1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg wurde der Revisionswerber einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 und § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von EUR 10.000,-- (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen) verhängt. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1 idF 2014/I/013;GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2014/I/013;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0021 E 15. November 2017 RS 4Hier: ohne den letzten Satz Stammrechtssatz Die hg. Rechtsprechung räumt dem Beschuldigten ein Recht darauf ein, dass im
Spruch: die richtige und nur die richtige verletzte Verwaltungsvorschrift a... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1 idF 2014/I/013;GSpG 1989 §52 Abs2 idF 2014/I/013;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0021 E 15. November 2017 RS 4Hier: ohne den letzten Satz Stammrechtssatz Die hg. Rechtsprechung räumt dem Beschuldigten ein Recht darauf ein, dass im
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Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0021 E 15. November 2017 RS 5 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde bzw. nunmehr das Verwaltungsgericht hat insoweit, als der
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides fehlerhaft ist, weil z.B. die angewendeten Gesetzesstellen unrichtig oder unvolls... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/17/0021 E 15. November 2017 RS 5 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde bzw. nunmehr das Verwaltungsgericht hat insoweit, als der
Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides fehlerhaft ist, weil z.B. die angewendeten Gesetzesstellen unrichtig oder unvolls... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/17/0109 B 14. Dezember 2016 RS 2 Stammrechtssatz Der Bestimmung des § 44a Z 1 VStG wird - aus Rechtschutzüberlegungen - dann entsprochen, wenn dem Beschuldigten im
Spruch: des Strafbescheides bzw der Entscheidung ... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid der revisionswerbenden Partei (im Folgenden: Magistrat) vom 4. September 2015 wurde über die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: Mitbeteiligter) eine Geldstrafe von EUR 2.900,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag und 22 Stunden) verhängt, weil er als Eigentümer eines näher bezeichneten Hauses in Wien in der Zeit vom 2. Dezember 2013 bis 23. April 2014 insofern nicht dafür gesorgt habe, dass das Gebäude und die baulichen Anlagen in gutem, der Baubewilligung und... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2;BauO Wr §135 Abs1;BauRallg; VStG §44a Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2;BauRallg; VStG §44a Z1; VStG §5 Abs1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §129 Abs2;BauO Wr §135 Abs1;BauRallg; VStG §44a Z1; VStG §5 Abs1; VStG § 44a heute VStG § 44a... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht die Revisionswerberin schuldig erachtet, sie habe sich am 3. Dezember 2016 gegen 3:11 Uhr auf der Unfallambulanz der Universitätsklinik X. nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert, ihre Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl sie zuvor als Fußgängerin am 3. Dezember 2016 gegen 0:46 Uhr in H. beim Überqueren der T.-Straße m... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2; StVO 1960 §99 Abs1 litb; VStG §1; VStG §44a Z1 impl; VStG §6 impl; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; StVO 1960 § 5 heute StVO 1960 § 5 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall verweist der
Spruch: auf Ausführungen im
Spruch: selbst. Das Vorbringen über unzulässige Verweisungen im Hinblick auf die Anforderungen des Spruches im Lichte des § 44a Z 1 VStG ist daher nicht zielführend, zumal auch die Judikatur (VwGH 16.6.2000, 96/21/0737, VwGH 19.3.2014, 2013/09/0040)... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4;GSpG 1989 §52 Abs2; VStG §44a Z3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 22. Februar 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen zwei Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung von zwei Geldstrafen zu je EUR 1.000,-- verpflichtet. Überdies wurden zwei Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von je 250 Stunden verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich wurd... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 22. Februar 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen zwei Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung von zwei Geldstrafen zu je EUR 1.000,-- verpflichtet. Überdies wurden zwei Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von je 250 Stunden verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich wurd... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs2; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs2; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2; VStG §44a Z3;VwGVG 2014 §28; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z2; VStG §44a Z3;VwGVG 2014 §28; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 20. Juli 2015 wurde die Erstrevisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der zweitrevisionswerbenden Partei der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) mit vier Glücksspielgeräten zumindest am 24. November 2014 für schuldig erkannt; es wurden über sie vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- samt Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Weiters wurde die... mehr lesen...