Entscheidungen zu § 44a VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 541-570 von 1.866

RS UVS Niederösterreich 2002/08/01 Senat-MI-01-0034

Rechtssatz: Gemäß § 201 Abs 1 GewO unterliegen die Tätigkeiten der Baumeister (§ 202 Abs 1) Zimmerermeister (§ 205 Abs 1), Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher (§ 206 Abs 1) und Brunnenmeister (§ 208 Abs 1) der Bewilligungspflicht. Gemäß § 201 Abs 4 GewO sind die in Abs 1 angeführten Gewerbetreibenden berechtigt, in geringem Umfang mit der Ausführung eigener Arbeiten in unmittelbaren Zusammenhang stehende Arbeiten anderer Gewerbe auch selbst auszuführen. Im... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 01.08.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/25 30.3-49/2002

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 12.08.2000 in T, im und vor dem Gastgewerbebetrieb "Diskothek M", gemeinsam mit T E Gäste angestänkert und dadurch den öffentlichen Anstand verletzt. Der Berufungswerber habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 erster Halbsatz Stmk LGBl 158/75 begangen. Hiefür wurde gemäß § 3 Abs 1 leg cit eine Geldstrafe von ? 21,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 2 Tage und 8 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt und ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/25 30.3-49/2002

Rechtssatz: Eine Anstandsverletzung nach § 1 erster Fall Stmk LGbl 158/75 ist durch den Vorhalt, in einer Diskothek Gäste "angestänkert" zu haben, noch nicht ausreichend konkretisiert. Um das Tatbild der Anstandsverletzung im Sinne des § 44a Z 1 VStG zu umschreiben, müsste im
Spruch: enthalten sein, in welcher Art und Weise das Anstänkern vor sich ging. Schlagworte Anstandsverletzung Konkretisierung Tatbestandsmerkmal stänkern mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.07.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/11 30.9-87/2001

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 30.5.2001 wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe am 18.9.2000 um 15.00 Uhr in G, B - E als Lenker des Taxi 1. obwohl er im Fahrdienst des Taxigewerbes tätig gewesen sei, kein gepflegtes Äußeres aufgewiesen, 2. während des Fahrdienstes der Taxilenkerausweis nicht deutlich sichtbar bzw von außen deutlich sichtbar, innerhalb der Windschutzscheibe angebracht, 3. keine ordnungsgemäße Rechnung ausgefolgt, da das behördliche Kennzeichen des Fah... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/11 30.9-87/2001

Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 19 Abs 1 Stmk BO für den nicht linienmäßigen Personenverkehr ist nicht nur die Feststellung, dass ein im Fahrdienst befindlicher Taxilenker kein gepflegtes Äußeres aufgewiesen habe, sondern auch die Konkretisierung der betreffenden
Gründe: . Schlagworte Taxilenker Äußeres ungepflegt Konkretisierung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.07.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/09 30.15-82/2001

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die umseitig wiedergegebene Übertretung der Grazer Straßenmusikverordnung zur Last gelegt und über ihn eine Geldstrafe von S 500,-- (? 36,34) verhängt. In seiner dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung machte der Berufungswerber Spruchmängel geltend. Der Tatort sei im angefochtenen Straferkenntnis nicht präzise umschrieben, er habe nicht direkt vor dem Juweliergeschäft W gespielt, sondern in dem GVB-Wartehäuschen vor dem Ge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/09 30.15-82/2001

Rechtssatz: Um musikalische Darbietungen auf der Straße für die betroffenen Anrainer in einem zumutbaren Ausmaß zu halten, bestimmt § 3 Abs 2 Grazer StraßenmusikVO, dass Straßenmusiker ihren Spielort spätestens nach einer Stunde wechseln müssen, wobei der neue Spielort vom alten zumindest 50 m entfernt sein muss. Zwar regelt die Verordnung nicht exakt, wann der Straßenmusiker nach einem Ortswechsel wieder auf den früheren Spielort zurückkehren kann. Unter Bedachtnahme auf den Schutzzweck k... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.07.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/04 30.10-100/2001

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zu Punkt 2.) zur Last gelegt, er habe als bestellter Beauftragter für den Bereich Fuhrpark usw und somit Verantwortlicher für die Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen der S-T GesmbH mit Sitz in G, nicht dafür gesorgt, dass vor Fahrtantritt der LKW mit amtlichen Kennzeichen der Marke V, den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen entsprochen habe, weil vorbezeichneter LKW am 14.3.2001, um 09.50 Uhr, in L, a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/04 30.10-100/2001

Rechtssatz: Die Verfolgungshandlungen, wonach "das Cellon des rechten Rückfahrscheinwerfers gebrochen gewesen sei und daher nicht vor äußeren Witterungseinflüssen ausreichend geschützt war", lässt keinen konkreten Tatvorwurf im Sinne der vorgeworfenen Übertretung nach § 14 Abs 2 KFG erkennen, wonach der Rückfahrscheinwerfer nicht funktioniert bzw nicht weißes Licht ausgestrahlt hätte. Vergleiche hiezu zB die zu § 19 KFG und § 15a KDV für verbindlich erklärte Regelung Nr. 6 BGBL Nr. 176/197... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.07.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/02 30.1-6/2002

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe im Außenbereich in G durch Verwenden eines lauten Staubsaugers am 2.7.2001 in der Zeit von 19.50 bis 20.30 Uhr lärmerzeugende Arbeiten durchgeführt. Sie habe dadurch §§ 4 und 1 der Grazer Immissionsschutzverordnung 1998 verletzt und wurde über sie eine Geldstrafe von ? 37,--, im Uneinbringlichkeitsfall 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Der Unabhängige Verwaltungssenat... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 02.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/02 30.1-6/2002

Rechtssatz: Nach § 1 der Grazer ImmissionsschutzVO sind alle im Hauswesen anfallenden lärmerzeugenden Arbeiten zu bestimmten Zeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden verboten. In einem Straferkenntnis wurde als Ort der verbotenen Verwendung eines lärmerzeugenden Staubsaugers der "Außenbereich in Graz, B.Weg 15" angeführt. Jedoch kennt die Verordnung den Begriff "Außenbereich" nicht, sodass sie Arbeiten in diesem Bereich nur dann untersagt, sofern es sich um Höfe oder Gärten handelt. Der Außenb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 02.07.2002

RS UVS Kärnten 2002/06/27 KUVS-404/4/2002

Rechtssatz: Wird jemand der Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt, so ist im
Spruch: auch konkret - unter Angabe von Zeit, Ort und Inhalt der Handlung - das als Anstiftung gewertete Verhalten zu umschreiben. Der
Spruch: hat somit, um den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG gerecht zu werden, die Tatzeit hinsichtlich der Regelung der Anstiftung anzuführen. Es empfiehlt sich allerdings auch eine zeitliche Konkretisierung der vom unmittelbaren Täter begangenen Tat. Der Tatort... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.06.2002

RS UVS Burgenland 2002/06/18 003/06/02034

Rechtssatz: Dem Beschuldigten wurde - als handelsrechtlichem Geschäftsführer und somit zur Vertretung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach außen Berufenem - zur Last gelegt, nicht für das ordnungsgemäße Funktionieren und die richtige Verwendung des Kontrollgerätes gesorgt zu haben. Dabei handelt es sich um ein Unterlassungsdelikt, wurde ihm doch vorgeworfen, bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen nicht getroffen zu haben. Bei einem solchen Delikten ist der Tatort dort anz... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 18.06.2002

TE UVS Steiermark 2002/06/13 30.12-70/2001

Laut Straferkenntnis hat die Beschuldigte folgende Tat zu verantworten: Tatzeit: 17.08.2000 Anlässlich einer am 17.08.2000 im Bereich der von Ihnen betriebenen R Sch Hütte" durchgeführten lebensmittelpolizeilichen Reversion wurde folgendes festgestellt: 1. Übertretung Die Betriebsführung war in hygienischer Hinsicht keinesfalls zufriedenstellend, da die Arbeitsflächen zum Teil nicht abwaschbar waren, Putzwerkzeug in der Küche gelagert wurde, zwei Hunde auf dem Küchenboden liegend vorgefund... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 13.06.2002

RS UVS Steiermark 2002/06/13 30.12-70/2001

Rechtssatz: Die Lagerung von Putzwerkzeug in der Küche einer Schutzhütte widerspricht keiner Vorschrift der - für Lebensmittelunternehmen geltenden - LebensmittelhygieneV. Eine Verletzung der subsidiär anzuwendenden Hygienebestimmung nach § 20 LMG würde als wesentliches Tatbestandsmerkmal voraussetzen, dass durch die Lagerung des Putzwerkzeuges in der Küche eine hygienisch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln vorlag, die in Verkehr gebracht werden. Da dieses Tatbestandsmerkmal inner... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 13.06.2002

TE UVS Niederösterreich 2002/06/07 Senat-MI-01-0032

Die Bezirkshauptmannschaft X verhängte über die Berufungswerberin mit Straferkenntnis vom 25.4.2001, Zl 3-****-00, eine Geldstrafe in der Höhe von S 5000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 3 Tage) wegen Übertretung des § 37 Abs 1 Z 1 der NÖ Bauordnung 1996. Es wird ihr angelastet, sie habe ein konsensloses Bauvorhaben, nämlich eine ?Fundamentplatte mit Eisenkonstruktion samt 4 Weinlagertanks (bauliche Anlage iSd § 14 NÖ BauO)? benützt.   Die Beschuldigte hat dagegen rechtzeitig berufen.   Der Unab... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 07.06.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/06/07 Senat-MI-01-0032

Rechtssatz: Bewilligungspflicht besteht nur bei der Errichtung und solchen baulichen Anlagen, durch welche Gefahren für Personen oder Sachen oder ein Widerspruch zum Ortsbild entstehen oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 07.06.2002

TE UVS Tirol 2002/06/04 2002/K10/001-12

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 01.07.2001 um 21.33 Uhr im Bezirkskrankenhaus Hall in Tirol, nachdem er Kraftfahrzeug Motorrad, Kennzeichen IL-, vermutlich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe, die Blutabnahme verweigert.   Dadurch habe der Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit c iVm § 5 Abs 4 StVO begangen und wurde über ihn gemäß § 99 Abs 1 lit c StVO eine Geldstrafe in der Höhe v... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 04.06.2002

TE UVS Niederösterreich 2002/05/28 Senat-AM-01-0038

Die Bezirkshauptmannschaft X verhängte über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom **.*.****, Zl. 3-*****-00, eine Geldstrafe in der Höhe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 16 Stunden) wegen Übertretung des § 37 Abs 1 Z 1 der NÖ Bauordnung 1996. Es wird ihm angelastet, dafür verantwortlich zu sein, dass ein ohne rechtskräftige Baubewilligung ausgeführtes bewilligungspflichtiges Gebäude benützt wurde.   Der Beschuldigte hat dagegen rechtzeitig berufen.   Der Unabhängige Verwaltungs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 28.05.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/05/28 Senat-AM-01-0038

Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung begeht gemäß § 37 Abs 1 Z 1 der NÖ Bauordnung 1996, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Handlung bildet, wer ua ein ohne rechtskräftige Baubewilligung ausgeführtes bewilligungspflichtiges Bauwerk benützt. Der Vorwurf der Benützung stellt die rechtliche Wertung eines nicht näher dargestellten Sachverhaltes dar. Ob tatsächlich eine rechtswidrige Benützung vorliegt, kann nur beurteilt werden, wenn die ei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 28.05.2002

TE Uvs Bescheid 2002/5/27 1-0038/02

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma "W S Gesellschaft mbH", F, S und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung der genannten Firma nach außen berufene Organ zu verantworten, dass von der genannten Firma ein Bauvorhaben entgegen der Baubewilligung ausgeführt worden sei. Vom 3.5.2001 bis 9.5.2001 seien auf dem GST-NR XXX, KG L, Bauarbeiten zur Erstellung einer Doppelwohnhaushälfte (Mon... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 27.05.2002

TE Uvs Bescheid 2002/5/27 1-0038/02

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma "W S Gesellschaft mbH", F, S und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung der genannten Firma nach außen berufene Organ zu verantworten, dass von der genannten Firma ein Bauvorhaben entgegen der Baubewilligung ausgeführt worden sei. Vom 3.5.2001 bis 9.5.2001 seien auf dem GST-NR XXX, KG L, Bauarbeiten zur Erstellung einer Doppelwohnhaushälfte (Mon... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 27.05.2002

RS UVS Vorarlberg 2002/05/27 1-0038/02

Rechtssatz: Die Firma W ist im gegenständlichen Fall nicht Bauherrin, sondern bestellte Bauausführende iS des § 36 des Baugesetzes. Dem Verantwortlichen dieser Firma wäre somit eine Verletzung des § 55 Abs 1 lit g iVm § 36 Abs 2 BauG vorzuwerfen gewesen und es hätte im Tatvorwurf das wesentliche Tatbestandsmerkmal "als Bauausführender" enthalten sein müssen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.05.2002

RS UVS Kärnten 2002/05/27 KUVS-1319/2/2001

Rechtssatz: Erschöpft sich der Tatvorwurf im erstinstanzlichen Straferkenntnis auf: "Sie haben im Februar 2001 auf dem Grundstück A Wald- und Holzreste verbrannt und somit dem Entsorgungsgebot gemäß § 9 Abs 2 lit b der Kärntner Abfallwirtschaftsordnung zuwidergehandelt", so ist dem Konkretisierungsgebot nach § 44a VStG nicht entsprochen, da sich weder aus der Anzeige noch aus den Ermittlungsergebnissen im erstinstanzlichen Verfahren ein konkreter Tatzeitpunkt der angelasteten Verwaltungsüb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.05.2002

TE Uvs Bescheid 2002/5/22 1-0227/02

1.       Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer veranlasst, dass mit dem Kraftfahrzeug XXX/YYY – der Lenker sei D K gewesen – unter Benützung eines darin installierten "mweltdatenträgers" eine Fahrt durch Österreich von Liechtenstein in Richtung Deutschland durchgeführt wird, für die gemäß der Verordnung (EG) Nr 3298/94, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr 2012/2000, (Ökopunkteverordnung) Ökopunkte zu entrichten gewese... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 22.05.2002

RS UVS Vorarlberg 2002/05/22 1-0227/02

Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 23 Abs 1 Z 6 des Güterbeförderungsgesetzes ist Tatort jener Ort, an dem der Unternehmer handeln hätte sollen, somit idR der Sitz des Unternehmers. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 22.05.2002

TE UVS Salzburg 2002/04/29 5/11252/2-2002th

Im angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B GmbH mit Sitz in S, R-weg und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ dieser Firma zu verantworten, dass diese Firma bei nachfolgend angeführten Fertigpackungen (mit Silikon befüllte Kartuschen) folgende Unzulässigkeiten bei den Verpackungen nach dem Maß- und Eichgesetz in Verbindung mit der Fertigpackungsverordnung begangen habe, wie... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 29.04.2002

RS UVS Salzburg 2002/04/29 5/11252/2-2002th

Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs 1 Maß- und Eichgesetz dürfen Fertigpackungen gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn auf ihnen leicht erkennbar und deutlich lesbar die Nennfüllmenge in einer gesetzlichen Maßeinheit oder nach Stückzahl angegeben ist. Nach dieser Bestimmung ist somit (vergleichbar mit der Strafbestimmung des § 74 Abs 2 Z 1 Lebensmittelgesetz 1975) nicht das Unterlassen der Kennzeichnung der Nennfüllmenge an sich mit Strafe bedroht, sondern erst das Inverkehrbringen ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 29.04.2002

TE UVS Steiermark 2002/04/10 30.12-19/2001

Laut Straferkenntnis hat der Beschuldigte folgende Tat zu verantworten: Tatzeit: Juli 2000 Ihre Funktion: Betriebsinhaber(in) Sie haben es in Ihrer Funktion der Firma Ölpresse B, H, unterlassen dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes eingehalten wurden, da Ihre Firma zum Tatzeitpunkt an die Firma S-Zentrale in G das unten angeführte Produkt geliefert hat, obwohl nach Untersuchung bei der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung G sich folgendes Gutachten vom 11.09... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.04.2002

RS UVS Steiermark 2002/04/10 30.12-19/2001

Rechtssatz: Die konkrete Tatzeit einer Lieferung von Kürbiskernöl, das am 4. August 2000 bei einer Filiale des belieferten Unternehmens als Probe entnommen wurde (und dem LMG nicht entsprach), war nicht ausreichend konkretisierbar, da nur ermittelt werden konnte, dass der Berufungswerber an sieben Tagen im Juli 2000 Kürbiskernöl an die Zentrale des Unternehmens geliefert hatte. In diesem Sinne war die Tatzeitumschreibung im Straferkenntnis, betreffend die Lieferung des am 4. August 2000 vo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.04.2002

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