Zu I.: Zu römisch eins.: 1 Der Revisionswerber stellt in der vorliegenden, gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien vom 24. November 2015, Zl. VGW-031/048/9232/2015-17, erhobenen Revision unter gleichzeitigem Antrag auf Kostenersatz den Antrag an den Verwaltungsgerichtshof, dieser möge das angefochtene Erkenntnis in seinem gesamten Umfang aufheben. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 26. März 2015 wurde der Revisionswerber wegen der am 15. Jänner 2015 an seinem Betriebsstandort in P gegenüber den Prüforganen der Agrarmarkt Austria (AMA) gemachten Mitteilung, die Zustimmung zur Kontrolle zu verweigern und somit die Prüfung, Besichtigung bzw Einsichtnahme in geschäftliche Unterlagen nicht zu dulden, der Übertretung des § 21l Abs 1 Z 2 AMA-Gesetz 1992 für schuldig erkannt und über ihn e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VwGG §42 Abs2 Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VwGG §42 Abs2 Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VwGG §42 Abs2 Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau wurde der Revisionswerber wegen folgender Verwaltungsübertretung schuldig erkannt (Wortlaut im Original, Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter und somit als das gemäß § 9 Abs. 2 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma L. GmbH zu verantworten, dass am 19.02.2015 um ca. 13:10 Uhr in der oa Arbeitsstätte beim Arbeitsmittel Lader C. (Produktion... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau wurde der Revisionswerber wegen folgender Verwaltungsübertretung schuldig erkannt (Wortlaut im Original, Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter und somit als das gemäß § 9 Abs. 2 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma L. GmbH zu verantworten, dass am 19.02.2015 um ca. 13:10 Uhr in der oa Arbeitsstätte beim Arbeitsmittel Lader C. (Produktion... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau wurde der Revisionswerber wegen folgender Verwaltungsübertretung schuldig erkannt (Wortlaut im Original, Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sie haben es als verantwortlicher Beauftragter und somit als das gemäß § 9 Abs. 2 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma L. GmbH zu verantworten, dass am 19.02.2015 um ca. 13:10 Uhr in der oa Arbeitsstätte beim Arbeitsmittel Lader C. (Produktion... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22; VStG §31 Abs2; VStG §44a Z1;VwRallg; VStG § 22 heute VStG § 22 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VStG § 22 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §59 Abs1; AVG §60; VStG §24; VStG §44a Z1;VwGVG 2014 §29 Abs1;VwGVG 2014 §38; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 AVG § 59 heute AVG § 59 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 15. Juni 2015 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "C GmbH" mit Firmensitz in G als Bewilligungsinhaberin für die Tätigkeit eines Wettunternehmens ohne Wetterminals an bestimmten Betriebsstätten in Vorarlberg für schuldig erkannt, er habe zu verantworten, dass die Bescheidauflage I.3. des im Straferkenntnis angeführten Bewilligungsbescheides des Amtes der Vorarlberger Landesregierung übe... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 3. Juli 2014 wurde der Mitbeteiligte als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der "b" GmbH mit Sitz in W einer Übertretung des § 4 Abs. 1 sowie des § 14 Abs. 1 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für schuldig erachtet und zu näher bezeichneten Geldstrafen samt Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt. 1 Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1994 §4 Abs1; VStG §44a Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Es genügt zur Erfüllung des Tatbildes des § 4 ASchG 1994 die Feststellung der Missachtung der Verpfl... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4; GewO 1994 §74 Abs1; VStG §44a; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Nach den Feststellungen des angefochtenen Erkenntnisses ist der Revisionswerber Inhaber der Gewerbe "Gastgewerbe gemäß § 94 Z 26 GewO in der Betriebsart Landgasthaus" und "Gastgewerbe gemäß § 94 Z 26 GewO in der Betriebsart Bar". Weiters ist der Revisionswerber gewerberechtlicher Geschäftsführer der K Disco GmbH, die in einem näher bezeichneten Standort Inhaberin der Gewerbe "Gastgewerbe in der Betriebsart Cafe" und "Gastgewerbe gemäß § 94 Z 26 GewO in der Betr... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/17/0029 B 18. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2015/17/0029 B 18. Mai 2016 RS 1 Stammrechtssatz Gemäß § 44a Z 1 VStG hat der
Spruch: eines Straferkenntnisses, wenn er n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1; VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Nach Art 133 Abs 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, B-... mehr lesen...
1 A. Zunächst ist vorauszuschicken, dass der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 13. September 2016, Ra 2016/03/0083, das genannte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich bezüglich der Übertretungen des Waffengesetzes 1996 (Punkte 1 bis 4 der Tatumschreibungen im verwaltungsbehördlichen Straferkenntnis) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben hat. 2 B. Die vor dem Verwaltungsgericht belangte Bezirkshauptmannschaft (BH) legte dem Revision... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VwGVG 2014 §50; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Wenn das VwG die Beschwerde gegen das Straferkenntnis der BH als unbegründet abgewiesen hat, ist dies derart zu werten, dass das ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien wurde dem Erstrevisionswerber ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 des Gesetzes betreffend Gebühren von Totalisateur- und Buchmacherwetten sowie Maßnahmen zur Unterdrückung des Winkelwettwesens, StGBl. Nr. 388/1919 (im Folgenden: GTBW-G), vorgeworfen. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautete wie folgt (Wortlaut im Original, Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): 1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien w... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRKZP 07te Art4; VStG §44a; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2016/02/0191
Ra 2016/02/0190 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4; VStG §24; VStG §44a Z1; VStG §9 Abs1; VStG §9;VwGVG 2014 §17;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38; AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 66 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;MRKZP 07te Art4; VStG §24; VStG §31 Abs2; VStG §32 Abs2; VStG §32; VStG §44a Z1; VStG §9 Abs1; VStG §9;VwGVG 2014 §17;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38;VwRallg; AVG § 66 heute AVG § 66 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft L vom 10. Februar 2016 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe es als Obmann des Vereins B-Austria mit Sitz in T und damit gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, dass am 28. Februar 2015 1. den amtshandelnden Organen des Finanzamtes L der Zutritt zu einer näher bezeichneten Veranstaltung nicht gewährt worden sei, obwohl diese zur Durchführung ihrer Aufgaben berechtigt seien, die Betriebsstät... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §59 Abs1; B-VG Art133 Abs4; GewO 1994 §367 Z25; VStG §44a; VwGG §28 Abs3; VwGG §34 Abs1; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien wurde über den Revisionswerber gemäß § 366 Abs. 1 Z 3 zweiter Fall GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 260 verhängt, weil es dieser als Filialgeschäftsführer eines näher bezeichneten Unternehmens zu verantworten habe, dass eine näher bezeichnete genehmigte Betriebsanlage geändert und nach Änderung ohne die erforderliche Genehmigung zumindest am 14. März 2012 betrieben worden sei, obwohl diese Änderungen geeignet gewes... mehr lesen...