Ein Beamter des Landesgendarmeriekommandos für Tirol erstattete am 17. Jänner 1989 die Anzeige, der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws habe am 14. Jänner 1989 um 20,09 Uhr auf der B 171, km 149,2, in Zams die laut Straßenverkehrszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 49 km/h überschritten. Auf Grund einer von der Bezirkshauptmannschaft Landeck am 20. Februar 1989 veranlaßten Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG gab der Beschwerdeführer mit Bea... mehr lesen...
Ein Beamter des Gendarmeriepostens Erpfendorf erstattete am 10. September 1987 die Anzeige, der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws habe am 8. September 1987 um 17,47 Uhr in Erpfendorf, Gemeinde Kirchdorf, auf der B 312 bei km 37 aus Richtung St. Johann in Richtung Lofer fahrend im gekennzeichneten Überholverbot einen Lkw überholt. Auf Grund einer über behördlichen Auftrag telefonisch durchgeführten Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG gab der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und nach § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er am 17. April 1988 gegen 15.15 Uhr mit seinem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 77 von A in Richtung B bei km n,nn einen entgegenkommenden ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gestreift und dadurch beschädigt habe und, obwohl sein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid bestätigte die belangte Behörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 das Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 21. Dezember 1987 und legte der Beschwerdeführerin als Berufungswerberin gemäß § 64 Abs. 2 VStG 1950 einen Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von S 150,-- auf. Das erstinstanzliche Straferkenntnis hatte gelautet: "Sie haben vom 17. September... mehr lesen...
Ein Beamter des Landesgendarmeriekommandos für Tirol erstattete am 17. Jänner 1989 die Anzeige, der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws habe am 14. Jänner 1989 um 20,09 Uhr auf der B 171, km 149,2, in Zams die laut Straßenverkehrszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 49 km/h überschritten. Auf Grund einer von der Bezirkshauptmannschaft Landeck am 20. Februar 1989 veranlaßten Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG gab der Beschwerdeführer mit Bea... mehr lesen...
Ein Beamter des Gendarmeriepostens Erpfendorf erstattete am 10. September 1987 die Anzeige, der Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws habe am 8. September 1987 um 17,47 Uhr in Erpfendorf, Gemeinde Kirchdorf, auf der B 312 bei km 37 aus Richtung St. Johann in Richtung Lofer fahrend im gekennzeichneten Überholverbot einen Lkw überholt. Auf Grund einer über behördlichen Auftrag telefonisch durchgeführten Lenkererhebung im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG gab der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird im Abspruch nach § 103 Abs 2 KFG eine von der Behörde als unrichtig bezeichnete Auskunft wiedergegeben, entspricht diese aber nicht der tatsächlich erteilten Auskunft, so wurde dem Bf ein Verhalten (§ 44 lit a VStG) zur Last gelegt, das er (in dieser Form) nicht begangen hat, weshalb der an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muß unwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Besch zur Last gelegt wird, es sich handelt, hiezu genügt etwa das Datum der Aufforderung. Der Bescheidspruch hat demnach in Entsprechung der Regelung des § 44 a lit a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Mitwirkung an der "Feststellung des Sachverhaltes" bedingt erfahrungsgemäß je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verfahrensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen. Es ist daher die Tat für jeden Einzelfall nicht nur nach Tatzeit und Tatort... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs1 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs2 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 TPA7 idF 1982/013;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0117 E 29. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der durch das Abstellen eines ke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird im Abspruch nach § 103 Abs 2 KFG eine von der Behörde als unrichtig bezeichnete Auskunft wiedergegeben, entspricht diese aber nicht der tatsächlich erteilten Auskunft, so wurde dem Bf ein Verhalten (§ 44 lit a VStG) zur Last gelegt, das er (in dieser Form) nicht begangen hat, weshalb der an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muß unwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Besch zur Last gelegt wird, es sich handelt, hiezu genügt etwa das Datum der Aufforderung. Der Bescheidspruch hat demnach in Entsprechung der Regelung des § 44 a lit a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs1 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Mitwirkung an der "Feststellung des Sachverhaltes" bedingt erfahrungsgemäß je nach den Umständen des Einzelfalles unterschiedliche Verfahrensweisen der an einem Verkehrsunfall beteiligten Personen. Es ist daher die Tat für jeden Einzelfall nicht nur nach Tatzeit und Tatort... mehr lesen...
Index: L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs1 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §1 Abs2 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 §16 Abs2 idF 1982/013;GebrauchsabgabeG Wr 1966 TPA7 idF 1982/013;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0117 E 29. November 1989 RS 1 Stammrechtssatz Der durch das Abstellen eines ke... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 29. August 1988 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Obmann des Vereines 'Klub A' und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafges. 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß von diesem Verein seit März 1987 am Standort Salzburg, X-Straße 33, das Gastgewerbe in der Betriebsart 'Buffet' ausgeübt wird, ohne im Besitz einer hiefür erforde... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 29. August 1988 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben es als Obmann des Vereines 'Klub A' und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafges. 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten, daß von diesem Verein seit März 1987 am Standort Salzburg, X-Straße 33, das Gastgewerbe in der Betriebsart 'Buffet' ausgeübt wird, ohne im Besitz einer hiefür erforde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dem Bescheiddatum kommt für die Abgrenzung des Tatzeitraumes durch die Berufungsbehörde insofern Bedeutung zu, als dadurch der Zeitpunkt der " Schöpfung " des Bescheides hervorgeht, wobei maßgebend für die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides die Fassung ist, in der er der Partei zugestellt wurde (Hinweis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0046 E 1. Juli 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht berechtigt, die als erwiesen angenommene Tatzeit über den Zeitpunkt der Schöpfung (das ist im Falle der schriftlichen Bescheiderlassung der Zeitpunkt der Unterfertigung durch den Genehmigenden) des Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dem Bescheiddatum kommt für die Abgrenzung des Tatzeitraumes durch die Berufungsbehörde insofern Bedeutung zu, als dadurch der Zeitpunkt der " Schöpfung " des Bescheides hervorgeht, wobei maßgebend für die Gesetzmäßigkeit eines Bescheides die Fassung ist, in der er der Partei zugestellt wurde (Hinweis... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0046 E 1. Juli 1983 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde im Verwaltungsstrafverfahren ist nicht berechtigt, die als erwiesen angenommene Tatzeit über den Zeitpunkt der Schöpfung (das ist im Falle der schriftlichen Bescheiderlassung der Zeitpunkt der Unterfertigung durch den Genehmigenden) des Bes... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X-Umgebung vom 1. Dezember 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, Übertretungen im Sinne des § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 lit. c der Steiermärkischen Bauordnung (Stmk BO) und im Sinne des § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes (Stmk NatSchG) begangen zu haben; die Tathandlung wird in diesem Straferkenntnis wie folgt umschrieben: "Sie begannen im August 1987 auf Ihr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X-Umgebung vom 1. Dezember 1988 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, Übertretungen im Sinne des § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 lit. c der Steiermärkischen Bauordnung (Stmk BO) und im Sinne des § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes (Stmk NatSchG) begangen zu haben; die Tathandlung wird in diesem Straferkenntnis wie folgt umschrieben: "Sie begannen im August 1987 auf Ihr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: § 44a lit a VStG stellt das Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat auf. Nach § 44 a lit a VStG ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß erstens: Die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §59 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Umschreibung des Tatortes und der Tatzeit muß im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkreter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, daß der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: § 44a lit a VStG stellt das Erfordernis der Angabe der als erwiesen angenommenen Tat auf. Nach § 44 a lit a VStG ist es rechtlich geboten, die Tat hinsichtlich des Täters und der Tatumstände so genau zu umschreiben, daß erstens: Die Zuordnung des Tatverhaltens zur Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §59 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Umschreibung des Tatortes und der Tatzeit muß im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat insoweit in konkreter Umschreibung zum Vorwurf gemacht werden, daß der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten, um eben diesen Tatvorwurf ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. November 1988 um 13.19 Uhr in Wien 14, Hadikgasse nächst Käthe Dorsch-Gasse, Richtung stadtauswärts fahrend als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die durch Verbotszeichen gemäß § 52 Z. 10a StVO kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um mehr als 25 km/h, sohin erheblich, überschritten und dadurch eine V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Inhaber der protokollierten Einzelfirma XY und somit als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis trotz schriftlicher Aufforderung vom 10. Mai 1989 nicht binnen zwei Wochen ab Zustellung des Schreibens, das heiße bis zum 30. Mai 1989, Auskunft darüber erteilt, wer diesen Pkw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. November 1988 um 20.50 Uhr an einem näher beschriebenen Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw 1.) in einem deutlich kundgemachten Halte- und Parkverbot und 2.) mit zwei Rädern auf dem Gehsteig gehalten und den Gehsteig somit vorschriftswidrig benützt, und dadurch Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1.) nach § 24 Abs. 1 lit.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Mai 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als Zulassungsbesitzer trotz schriftlicher Aufforderung der Behörde vom 15. November 1988, übernommen am 21. November 1988, nicht binnen 14 Tagen nach Übernahme bekanntgegeben, wer ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug zuletzt vor dem 27. August 1988, 11.40 Uhr, in Linz, Dinghoferstraße 1, abgestellt habe, und habe dadurch eine Verwal... mehr lesen...