Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO umfaßt die gem § 44a lit a VStG im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführende "als erwiesen angenommene Tat" nicht Zeit und Ort des vorangegangenen Lenkens bzw Inbetriebneh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. März 1984 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Liesing, vom 9. Juni 1983 - schuldig, er habe am 14. Dezember 1982, gegen 23.30 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw`s 1. von Wien 23, Sterngasse - Pfarrgasse - Draschestraße bis Kolbegasse die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit um ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei Fehlen einer Verordnung für die Haltelinie am Tatort darf einem Fahrzeuglenker nicht der das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 1 lit a StVO erfüllende Vorwurf gemacht werd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs1 lita;StVO 1960 §38 Abs5;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 6 Stammrechtssatz Bei Fehlen einer Verordnung für die Haltelinie am Tatort darf einem Fahrzeuglenker nicht der das Tatbild einer Verwaltungsübertretung nach § 38 Abs 1 lit a StVO erfüllende Vorwurf gemacht werd... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der R. S. Ges.m.b.H. nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesellschaft auf einer näher bezeichneten Baustelle am 5. Dezember 1986 den Arbeitnehmern gegenüber fünf (in Hinsicht auf die Tatanlastung näher beschriebene) arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen nicht einge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der R. Gen. m.b.H. nicht für die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsruhegesetzes gesorgt, da anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtsbezirk am 26. Dezember 1987 in der Bankfiliale H. festgestellt worden sei, daß der Dienstnehmer P. M. an diesem Tag von 9.00... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. März 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der R. S. Ges.m.b.H. nach außen Berufener zu verantworten, daß diese Gesellschaft auf einer näher bezeichneten Baustelle am 5. Dezember 1986 den Arbeitnehmern gegenüber fünf (in Hinsicht auf die Tatanlastung näher beschriebene) arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen nicht einge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Kennzeichnung der Person des Beschuldigten mit VERWALTUNGSSTRAFRECHTLICH VERANTWORTLICHER der GmbH läßt nicht die Merkmale erkennen, aus denen sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten iSd § 9 VStG ergibt; sie entspricht daher nicht dem Konkretisier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl;
Rechtssatz: Bei Übertretungen der BArbSchV genügt es nicht, als
Norm: iSd § 44a lit c VStG lediglich § 31 Abs 2 lit p ASchG anzuführen, sondern es ist auch auf § 33 Abs 7 ASchG Bezug zu nehmen (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0127). European... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: des Straferkenntnisses, wenn er nicht auf Einstellung lautet, die als erwiesen angenommene Tat zu enthalten hat. In der Tatumschreibung muß zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter Beschuldigter die Tat in eigener Verantwortung oder als der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch j... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;ASchG 1972 §33 Abs7;BArbSchV;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl;
Rechtssatz: Bei Übertretungen der BArbSchV genügt es nicht, als
Norm: iSd § 44a lit c VStG lediglich § 31 Abs 2 lit p ASchG anzuführen, sondern es ist auch auf § 33 Abs 7 ASchG Bezug zu nehmen (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0127). European... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, richtete an die Beschwerdeführerin mit Datum 3. November 1987 ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: Sie haben beim Betrieb der Betriebsanlage in Wien 11, X-Straße, am 27.11.1986 Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung insoferne verletzt, als 1.) der unter Punkt 5) des Bescheides vom 1. 2. 1982, MBA 11 - Ba 10161/2/81, vorgeschriebene Handfeuerlöscher, Brandklassen A, B, C, UP 6 ... mehr lesen...
1.1 Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ am 23. Dezember 1988 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Der Beschuldigte hat am 22.12.1988, um 22.55 Uhr, in Eisenstadt, A-gasse, Ecke B-straße, durch lautes Schreien mit Worten wie "Ihr Scheißbullen, wenn mich einer angreift, schlage ich Euch die Nase ein. Ich bringe Euch um, Ihr Hurenkinder" 1) in der Öffentlichkeit randaliert und 2) durch ungestümes Benehmen, wie Schlagen, Treten und Stoßen gege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 9. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 74 Abs. 5 Z. 3 in Verbindung mit § 20 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) schuldig erkannt. Die ihm zur Last gelegte Tat wurde im Sinne des § 44a lit. a VStG 1950 wie folgt umschrieben: "Wie bei der am 23. 2. 1988 im Bäckereibetrieb des Herrn N in O vom zuständigen Lebensmittelkontrollorgan festgestellt wurde, hat Herr N durch Unterlassung ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Judenburg richtete mit Datum 12. Februar 1988 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Wie eine am 18.02.1987 vom Arbeitsinspektorat Leoben durchgeführte Erhebung ergeben hat, haben Sie als verantwortlicher Lehrherr im Gasthaus S, V-Straße 1.) den Lehrling E, geb. 22.12.1969, beschäftigt und hatte die Genannte a) in der 2. (5. bis 11.01.1987), 3. (12. bis 18.01.1987), 4. (19. bis 25.1.1987), 5. (26. bis 31.01.1987 und 1. Februar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. April 1989 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie sei als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der S. Ges.m.b.H. dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft trotz Beschäftigung der Arbeitnehmerin R.N. dem am 2. Februar 1988 in der Betriebsstätte eine Überprüfung durchführenden Arbeitsinspektor auf sein Verlangen nicht Einsicht in die Aufzeic... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 11. Bezirk, richtete an die Beschwerdeführerin mit Datum 3. November 1987 ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: Sie haben beim Betrieb der Betriebsanlage in Wien 11, X-Straße, am 27.11.1986 Vorschriften der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung insoferne verletzt, als 1.) der unter Punkt 5) des Bescheides vom 1. 2. 1982, MBA 11 - Ba 10161/2/81, vorgeschriebene Handfeuerlöscher, Brandklassen A, B, C, UP 6 ... mehr lesen...
1.1 Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ am 23. Dezember 1988 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Der Beschuldigte hat am 22.12.1988, um 22.55 Uhr, in Eisenstadt, A-gasse, Ecke B-straße, durch lautes Schreien mit Worten wie "Ihr Scheißbullen, wenn mich einer angreift, schlage ich Euch die Nase ein. Ich bringe Euch um, Ihr Hurenkinder" 1) in der Öffentlichkeit randaliert und 2) durch ungestümes Benehmen, wie Schlagen, Treten und Stoßen gege... mehr lesen...
1.1 Die Bundespolizeidirektion Eisenstadt erließ am 23. Dezember 1988 gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Der Beschuldigte hat am 22.12.1988, um 22.55 Uhr, in Eisenstadt, A-gasse, Ecke B-straße, durch lautes Schreien mit Worten wie "Ihr Scheißbullen, wenn mich einer angreift, schlage ich Euch die Nase ein. Ich bringe Euch um, Ihr Hurenkinder" 1) in der Öffentlichkeit randaliert und 2) durch ungestümes Benehmen, wie Schlagen, Treten und Stoßen gege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 9. August 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 74 Abs. 5 Z. 3 in Verbindung mit § 20 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) schuldig erkannt. Die ihm zur Last gelegte Tat wurde im Sinne des § 44a lit. a VStG 1950 wie folgt umschrieben: "Wie bei der am 23. 2. 1988 im Bäckereibetrieb des Herrn N in O vom zuständigen Lebensmittelkontrollorgan festgestellt wurde, hat Herr N durch Unterlassung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16;VStG §19;VStG §44a litc;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wenn die Berufungsbehörde im Instanzenzug nur zwei Geldstrafen und Ersatzarreststrafen verhängt, obwohl der Schuldspruch sieben Verwaltungsübertretungen umfaßt, so belastet sie damit den Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (Hinweis E 4.6.1987, 87/02/0016). Sc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;ASchG 1972 §31 Abs2 litg;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl;
Rechtssatz: Die Übertretung des § 81 Abs 3 AAV ist dem § 31 Abs 2 lit g ASchG zu subsumieren, da § 81 Abs 3 AAV als Konkretisierung des § 13 ASchG (Vorsorge für die erste Hilfeleistung) zu werten ist. Die Anführung des § 31 Abs 2 lit p ASchG als angewendet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Fehlen jeder Tatortangabe im
Spruch: belastet der Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes. Schlagworte Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190048.X02 Im RIS seit 26.02.1990 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44 lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0135 E 12. November 1985 RS 3 Stammrechtssatz In jedem konkreten Fall ist zu beurteilen, ob die im
Spruch: eines Straferkenntnisses enthaltene Identifizierung der Tat nach Ort und Zeit dem § 44a lit a VStG 1950 genügt oder nicht genügt, ob die erfolgte Tatort- und Tatzeitangabe im konkreten Fall das Straf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a litc;VStG §44a Z1 impl;VStG §44a Z3 impl;VStG §44a;
Rechtssatz: Selbst wenn die Berufungsbehörde die verhängte Strafe einer Korrektur unterzieht, ist sie nicht gehalten, die im
Spruch: der ersten Instanz richtig zitierte Strafbestimmung neuerlich anzuführen (Hinweis E 10.3.1982, 82/03/0024). Schlagwo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita;
Rechtssatz: § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: , wenn er nicht auf Einstellung lautet, DIE ALS ERWIESEN ANGENOMMENE TAT zu enthalten hat. Dh, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist. Der zitierten Rechtsvorschrift ist also dann entspr... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2215/77 E 2. März 1978 RS 4 Stammrechtssatz Die Behörde hat (schon) im Bescheidspruch die von ihr als wesentlich erkannten Tatumstände anzuführen. - Die zur Last gelegte Tat ist so eindeutig zu umschreiben, daß kein Zweifel darüber bestehen kann, wofür der Täter bestraft worden ist. (Hinweis auf VwGH E 21. März 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0180 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das an Tatort - und Tatzeitumschreibung zu stellende Erfordernis ist nicht nur von Delikt zu Delikt, sondern auch nach den jeweils gegebenen Begleitumständen in jedem einzelnen Fall ein verschiedenes, um den in § 44 a lit a VStG enthaltenen Rechtsschutzüberle... mehr lesen...