Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/068;AuslBG §3 Abs1;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;VStG §24;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Den Erfordernissen des § 44a Z. 1 VStG wird der Berufungsbescheid in Ansehung der Bezeichnung des Beginns der Tatzeit mit den Worten "ca. einen Monat lang bis 29... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;AVG §66 Abs4;GmbHG §18;VStG §24;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer für ein in der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführtes Unternehmen von der Kompleme... mehr lesen...
Zunächst ist - um Wiederholungen zu vermeiden - auf das hg Erkenntnis vom 31. März 2006, Zl 2005/02/0305, zu verweisen, mit dem die Beschwerde betreffend die dem Beschwerdeführer im Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides zur Last gelegte Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 als unbegründet abgewiesen und ferner der Spruch: über den Aufwandersatz vorbehalten wurde. Mit Spruchpunkt II. des Bescheides der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er ha... mehr lesen...
Zunächst ist - um Wiederholungen zu vermeiden - auf das hg Erkenntnis vom 31. März 2006, Zl 2005/02/0305, zu verweisen, mit dem die Beschwerde betreffend die dem Beschwerdeführer im Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides zur Last gelegte Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 als unbegründet abgewiesen und ferner der Spruch: über den Aufwandersatz vorbehalten wurde. Mit Spruchpunkt II. des Bescheides der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er ha... mehr lesen...
Zunächst ist - um Wiederholungen zu vermeiden - auf das hg Erkenntnis vom 31. März 2006, Zl 2005/02/0305, zu verweisen, mit dem die Beschwerde betreffend die dem Beschwerdeführer im Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides zur Last gelegte Übertretung der Straßenverkehrsordnung 1960 als unbegründet abgewiesen und ferner der Spruch: über den Aufwandersatz vorbehalten wurde. Mit Spruchpunkt II. des Bescheides der belangten Behörde wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er ha... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720302040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31992R0881 Güterkraftverkehrsmarkt Art5 Abs4;EURallg;GütbefG 1995 §7 Abs1;GütbefG 1995 §9 Abs2;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/03/0039 E 4. Mai 2006
Rechtssatz: § 9 Abs 2 GütbefG 1995 stellt ausdrücklich auch auf das Mitführen der in § 7 Abs 1 leg cit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GütbefG 1995 §23 Abs2;GütbefG 1995 §9 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/03/0039 E 4. Mai 2006
Rechtssatz: Da § 9 Abs 2 GütbefG 1995 zwei Verpflichtungen enthält - das Mitführen der erforderlichen Nachweise und deren Aushändigung an die Aufsichtsorgane auf deren Verlangen ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E0720302040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: 31992R0881 Güterkraftverkehrsmarkt Art5 Abs4;EURallg;GütbefG 1995 §7 Abs1;GütbefG 1995 §9 Abs2;VStG §44a Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/03/0039 E 4. Mai 2006
Rechtssatz: § 9 Abs 2 GütbefG 1995 stellt ausdrücklich auch auf das Mitführen der in § 7 Abs 1 leg cit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GütbefG 1995 §23 Abs2;GütbefG 1995 §9 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/03/0039 E 4. Mai 2006
Rechtssatz: Da § 9 Abs 2 GütbefG 1995 zwei Verpflichtungen enthält - das Mitführen der erforderlichen Nachweise und deren Aushändigung an die Aufsichtsorgane auf deren Verlangen ... mehr lesen...
Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 16. April 2003 wurde dem Beschwerdeführer seitens des Magistrates der Stadt Wien vorgeworfen, als handelsrechtlicher Geschäftsführer des Bauführers mit Sitz in 1190 Wien, G-Straße 18/2, bei der Durchführung von Bauarbeiten am Haus in Wien 19, E-Gasse 18, im Zuge eines Dachgeschossausbaues die Sicherheit und das Eigentum von in diesem Haus wohnenden Personen am 28. März 2003 insofern gefährdet zu haben, als die nach Entfernen der Dachkonstruktion... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: § 44a Z 1 VStG erfordert u.a., dass im
Spruch: des Bescheides gegebenenfalls auch die im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG maßgebliche juristische Person, die Personengesellschaft des Handelsrechts oder die eingetragene Erwerbsgesellschaft, zu deren Vertretung nach außen der Beschuldigte berufen ist, genannt wird (vgl. die hg. Erkenntnisse vom ... mehr lesen...
Mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 16. April 2003 wurde dem Beschwerdeführer seitens des Magistrates der Stadt Wien vorgeworfen, als handelsrechtlicher Geschäftsführer des Bauführers mit Sitz in 1190 Wien, G-Straße 18/2, bei der Durchführung von Bauarbeiten am Haus in Wien 19, E-Gasse 18, im Zuge eines Dachgeschossausbaues die Sicherheit und das Eigentum von in diesem Haus wohnenden Personen am 28. März 2003 insofern gefährdet zu haben, als die nach Entfernen der Dachkonstruktion... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: § 44a Z 1 VStG erfordert u.a., dass im
Spruch: des Bescheides gegebenenfalls auch die im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG maßgebliche juristische Person, die Personengesellschaft des Handelsrechts oder die eingetragene Erwerbsgesellschaft, zu deren Vertretung nach außen der Beschuldigte berufen ist, genannt wird (vgl. die hg. Erkenntnisse vom ... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid und die dagegen gerichtete Beschwerde gleichen in allen wesentlichen Einzelheiten jenem Bescheid und jener Beschwerde, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 24. März 2004, Zl. 2003/09/0133, waren. Auch der Spruch: des angefochtenen Bescheid wurde derart formuliert, dass darin nicht der Beschwerdeführer, sondern "Ing. Dr. H, geb. 1949" für schuldig erkannt wurde, die dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid der Behörde erster Instanz vorgeworfenen Verwaltungsüb... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid und die dagegen gerichtete Beschwerde gleichen in allen wesentlichen Einzelheiten jenem Bescheid und jener Beschwerde, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 24. März 2004, Zl. 2003/09/0133, waren. Auch der Spruch: des angefochtenen Bescheid wurde derart formuliert, dass darin nicht der Beschwerdeführer, sondern "Ing. Dr. H, geb. 1949" für schuldig erkannt wurde, die dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid der Behörde erster Instanz vorgeworfenen Verwaltungsüb... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid und die dagegen gerichtete Beschwerde gleichen in allen wesentlichen Einzelheiten jenem Bescheid und jener Beschwerde, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 24. März 2004, Zl. 2003/09/0133, waren. Auch der Spruch: des angefochtenen Bescheid wurde derart formuliert, dass darin nicht der Beschwerdeführer, sondern "Ing. Dr. H, geb. 1949" für schuldig erkannt wurde, die dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid der Behörde erster Instanz vorgeworfenen Verwaltungsüb... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid und die dagegen gerichtete Beschwerde gleichen in allen wesentlichen Einzelheiten jenem Bescheid und jener Beschwerde, die Gegenstand des hg. Erkenntnisses vom 24. März 2004, Zl. 2003/09/0133, waren. Auch der Spruch: des angefochtenen Bescheid wurde derart formuliert, dass darin nicht der Beschwerdeführer, sondern "Ing. Dr. H, geb. 1949" für schuldig erkannt wurde, die dem Beschwerdeführer mit dem Bescheid der Behörde erster Instanz vorgeworfenen Verwaltungsüb... mehr lesen...
In einer Aufforderung zur Rechtfertigung vom 6. April 1999 legte der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. GmbH ("als Aufstellerin") bis 15. Februar 1999 unterlassen zu haben, die im Betrieb in "Wien 22, Wagramer Straße 94 (DONAUZENTRUM)" gehaltenen vier Apparate der Type Sony Playstation "Formel I '98", durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (Warengewinn) erzielt werden konnte, für den Monat Novembe... mehr lesen...
In einer Aufforderung zur Rechtfertigung vom 6. April 1999 legte der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S. GmbH ("als Aufstellerin") bis 15. Februar 1999 unterlassen zu haben, die im Betrieb in "Wien 22, Wagramer Straße 94 (DONAUZENTRUM)" gehaltenen vier Apparate der Type Sony Playstation "Formel I '98", durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert (Warengewinn) erzielt werden konnte, für den Monat Novembe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Beim Erfordernis einer genauen Tatumschreibung im Sinne des § 44a Z. 1 VStG kommt es darauf an, den Beschuldigten in die Lage zu versetzen, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen, und ihn rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Beim Erfordernis einer genauen Tatumschreibung im Sinne des § 44a Z. 1 VStG kommt es darauf an, den Beschuldigten in die Lage zu versetzen, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen, und ihn rechtlich davor zu schützen, wegen desselben Verhaltens nochmals zur Verantw... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer lenkte am 4. Mai 2005 um 14.15 Uhr auf der B 179 (Fernpass-Straße), km 46,600, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Lastkraftfahrzeug (Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger) mit über 7,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht. Das Fahrzeug wurde laut Lieferschein in M, Deutschland, mit 24 Paletten Gießpulver beladen, als Bestimmungsort der Ladung w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. September 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der O. GesmbH mit Sitz in S. und somit als zur Vertretung nach außen Berufener - festgestellt am 13. November 2002 durch ein Arbeitsinspektionsorgan anlässlich der Überprüfung einer örtlich umschriebenen Baustelle dieses Unternehmens - zu verantworten, dass folgende Übertretungen von Arbeitnehmerschutz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. September 2003 in der Zeit von 01.55 bis 02.05 Uhr an einem näher umschriebenen Ort trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan den "Alkotest" verweigert, obwohl vermutet habe werden können, dass er beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs an diesem Tag um 01.30 Uhr (an einem gleichfalls näher umschriebene... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z2 impl;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend Übertretung der StVO 1960 ist die Behörde nicht verpflichtet, im
Spruch: die im Straferkenntnis der Erstbehörde gemäß § 44a Z. 2 VStG als übertreten angegebene Verwaltungsvorschrift - nämlich "§ 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960" - auf § 5 A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV 1994 §61;BArbSchV 1994 §87 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/02/0367 E 31. März 2006
Rechtssatz: In einem Verfahren betreffend Übertretung der Bauarbeiterschutzverordnung ist es in Hinsicht auf die Tatzeit (hier: der Tag der Überprüfung durch das Arbeitsinspektionsorgan) nicht erforderlich, auc... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer lenkte am 4. Mai 2005 um 14.15 Uhr auf der B 179 (Fernpass-Straße), km 46,600, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Lastkraftfahrzeug (Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger) mit über 7,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht. Das Fahrzeug wurde laut Lieferschein in M, Deutschland, mit 24 Paletten Gießpulver beladen, als Bestimmungsort der Ladung w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. September 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der O. GesmbH mit Sitz in S. und somit als zur Vertretung nach außen Berufener - festgestellt am 13. November 2002 durch ein Arbeitsinspektionsorgan anlässlich der Überprüfung einer örtlich umschriebenen Baustelle dieses Unternehmens - zu verantworten, dass folgende Übertretungen von Arbeitnehmerschutz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 21. September 2003 in der Zeit von 01.55 bis 02.05 Uhr an einem näher umschriebenen Ort trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan den "Alkotest" verweigert, obwohl vermutet habe werden können, dass er beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs an diesem Tag um 01.30 Uhr (an einem gleichfalls näher umschriebene... mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: Fahrverbot LKW über 7500kg Fernpaß Straße B314 1989 §1 idF 2001/020;Fahrverbot LKW über 7500kg Fernpaß Straße B314 1989 §2 litc idF 2001/020;StVO 1960 §52 lita Z7a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Hat die Behörde in einem Verfahren betreffend Übertretung der St... mehr lesen...