1 Mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 forderte die revisionswerbende Partei den Mitbeteiligten auf, sich zu folgender Verwaltungsübertretung zu rechtfertigen: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der M GmbH mit dem Sitz in W, und somit als gemäß § 9 Abs. l VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft, diese wiederum als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der M GmbH & Co. KG mit dem Sitz in W, zu verantworten, dass die M GmbH & Co.... mehr lesen...
1 Mit Schreiben vom 2. Oktober 2015 forderte die revisionswerbende Partei den Mitbeteiligten auf, sich zu folgender Verwaltungsübertretung zu rechtfertigen: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer der M GmbH mit dem Sitz in W, und somit als gemäß § 9 Abs. l VStG 1991 zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft, diese wiederum als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der M GmbH & Co. KG mit dem Sitz in W, zu verantworten, dass die M GmbH & Co.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31; VStG §32 Abs2; VStG §44a Z2;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50; VStG § 31 heute VStG § 31 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 31 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50; VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4; VStG §44a Z1; VwGG §34 Abs1;VwGVG 2014 §38; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 1... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Am 11. Juni 2015 fand in einem näher bezeichneten Lokal in Wien eine Kontrolle der Finanzpolizei statt, bei der fünf "Terra (All in one)" Geräte vorläufig beschlagnahmt wurden. Betreiberin des Lokals war seit dem 1. April 2015 die Zweitrevisionswerberin. In der Folge erging ein Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 12. Oktober 2015, mit dem die Beschlagnahme dieser Geräte sowie deren Einziehung verfügt wurden. Die Drittrevisionswerberin ist die Eigentümerin der beschlagn... mehr lesen...
1 Am 11. Juni 2015 fand in einem näher bezeichneten Lokal in Wien eine Kontrolle der Finanzpolizei statt, bei der fünf "Terra (All in one)" Geräte vorläufig beschlagnahmt wurden. Betreiberin des Lokals war seit dem 1. April 2015 die Zweitrevisionswerberin. In der Folge erging ein Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 12. Oktober 2015, mit dem die Beschlagnahme dieser Geräte sowie deren Einziehung verfügt wurden. Die Drittrevisionswerberin ist die Eigentümerin der beschlagn... mehr lesen...
1 Am 11. Juni 2015 fand in einem näher bezeichneten Lokal in Wien eine Kontrolle der Finanzpolizei statt, bei der fünf "Terra (All in one)" Geräte vorläufig beschlagnahmt wurden. Betreiberin des Lokals war seit dem 1. April 2015 die Zweitrevisionswerberin. In der Folge erging ein Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 12. Oktober 2015, mit dem die Beschlagnahme dieser Geräte sowie deren Einziehung verfügt wurden. Die Drittrevisionswerberin ist die Eigentümerin der beschlagn... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1; VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG §9; VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert du... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1; VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG §9; VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert du... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurde der Revisionswerberin vorgeworfen als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Unternehmens B Ltd. in ihrer Funktion als "Zugänglichmacher" von Glücksspielgeräten sechs näher bezeichnete Übertretungen des Glücksspielgesetzes zu verantworten, weshalb über sie sechs Geldstrafen verhängt wurden. 1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurde der Revisionswerberin vorgeworfen als... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurde der Revisionswerberin vorgeworfen als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Unternehmens B Ltd. in ihrer Funktion als "Zugänglichmacher" von Glücksspielgeräten sechs näher bezeichnete Übertretungen des Glücksspielgesetzes zu verantworten, weshalb über sie sechs Geldstrafen verhängt wurden. 1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurde der Revisionswerberin vorgeworfen als... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2017/17/0023
Ra 2017/17/0022
Rechtssatz: § 44a Z 1 V... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs2; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs2; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2; VStG §44a Z3;VwGVG 2014 §28; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2; VStG §44a Z3;VwGVG 2014 §28; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1; VStG §44a Z1; VStG §9 Abs1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 ... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs 1 VwGG sind Revis... mehr lesen...
I. 1 1. Mit Straferkenntnis vom 21. Juni 2016 legte die belangte Behörde dem Mitbeteiligten zur Last, er habe es als Geschäftsführer der W.-GmbH, welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin der W.-GmbH & Co KG sei, zu verantworten, dass am 18. Juni 2015 in dem genannten Betrieb 160 Flaschen (zu 0,75 l) eines näher bestimmten Qualitätssektes mit einem Kohlensäureüberdruck von 2,4 bar bei 20 Grad C etikettiert zum Verkauf bereit gehalten und somit in Verkehr gesetzt worden se... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0360050010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: 32007R1234 GMO Agrarmärkte Anh11b Pkt5c;32007R1234 GMO Agrarmärkte Art113d Abs1;EURallg;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;WeinG 2009 §61 Abs4;
Rechtssatz: Durch die Bestimmungen der Art. 113d Abs. 1 iVm Anhang XIb Pkt. 5c der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 und des § 61 Abs. 4 WeinG 2009 wird ein aktiv... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft vom 10. Februar 2016 wurden dem Erstmitbeteiligten unter anderem folgende Verwaltungsübertretungen vorgeworfen (Abkürzungen nicht im Original): „1. Sie haben es als gem. § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung der [zweitmitbeteiligten Partei] nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) zu verantworten, dass dieses Unternehmen in der Betriebsstätte W[...] Wettkunden gewerbsmäßig vermittelt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1
Rechtssatz: Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten. Das erfordert in aller Regel die Angabe von Tatort, Tatzeit sowie des wesentlichen Inhaltes des Tatgeschehens Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschr... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...