1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §59 Abs1; AVG §60; VStG §44a; VwGG §42 Abs2 Z1; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 AVG § 59 heute AVG § 59 gü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1 VStG §9 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 VStG §44a Z1VwRallg AVG § 37 heute AVG § 37 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 37 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 23. Mai 2016 wurde die Revisionswerberin als Betreiberin eines näher bezeichneten Lokals der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 (dritter Fall) iVm § 2 Abs 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Tatzeit "am 04.02.2016, um 12:50 Uhr," schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in Höhe von EUR 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltun... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 2. September 2016 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) betreffend ein näher bezeichnetes Glücksspielgerät für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- sowie im Falle ihrer Uneinbringlichkeit eine Ersatzfr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2; VStG §44a Z3; VwGG §42 Abs2 Z1; VStG § 16 heute VStG § 16 gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Salzburg vom 20. Juni 2016 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der 23-fachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erstes Tatbild iVm § 52 Abs. 2 iVm § 2 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn 23 Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 12.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 11. Februar 2015 wurde der Revisionswerber ua. wegen der zweifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Tatbestand Glücksspielgesetz (GSpG) im Tatzeitraum 3. Juni 2014 bis 21. November 2014 für schuldig erkannt; es wurden über ihn zwei Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 1.000,-- (sowie zwei Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht Wien (VwG) nach Durchfü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16; VStG §44a Z3; VStG § 16 heute VStG § 16 gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn vier Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der achtfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn acht Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 1. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der fünffachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn fünf Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 1. Dezember 2016 wurde die Revisionswerberin als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Tankstelle der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe 34 Stunden) verhängt, weil in der Tankstelle unter Verwendung eines näher beze... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 4. Dezember 2017 wurde der Revisionswerber als Verantwortlicher einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn vier Geldstrafen jeweils in der Höhe von 2.500,-- Euro (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 2 Tage und 12 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde durch d... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2; VStG §44a Z2; VStG §9; VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §9; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (belangte Behörde) vom 21. September 2017 wurde der Mitbeteiligten, einer rumänischen Staatsangehörigen, Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben es zumindest bis zum 03.06.2016 um 09:10 Uhr unterlassen, nach Ablauf von vier Monaten ab Ihrer Einreise in das Bundesgebiet am 22.06.2015 (lt. ZMR-Anmeldung), Ihre Niederlassung der Behörde anzuzeigen, obwohl EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß § 51 oder § ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E02100000E3L E05100000E3L E1910000010/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: 32004L0038 Unionsbürger-RL Art8 Abs1; AVG §59 Abs1;EURallg;NAG 2005 §53 Abs1;NAG 2005 §77 Abs1 Z4; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §17; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §17; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...