I/033;VwRallg; VStG § 21 gültig von 20.04.2002 bis 30.06.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 21 gültig von 01.02.1991 bis 19.04.2002 VStG § 45 heute ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1 Abs2; VStG §21; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2013/I/033; VStG § 1 heute VStG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 1 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: AVRAG 1993 §7i Abs4; VStG §21; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2013/I/033; VStG § 21 gültig von 20.04.2002 bis 30.06.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 21 gültig von 01.02.1991 bis 19.04.2002 VStG § 45 he... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich (Verwaltungsgericht) vom 11. April 2014 wurde der Revisionswerber für schuldig erkannt, er habe es als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der j-GmbH mit näher genanntem Sitz in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer zu verantworten, dass die Gesellschaft als Arbeitgeberin folgende Übertretung begangen habe: Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich (Verw... mehr lesen...
I. Das Landespolizeikommando Salzburg erstattete u.a. gegen die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: MP) an die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (im Folgenden: BH) die Anzeige vom 21. Dezember 2009 wegen des Verdachtes der illegalen Verbringung von Abfällen im Sinn der EG-VerbringungsV mit der Sachverhaltsdarstellung, dass der Lenker eines näher bezeichneten Kraftwagenzuges der R. GmbH am 14. Dezember 2009 anlässlich der versuchten Ausreise nach Deutschland am Grenzübergang Saa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24; VStG §44a Z1; VStG §44a Z3; VStG §44a; VStG §45 Abs1 Z3; VwGG §34 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; VStG § 24 heute VStG § 24 gültig ab 15.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §45 Abs1 idF 2013/I/033; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2013/I/033; VStG § 45 heute VStG § 45 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 45 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §45 Abs1 idF 2013/I/033; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2013/I/033; VStG § 45 heute VStG § 45 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 45 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2013/I/033;VwRallg; VStG § 21 gültig von 20.04.2002 bis 30.06.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 21 gültig von 01.02.1991 bis 19.04.2002 VStG § 45 heute ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid stellte die belangte Behörde das mit Privatanklage des Revisionswerbers vom 27. November 2012 nach dem NÖ Polizeistrafgesetz eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren, in dem seinem Bruder vorgeworfen wurde, dass er den Revisionswerber am 27. November 2012 mit den Worten "Leck mich am Arsch" beschimpft und dadurch eine Ehrenkränkung begangen habe, gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG ein, "da die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Re... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid stellte die belangte Behörde das mit Privatanklage des Revisionswerbers vom 27. November 2012 nach dem NÖ Polizeistrafgesetz eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren, in dem seinem Bruder vorgeworfen wurde, dass er den Revisionswerber am 27. November 2012 mit den Worten "Leck mich am Arsch" beschimpft und dadurch eine Ehrenkränkung begangen habe, gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG ein, "da die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Re... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung "gemäß §§ 23 Abs. 1 Z 8, 9 Abs. 1 und 7 Abs. 1 Z 1 Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung "gemäß Paragraphen 23, Absatz eins, Ziffer 8,, 9 Absatz eins, und 7 Absatz eins, Ziffer eins Güterbeförderungsgesetzes 1995" (GütbefG) für schuldig erkannt und es wurde über sie eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.453,-- (E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4; VStG §21 Abs1; VStG §45 Abs1 idF 2013/I/033; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2013/I/033;VwGbk-ÜG 2013 §4 Abs5;VwRallg; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/20... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4; VStG §21 Abs1; VStG §45 Abs1 idF 2013/I/033; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2013/I/033;VwGbk-ÜG 2013 §4 Abs5;VwRallg; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/20... mehr lesen...
Bei der vorliegenden Rechtssache handelt es sich auf Grund der am 22. November 2013 erfolgten Zustellung des angefochtenen Bescheides an den Beschwerdeführer (nunmehr Revisionswerber) um einen Übergangsfall iSd § 4 Abs. 1 letzten Satzes VwGbk-ÜG, sodass die am 19. Dezember 2013 zur Post gegebene Beschwerde als Revision gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 1 B-VG gilt. Für diesen Fall ordnet § 4 Abs. 5 VwGbk-ÜG an, dass eine Revision gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates unzul... mehr lesen...
Bei der vorliegenden Rechtssache handelt es sich auf Grund der am 22. November 2013 erfolgten Zustellung des angefochtenen Bescheides an den Beschwerdeführer (nunmehr Revisionswerber) um einen Übergangsfall iSd § 4 Abs. 1 letzten Satzes VwGbk-ÜG, sodass die am 19. Dezember 2013 zur Post gegebene Beschwerde als Revision gemäß Art. 133 Abs. 1 Z 1 B-VG gilt. Für diesen Fall ordnet § 4 Abs. 5 VwGbk-ÜG an, dass eine Revision gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates unzul... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 7. Februar 2012 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 zur Vertretung nach außen Berufener der G. OEG in Wien zu verantworten, dass es diese Gesellschaft als Dienstgeberin unterlassen habe, die von ihr am 7. Mai 2010 in Wien beschäftigte, nach dem ASVG in der Krankenversicherung pflichtversicherte D.W. vor Arbeitsantritt beim zustän... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden gab die belangte Behörde den Berufungen des Mitbeteiligten gegen näher angeführte Straferkenntnisse der Bundespolizeidirektion Wien, mit welchen der Mitbeteiligte jeweils als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Be GmbH (im Folgenden X GmbH), somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ gemäß § 9 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) einer Übertretung der §§ 2 Abs. 4, 52 Abs. 1 Z. 1 4. Fall Glücksspielgesetz (GSpG) ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 8. August 2012 wurde der Mitbeteiligte als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher genannten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 1 iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn wegen des Veranstaltens von verbotenen Ausspielungen auf zwölf Glücksspielgeräten eine Geldstrafe von EUR 2.000,-- pro Gerät (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 10 Tage) ver... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 24. April 2012 wurde die mitbeteiligte Partei als gemäß § 9 Abs. 1 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ der B GmbH wegen der Zurverfügungstellung der Software zum Betrieb von Wettgeräten an zwei in einem Lokal aufgestellten und Spielern zugänglich gemachten Glücksspielgeräten der Übertretung der §§ 2 Abs. 1 Z 1, 2 und 2 Abs. 2 sowie 2 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 Glücksspielgesetz (GSpG) für s... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 18. Juli 2011 wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 1 iVm § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und 4 und § 3 des Glücksspielgesetzes (GSpG)betreffend mehrere Glücksspielgeräte für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe, sowie im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, ve... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde die Beschwerdeführerin als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer bestimmt bezeichneten Gesellschaft einer Übertretung des § 52 Abs. 1 Z. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 3 GSpG schuldig erkannt und eine Geldstrafe, sowie für den Fall ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid setzte die... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1;GSpG 1989 §52 Abs2; StGB §168; VStG §30 Abs2; VStG §45 Abs1; StGB § 168 heute StGB § 168 gültig ab 01.01.1975 VStG § 30 heute ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 11. Mai 2012, wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der T GmbH der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 4.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 61 Stunden) verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Mitbeteiligten ... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 23. Juli 2012, wurde die Mitbeteiligte als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit Verantwortliche gemäß § 9 Abs. 1 VStG der P GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von EUR 15.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 229 Stunden) verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 23... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 3. Juli 2012, berichtigt mit Bescheid vom 10. Juli 2012, wurde der Mitbeteiligte als "handelsrechtlicher Vertreter gem. § 9 Abs. 1 VStG" der M GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 10.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 152 Stunden) verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - L... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 3. Juli 2012, wurde der Mitbeteiligte als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gem. § 9 Abs. 1 VStG" der A GmbH der Übertretung der "§ 52 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4" des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von EUR 10.000 Euro (Ersatzfreiheitsstrafe von 152 Stunden) verhängt. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz - Land vom 3.... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 27. Juni 2012, 28. Juni 2012 und 19. Juli 2012, wurden die Mitbeteiligten jeweils der Übertretung des § 52 Abs. 2 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) für schuldig erkannt und über sie jeweils Geldstrafen von EUR 2.000 Euro verhängt. 1. Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 27. Juni 2012, 28. Juni 2012 und 19. Juli 2012, wurden die Mitbeteiligten jeweils der Übertretung ... mehr lesen...