Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litc;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litf;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die unrichtige Unterstellung von Straftaten unter § 34 Abs 1 lit c Vlbg LSchG im Berufungsbescheid durch die richtige Subsumtion der Taten unter die einander n... mehr lesen...
Index: L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz VorarlbergL81518 Umweltanwalt Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litc;LSchG Vlbg 1982 §34 Abs1 litf;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die unrichtige Unterstellung von Straftaten unter § 34 Abs 1 lit c Vlbg LSchG im Berufungsbescheid durch die richtige Subsumtion der Taten unter die einander n... mehr lesen...
Das erstbehördliche Straferkenntnis vom 24. August 1988 enthält einen Spruch: , der unter anderem wie folgt lautet: "Der Beschuldigte, ........ , hat am 11.07.1988, um ca. 05.40 Uhr, den Pkw ...... auf der ....... -straße in ....... nördlicher Richtung gelenkt und bei km 12.7 unter besonders gefährlichen Verhältnissen und mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern folgende Übertretungen begangen: 1) Der Beschuldigte hat die im Ortsgebiet gesetzlich z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 31. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. November 1987 um 12.08 Uhr in Innsbruck einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Egger-Lienz-Straße in Richtung Westen gelenkt und auf Höhe des Lehrbauhofes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO begangen, weshalb über i... mehr lesen...
Das erstbehördliche Straferkenntnis vom 24. August 1988 enthält einen Spruch: , der unter anderem wie folgt lautet: "Der Beschuldigte, ........ , hat am 11.07.1988, um ca. 05.40 Uhr, den Pkw ...... auf der ....... -straße in ....... nördlicher Richtung gelenkt und bei km 12.7 unter besonders gefährlichen Verhältnissen und mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern folgende Übertretungen begangen: 1) Der Beschuldigte hat die im Ortsgebiet gesetzlich z... mehr lesen...
Das erstbehördliche Straferkenntnis vom 24. August 1988 enthält einen Spruch: , der unter anderem wie folgt lautet: "Der Beschuldigte, ........ , hat am 11.07.1988, um ca. 05.40 Uhr, den Pkw ...... auf der ....... -straße in ....... nördlicher Richtung gelenkt und bei km 12.7 unter besonders gefährlichen Verhältnissen und mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern folgende Übertretungen begangen: 1) Der Beschuldigte hat die im Ortsgebiet gesetzlich z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 31. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. November 1987 um 12.08 Uhr in Innsbruck einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Egger-Lienz-Straße in Richtung Westen gelenkt und auf Höhe des Lehrbauhofes die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 20 km/h überschritten. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 52 Z. 10a StVO begangen, weshalb über i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4 Stammrechtssatz Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des erstbehördlichen Straferkenntnisses wurde als wesentliches Element der als erwiesen angenommenen Tat gem § 20 Abs 2 StVO die Begehung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern gem § 99 Abs 2 lit c angef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch die im angefochtenen Bescheid vorgenommene Bezeichnung des Tatortes mit Y-Straße, auf Höhe des Z-Hofes ist, auch wenn es sich beim Z-Hof um ein größeres Areal handelt, ein ausreichend enger Bezug zwischen der dem Bfr angelasteten, im Fahren gesetzten Tat (Geschwind... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4 Stammrechtssatz Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Im
Spruch: des erstbehördlichen Straferkenntnisses wurde als wesentliches Element der als erwiesen angenommenen Tat gem § 20 Abs 2 StVO die Begehung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern gem § 99 Abs 2 lit c angef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §52 Z10a;VStG §44 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Durch die im angefochtenen Bescheid vorgenommene Bezeichnung des Tatortes mit Y-Straße, auf Höhe des Z-Hofes ist, auch wenn es sich beim Z-Hof um ein größeres Areal handelt, ein ausreichend enger Bezug zwischen der dem Bfr angelasteten, im Fahren gesetzten Tat (Geschwind... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 10. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer sowie BN aufgetragen, die Bauarbeiten für die Errichtung eines Zu- und Umbaues auf dem Grundstück Nr. 160/2, KG X, sofort einzustellen. Gleichzeitig wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes angedroht. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 29 Abs. 3 der Kärntner Bauordnung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes in der Form verfügt, daß der oh... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 10. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer sowie BN aufgetragen, die Bauarbeiten für die Errichtung eines Zu- und Umbaues auf dem Grundstück Nr. 160/2, KG X, sofort einzustellen. Gleichzeitig wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes angedroht. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 29 Abs. 3 der Kärntner Bauordnung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes in der Form verfügt, daß der oh... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 10. Oktober 1988 wurde dem Beschwerdeführer sowie BN aufgetragen, die Bauarbeiten für die Errichtung eines Zu- und Umbaues auf dem Grundstück Nr. 160/2, KG X, sofort einzustellen. Gleichzeitig wurde die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes angedroht. Mit Bescheid vom 1. Dezember 1988 wurde gemäß § 29 Abs. 3 der Kärntner Bauordnung die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes in der Form verfügt, daß der oh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1085/61 E 5. Juli 1962 RS 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: eines Straferkenntnisses hat den Zeitpunkt der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, auch dessen Ende, in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen. Schlagworte "Die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 3 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG kommt es weder bei der Umschreibung der Tat nach § 44a lit a VStG noch bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1085/61 E 5. Juli 1962 RS 1 Stammrechtssatz Der
Spruch: eines Straferkenntnisses hat den Zeitpunkt der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, auch dessen Ende, in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen. Schlagworte "Die ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 3 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG kommt es weder bei der Umschreibung der Tat nach § 44a lit a VStG noch bei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §44a;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E VS 1990/01/30 89/18/0008 3 Stammrechtssatz § 44a lit b VStG verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem Wortlaut des § 44a VStG kommt es weder bei der Umschreibung der Tat nach § 44a lit a VStG noch bei... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Tulln erließ unter dem Datum des 13. Juli 1989 folgendes Straferkenntnis gegen den Beschwerdeführer: "Sie haben als Verantwortlicher der Firma XY und Z mit dem Sitz in XXX, A-Gasse 2, folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: In der Zeit vom Mai 1988 bis September 1988 Ort: XXX, gegenüber dem Firmengelände A-Gasse Nr. 2. Tatbeschreibung: Sie haben es zu verantworten, daß in einem Container (bestehend aus einem Gitterrost) Abfälle verbra... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 8. April 1988 um 12.55 Uhr in Wien 12., Rothenburgstraße 1, auf der Kreuzung mit der Hetzendorfer Straße in Richtung 13. Bezirk fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahr... mehr lesen...
Index: L81003 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im HeizölSmogalarm Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LRG NÖ 1986 §15 Abs1;LRG NÖ 1986 §24 Abs2 Z6;VStG §44a lita;VStG §7;VStG §9;
Rechtssatz: Die allgemeine Wendung, das Verbrennen sei unter Verantwortung des Besch erfolgt, genügt nicht zur Herstellung des Tatbestandes des § 15 Abs 1 iVm § 24 Abs 2 Z 6 LRG NÖ, da es sich beim Besch um eine natür... mehr lesen...
Index: L81003 Immission Luftreinhaltung Schwefelgehalt im HeizölSmogalarm Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LRG NÖ 1986 §15 Abs1;LRG NÖ 1986 §24 Abs2 Z6;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die Umschreibung der Tatzeit (bei einer Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs 2 Z 6 LRG NÖ) ...bis Anfang September 1988 über einen längeren Zeitraum... ist nicht gesetzmäßig. Eine solche Umschreibung läßt nämlich die Frag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0007 E 28. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Subsumtion unter die Vorschrift des § 19 Abs 4 StVO ist verfehlt, wenn der Lenker eines Kraftfahrzeuges während des Einbiegens in die bevorrangte Straße überhaupt nicht anhält; er hat... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 20. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 8. April 1988 um 12.55 Uhr in Wien 12., Rothenburgstraße 1, auf der Kreuzung mit der Hetzendorfer Straße in Richtung 13. Bezirk fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §19 Abs4;StVO 1960 §52 litc Z24;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0007 E 28. September 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Subsumtion unter die Vorschrift des § 19 Abs 4 StVO ist verfehlt, wenn der Lenker eines Kraftfahrzeuges während des Einbiegens in die bevorrangte Straße überhaupt nicht anhält; er hat... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. c StVO und nach § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er am 17. April 1988 gegen 15.15 Uhr mit seinem dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der B 77 von A in Richtung B bei km n,nn einen entgegenkommenden ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gestreift und dadurch beschädigt habe und, obwohl sein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid bestätigte die belangte Behörde gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 das Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 21. Dezember 1987 und legte der Beschwerdeführerin als Berufungswerberin gemäß § 64 Abs. 2 VStG 1950 einen Beitrag zu den Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von S 150,-- auf. Das erstinstanzliche Straferkenntnis hatte gelautet: "Sie haben vom 17. September... mehr lesen...