Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws bis zum 11. März 1988 unterlassen, der Behörde über schriftliche Aufforderung vom 23. Februar 1988 Auskunft darüber zu erteilen, wem er am 10. Jänner 1988 um 15.14 Uhr an einem näher bestimmten Ort bei der Fahrt in eine angegebene Richtung, den auf ihn zugelassenen Pkw zum Len... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A vom 16. April 1987 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung gemäß Art. IX Abs. 1 Z. 1 EGVG schuldig erkannt, weil er am 15. November 1986 um 23.00 Uhr in B im Cafe "C" die Ordnung an einem öffentlichen Ort durch sein Verhalten, welches geeignet gewesen sei, Ärgernis zu erregen, gestört habe, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung "abgehalten" habe. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 20.9.1989, 89/03/0089) ist es unzulässig, den Betroffenen (Zulassungsbesitzer usw) auf Grund eines auf § 103 Abs 2 KFG idF BGBl 1986/106 beruhenden Auskunftsbegehrens einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG idF BGBl 1986/106 mit dem Abspruch schuldig zu erkennen, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;EGVG Art9 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wenn im
Spruch: angeführt ist, daß "der Besch durch sein Verhalten, welches geeignet war, Ärgernis zu erregen, die Ordnung an einem öff Ort gestört hat, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung abgehalten hat", ist durch die Beifügung des letzten Halbsatzes die als erwiesen angenommene Tat so ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;EGVG Art9 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Wenn im
Spruch: angeführt ist, daß "der Besch durch sein Verhalten, welches geeignet war, Ärgernis zu erregen, die Ordnung an einem öff Ort gestört hat, indem er mit X eine tätliche Auseinandersetzung abgehalten hat", ist durch die Beifügung des letzten Halbsatzes die als erwiesen angenommene Tat so ... mehr lesen...
Am 25. Oktober 1989 wurde vor der Bundespolizeidirektion Linz gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mündlich erlassen, dessen Schuldspruch wie folgt lautete: "Sie haben am 16.10.1989 um ca. 17.48 Uhr in Linz, Landwiedstraße Nr. 82, über die Laskahofstraße - Dauphinestraße bis nächst Hirtstraße Nr. 13 den Pkw X nn trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung wie leichte Rötung der Augenbindehäute, leichter Geruch der Atemluft nach Alkohol etc., die von einem geschulten und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 17. April 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 52 Z. 15 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er am 19. Oktober 1988 um 8.15 Uhr in Wien VI, Mariahilferstraße 50, Richtung Innere Stadt fahrend, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (nämlich eines Pkws) das vor der Kreuzung mit der Kirchengasse deutlich sichtbar aufgestellte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 29. August 1989 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt, weil er sich am 8. Juli 1989 um 01.50 Uhr in Fieberbrunn auf der Pillerseelandesstraße, Höhe Schloßhotel Rosenegg, geweigert habe, seine Atemluft durch ein besonders geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Oktober 1988 um ca. 01.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug auf der S 35 aus Richtung Bruck an der Mur kommend in Richtung Graz gelenkt, sei bei km 5,0 in Zlatten, Gemeindegebiet Pernegg/Mur mit einem Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstanden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlass... mehr lesen...
Ein Beamter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg erstattete am 31. Dezember 1987 die Anzeige, der Beschwerdeführer habe am 19. Dezember 1987 um 11,10 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Bereich der unübersichtlichen Linkskurve der B 99 bei Straßenkilometer 19,85 mindestens zwei Personenkraftwagen überholt und dadurch den aus der Gegenrichtung kommenden Lenker des Gendarmeriefahrzeuges gezwungen, scharf abzubremsen und nach rechts z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Tatanlastung der Verweigerung des Alkotestes ist der Tatort dort gelegen, wo die Verweigerung erfolgte (Hinweis E VS 13.6.1984, 82/03/0265). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort
Alkotest Verweigerung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatort ist mit der Angabe, der Überholvorgang habe "bei Straßenkilomter xy" stattgefunden, hinreichend konkretisiert. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der
Konkretisierung (siehe auch Tatbild) European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ist der Tatort aus dem Straferkenntnis zweifelsfrei entnehmbar, ist er schon deshalb Gegenstand einer (hier: rechtzeitigen) Verfolgungshandlung gewesen (Hinweis E 23.2.1990, 89/18/0166). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ist der Tatort aus dem Straferkenntnis zweifelsfrei entnehmbar, ist er schon deshalb Gegenstand einer (hier: rechtzeitigen) Verfolgungshandlung gewesen (Hinweis E 23.2.1990, 89/18/0166). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal des § 5 Abs 2 StVO iVm § 99 Abs 1 lit b leg cit ist der Ort, an dem die Untersuchung der Atemluft mit einem Alkoholmeßgerät verweigert wird, nicht hingegen auch der Ort, an dem die verweigerte Untersuchung hätte vorgenommen werden sollen. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z15;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Beim Vorwurf einer Übertretung nach § 52 Z 15 StVO ist der Tatort durch die Angabe der Straßenbezeichnung iVm einer bestimmten Hausnummer und der vom Besch eingehaltenen Fahrtrichtung hinreichend konkretisiert. European Case Law Identifi... mehr lesen...
Am 25. Oktober 1989 wurde vor der Bundespolizeidirektion Linz gegenüber dem Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mündlich erlassen, dessen Schuldspruch wie folgt lautete: "Sie haben am 16.10.1989 um ca. 17.48 Uhr in Linz, Landwiedstraße Nr. 82, über die Laskahofstraße - Dauphinestraße bis nächst Hirtstraße Nr. 13 den Pkw X nn trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung wie leichte Rötung der Augenbindehäute, leichter Geruch der Atemluft nach Alkohol etc., die von einem geschulten und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Oktober 1988 um ca. 01.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Lkw-Zug auf der S 35 aus Richtung Bruck an der Mur kommend in Richtung Graz gelenkt, sei bei km 5,0 in Zlatten, Gemeindegebiet Pernegg/Mur mit einem Verkehrsunfall, bei dem Sachschaden entstanden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlass... mehr lesen...
Ein Beamter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg erstattete am 31. Dezember 1987 die Anzeige, der Beschwerdeführer habe am 19. Dezember 1987 um 11,10 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Bereich der unübersichtlichen Linkskurve der B 99 bei Straßenkilometer 19,85 mindestens zwei Personenkraftwagen überholt und dadurch den aus der Gegenrichtung kommenden Lenker des Gendarmeriefahrzeuges gezwungen, scharf abzubremsen und nach rechts z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0039 1 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Tatanlastung der Verweigerung des Alkotestes ist der Tatort dort gelegen, wo die Verweigerung erfolgte (Hinweis E VS 13.6.1984, 82/03/0265). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort
Alkotest Verweigerung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Tatort ist mit der Angabe, der Überholvorgang habe "bei Straßenkilomter xy" stattgefunden, hinreichend konkretisiert. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der
Konkretisierung (siehe auch Tatbild) European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ist der Tatort aus dem Straferkenntnis zweifelsfrei entnehmbar, ist er schon deshalb Gegenstand einer (hier: rechtzeitigen) Verfolgungshandlung gewesen (Hinweis E 23.2.1990, 89/18/0166). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §5 Abs1 idF 1987/516 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0039 1 Stammrechtssatz Eine Übertretung nach § 4 Abs 5 StVO kann auch in der Schuldform der Fahrlässigkeit begangen werden. Es genügt zur Verwirklichung dieses Tatbestandes bereits, wenn dem Besch be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 12. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 9. Mai 1989 um 12 Uhr in Wien 6., Mariahilferstraße, vor dem Hause Nr. 22, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges die auf der Fahrbahn deutlich sichtbar angebrachte Sperrlinie überfahren und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 9 Abs. 1 StVO 1960 begangen zu haben. Ferner wurde dem Beschwerdeführer angelastet, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 3. September 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, am 14. November 1988 um 18,40 Uhr in "Linz, Garnisonstr. in Höhe des Hauses Nr. 15 in Richtg. Prinz-Eugen-Str. als Lenkerin des Pkw ... vom Fahrbahnrand wegfahrend als Wartepflichtige den Vorrang eines Fahrzeuges im fließenden Verkehr verletzt" zu haben, "weil der Vorrangberechtigte zu einem unvermittelten Bremsen seines Fahrzeu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Umschreibung von Tatbestandsmerkmalen lediglich in der
Begründung: des Bescheides reicht nicht aus (Hinweis E 25.5.1983, 83/10/0020, VwSlg 11069 A/1983). Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1
Spruch: und
Begründung: ) Tatvorwurf Beschreibung des in der
Begründung: ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §2 Abs1 Z29;StVO 1960 §2 Abs1 Z30;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Für die Übertretung des § 17 Abs 1 StVO ist Voraussetzung, daß der Besch mit seinem Fahrzeug an einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug vorbeifährt; lautet der Vorwurf auf "Überholen der ..... fahrenden Fahrzeuge ....." ohne Einhaltung eines ent... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;
Rechtssatz: Der Besch hat ein Recht darauf, daß im
Spruch: des Straferkenntnisses die richtige Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt wurde, genannt wird (Hinweis E VS 2.7.1979, 1781/77, VwSlg 9898 A/1979). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990180235.X02 Im RIS seit 12.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 3. September 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, am 14. November 1988 um 18,40 Uhr in "Linz, Garnisonstr. in Höhe des Hauses Nr. 15 in Richtg. Prinz-Eugen-Str. als Lenkerin des Pkw ... vom Fahrbahnrand wegfahrend als Wartepflichtige den Vorrang eines Fahrzeuges im fließenden Verkehr verletzt" zu haben, "weil der Vorrangberechtigte zu einem unvermittelten Bremsen seines Fahrzeu... mehr lesen...